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Bald verfügbar

Altersvorsorgedepot

Der staatlich geförderte Riester-Nachfolger ab 2027, die Basis Ihrer Vorsorge. Gefördert in Fonds und ETFs investieren und Schritt für Schritt zu einer Vorsorge kombinieren, die zu Ihrem Leben passt.

Förderung berechnen

Als Erstes erfahren, sobald das Altersvorsorgedepot bei uns verfügbar ist.
Altersvorsorgedepot von Prosperity – geförderte Vorsorge mit Fonds und ETFs

Eine umfassende Vorsorge besteht aus vielen Bausteinen

Das geförderte Altersvorsorgedepot ist ein solides Fundament. Nur bei Liechtenstein Life kombinieren Sie es mit unseren weiteren Lösungsbausteinen: Invest baut flexibel Vermögen ohne Obergrenze auf, Pension bringt stabile Absicherung mit zusätzlichem Steuervorteil und Wealth ermöglicht die Nachfolgeplanung. Insbesondere in der Kombination liegt die Stärke.

Altersvorsorgedepot-Rechner:
So viel Förderung legt der Staat drauf

Stellen Sie Beitrag, Kinder und Alter ein. Wie viel der Staat dazugibt und wie das Kapital bis zur Rente wachsen könnte, sehen Sie sofort.

/Monat
57 %
Förderung auf den Beitrag
690 €/Jahr
Noch mehr Beitragförderung möglichDer Prozentsatz ist bei kleinen Beiträgen höher, weil die ersten 360 € am stärksten gefördert werden. In Euro gibt es mit einem höheren Beitrag aber mehr, bis zur vollen Grundzulage von 540 €/Jahr ab 150 €/Monat.
Zur Grundzulage von 540 €/Jahr kommen die Kinderzulage (bis 300 € pro Kind und Jahr) und für Berufseinsteiger einmalig 200 € hinzu. So kann die Förderung höher ausfallen.
Die Modellrechnung setzt den 1. Januar als Geburtstag, so fallen alle Zeitpunkte auf einen Monatsanfang. Das Alter geht bis 64: Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65, und die Förderung setzt voraus, dass noch keine Vollrente bezogen wird. Jahre
Ansparphase bis 67
Kinder mit KindergeldanspruchFür jedes Kind mit Kindergeldanspruch gibt es bis zu 300 € Kinderzulage pro Jahr, begrenzt auf die eigenen Beiträge. Kindergeld läuft bis 18, bei Ausbildung oder Studium bis maximal 25. Die Zulage endet mit dem Kindergeldanspruch.
1
Kind 1
Kindergeld bis
Summe der staatlichen Zulagen bei Renteneintritt
23.490 €
Nach 41 Jahren Ansparphase (mit 67)
Eigenbeitrag: 49.200 €Erträge: 279.421 €
Bereit, wenn es 2027 losgeht?
So wächst das Kapital bei einer angenommenen linearen Performance von 7,5 % und 1 % EffektivkostenMögliches Anlagevermögen: 352.111 €Eigenanteil: 14 %
496k €248k €0 €
27Alter67
EigenbeitragFörderung + Erträgemöglich bei 150 €/Monat
Was der Staat dazugibt690 €/Jahr
Grundzulage390 €
Kinderzulage300 €

Jahreswerte, dargestellt für ein Jahr mit vollem Kindergeldanspruch. Die Kinderzulage fließt in jedem Jahr, in dem für das Kind Kindergeld bezogen wird. Im Gesamtkapital ist sie über alle Anspruchsjahre eingerechnet.

Modellrechnung, keine Beratung und keine Zusage. Die erwartete Rendite ist eine Annahme, kein garantierter Wert. Am Kapitalmarkt sind Schwankungen und Verluste möglich. Unsere genauen Produktkosten stehen noch nicht fest. Zur Veranschaulichung rechnen wir mit 1 % Effektivkosten pro Jahr, der gesetzlich definierten Obergrenze für das Standarddepot. Stand Juni 2026. Alle Annahmen und rechtlichen Hinweise

Was unser Altersvorsorgedepot ausmacht

Förderung
Staatliche Zulagen jedes Jahr.
  • 50 % Förderung auf die ersten 360 € und 25 % auf die nächsten 1.440 €. Das ergibt bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr
  • Kinderzulage: bis zu 300 € pro Kind und Jahr
  • Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 € für unter 25-Jährige
Kapitalmarkt
Chancenorientiert am Kapitalmarkt.
  • Gefördert in Fonds und ETFs investieren
  • Renditechancen über die ganze Laufzeit nutzen
  • Steuern erst bei Auszahlung ab 65, damit Ihr Kapital länger investiert bleibt und wächst
Selbstständige
Auch für Selbstständige.
  • Viele Selbstständige werden erstmals unmittelbar förderberechtigt
  • Keine Anbindung an die gesetzliche Rentenversicherung nötig
  • Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke
Flexibilität
Flexibel bei der Auszahlung.
  • Bis zu 30 % des Kapitals als einmalige Teilkapitalauszahlung zu Beginn der Auszahlungsphase
  • Dann entweder eine lebenslange Rente, die Sie gerade im sehr hohen Alter schützt
  • Oder ein Auszahlungsplan, bei dem Kapital investiert bleibt

Ihre Vorsorge, immer griffbereit

Ihr Altersvorsorgedepot verwalten Sie komplett in unserer App: übersichtlich und jederzeit dabei.

Wertentwicklung je Fonds

Beiträge, Förderung und die Entwicklung jedes Fonds jederzeit nachvollziehen.

Kein Papierkram

Vom Einrichten bis zur Anpassung läuft alles digital.

Selbst in der Hand

Beiträge anpassen und vieles mehr geht direkt in der App.

Liechtenstein Life App mit der Wertentwicklung des PortfoliosKI-bearbeitetes Bild

Neu starten oder Riester mitnehmen

01
Lage prüfenNeu einsteigen oder einen bestehenden Riester-Vertrag mitnehmen? Verschaffen Sie sich einen Überblick, was zu Ihrer Situation passt.
02
Weg wählenNeu abschließen oder einen Riester-Vertrag mitnehmen: entweder nur die Förderung in den neuen Rahmen wechseln oder das angesparte Kapital überführen, ohne die Zulagen zurückzuzahlen.
03
LoslegenAb dem 1. Januar 2027 tritt das Altersvorsorgedepot in Kraft. Lassen Sie sich schon heute unverbindlich .
Gespräch zum Altersvorsorgedepot

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Merken Sie sich vor und erfahren Sie als Erstes, sobald es das Altersvorsorgedepot als Kombi bei uns gibt. Kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge in Deutschland. Es wurde mit dem Altersvorsorgereformgesetz eingeführt und soll ab dem 1. Januar 2027 von Anbietern zertifizierter Altersvorsorgeverträge angeboten werden können.

Anders als bei klassischen Riester-Produkten kann beim Altersvorsorgedepot auf Garantien verzichtet werden. Dadurch wird eine chancenorientiertere Kapitalanlage möglich, zum Beispiel über Fonds und ETFs. Förderfähig sind jedoch nicht beliebige Kapitalanlagen, sondern nur Produkte, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und zertifiziert sind.

Für Neuabschlüsse ab 2027 tritt die neue Produktwelt an die Stelle des bisherigen Riester-Systems. Bestehende Riester-Verträge bleiben aber geschützt und können grundsätzlich weitergeführt werden. Liechtenstein Life bereitet ein Altersvorsorgedepot für den Start ab 2027 vor.

Das Altersvorsorgedepot passt vor allem zu Menschen, die langfristig fürs Alter sparen und dabei die Renditechancen von Fonds und ETFs nutzen möchten. Je länger der Zeitraum bis zur Rente ist, desto stärker wirken Kapitalmarkt und Zinseszins, und desto besser lassen sich zwischenzeitliche Schwankungen ausgleichen.

Besonders relevant ist es für viele Selbstständige, die anders als bei Riester erstmals direkt förderberechtigt sind, für Familien mit Kindern (Kinderzulage) und für Berufseinsteiger unter 25 (einmaliger Bonus). Auch wer bereits einen Riester-Vertrag hat und in einen renditeorientierteren Rahmen wechseln möchte, kann profitieren. Wer Flexibilität schätzt, hat die Wahl zwischen lebenslanger Rente und Auszahlplan, mit bis zu 30 % Einmalbetrag zu Rentenbeginn.

Genau prüfen sollten es Menschen, die nur noch wenige Jahre bis zur Rente haben, weil dann wenig Zeit bleibt, um Kursschwankungen auszugleichen. Ob sich das Altersvorsorgedepot in Ihrer Situation lohnt, zeigt Ihnen der Förderrechner.

Quellen: BMF-FAQ zur Förderberechtigung und zu den Auszahlungsoptionen. Allgemeine Information, keine Anlageberatung.

Für die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr gibt es eine Grundzulage von 50 %. Für weitere Eigenbeiträge bis insgesamt 1.800 € pro Jahr gibt es 25 % Zulage. Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 € jährlich.

Für Kinder kann zusätzlich eine Kinderzulage gewährt werden: 100 % der geleisteten Beiträge bis zu 300 € je Kind und Jahr, sofern für das Kind Kindergeld festgesetzt wird. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 €.

In der Auszahlungsphase werden geförderte Leistungen nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Wie viel in Ihrer Situation zusammenkommt, zeigt der Förderrechner.

Quellen: BMF-FAQ zur steuerlichen Förderung. Bundestag zu den Änderungen im Finanzausschuss. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Ja, der förderberechtigte Personenkreis wird erweitert. Künftig sind auch viele Selbstständige unmittelbar förderberechtigt, insbesondere selbstständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG, sofern sie eine Steuererklärung abgegeben haben. Ebenfalls einbezogen werden Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.

Die Aussage „Selbstständige sind förderberechtigt" sollte deshalb nicht zu pauschal verstanden werden: Viele Selbstständige werden erstmals unmittelbar förderberechtigt, die konkrete Berechtigung hängt aber von Einkunftsart und persönlichen Voraussetzungen ab. Für höhere, steuerlich absetzbare Beiträge kann sich ergänzend die Basisrente (Rürup) eignen.

Das Altersvorsorgedepot ist als geförderte Altersvorsorge zweckgebunden. Grundsätzlich sollen die Leistungen erst in der Auszahlungsphase als Altersleistung oder über einen langlaufenden Auszahlungsplan fließen.

Der frühestmögliche Beginn der Auszahlungsphase liegt grundsätzlich bei Vollendung des 65. Lebensjahres. Ein früherer Beginn kann in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen möglich sein, zum Beispiel wenn bereits vor 65 eine gesetzliche Altersrente oder eine vergleichbare Versorgung gezahlt wird.

Vorzeitige Entnahmen sind nur in bestimmten Fällen förderunschädlich, etwa im Rahmen der Eigenheimrenten-Förderung, bei einer Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % zu Beginn der Auszahlungsphase oder bei Abfindung einer Kleinbetragsrente. Wird gefördertes Vermögen außerhalb der zulässigen Regeln verwendet, liegt eine schädliche Verwendung vor. Dann sind die darauf entfallenden Zulagen und gegebenenfalls steuerlichen Vorteile zurückzuzahlen. Wer einen Teil flexibel verfügbar halten möchte, kombiniert das geförderte Depot mit einer weiteren Lösung wie Liechtenstein Life Invest.

Der Deutsche Bundestag hat die Reform der privaten Altersvorsorge am 27. März 2026 beschlossen. Mit dem Sparen kann nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ab dem 1. Januar 2027 begonnen werden.

Die wesentlichen Regeln der Reform sind gesetzlich festgelegt. Wir bereiten unser Angebot vor; Sie können sich schon heute unverbindlich lassen.

Das Altersvorsorgedepot ist das geförderte Fundament. Seine volle Wirkung entsteht in Kombination mit unseren weiteren Lösungen, bei Liechtenstein Life aus einer Hand. Dieses Angebot gibt es in dieser Form bei uns.

  • Liechtenstein Life Invest baut Vermögen ohne Obergrenze in Fonds und ETFs auf, flexibel verfügbar. Die sinnvolle Ergänzung, sobald Sie über die geförderten 1.800 €/Jahr hinaus sparen möchten, für den Teil, den das geförderte Depot nicht mehr abdeckt.
  • Liechtenstein Life Pension ist die Basisrente (Rürup): Höhere Beiträge lassen sich von der Steuer absetzen. Ideal für Selbstständige und Gutverdiener, die zusätzlich zum Altersvorsorgedepot Steuern sparen möchten.
  • Liechtenstein Life Wealth überträgt Vermögen steueroptimiert und plant die Nachfolge. Die Lösung, wenn die Vorsorge steht und es um die nächste Generation geht.

Der Wert Ihrer Anlage kann schwanken. Welche Kombination zu Ihnen passt, zeigen unsere Lösungen.

Stand Juni 2026. Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Einzelne Konditionen (u. a. Kostenobergrenze, Übertragsmodalitäten) werden über Durchführungsverordnungen final geregelt. Angaben daher vorbehaltlich der finalen Verordnung. Alle Anlagen sind kapitalmarktabhängig. Der Wert kann steigen oder fallen, ein Kapitalverlust ist möglich. Allgemeine Information, ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Quellen: BMF-FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge, Bundestag-Beschluss vom 27. März 2026, Bundesregierung.