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Steuereffizient Vermögen aufbauen, den Ruhestand gestalten, an die nächste Generation weitergeben. Fondsgebundene Lösungen aus Liechtenstein, die dort ansetzen, wo Sie heute stehen.

Paar zu Hause im Gespräch – Vermögens- und Nachfolgeplanung mit Liechtenstein LifeKI-generiertes Bild
131.220aktive Policen
CHF 1,49 Mrd.verwaltetes Vermögen
286 %Solvenzquote (Solvency II)

Eine umfassende Vorsorge besteht aus vielen Bausteinen

Invest, Pension und Wealth decken Vermögensaufbau, Steuervorteil und Nachfolge ab. Die staatliche Förderung nehmen Sie mit dem Altersvorsorgedepot als Basis einfach dazu. Der Vorteil der Kombination: mehr Förderung, mehr Flexibilität, mehr für Sie.

Vermögensaufbau

Liechtenstein Life Invest

In Fonds investieren und steuereffizient wachsen lassen, ohne Abgeltungsteuer und Vorabpauschale in der Ansparphase.

Basisrente (Rürup)

Liechtenstein Life Pension

Beiträge steuerlich absetzen und sich eine lebenslange Rente sichern, für ein verlässliches Einkommen im Alter.

Vermögen & Nachfolge

Liechtenstein Life Wealth

Kapital steuerbegünstigt anlegen, Begünstigte frei bestimmen und Vermögen außerhalb des Nachlasses weitergeben.

Staatlich gefördert
AltersvorsorgedepotBald verfügbar

Die künftige geförderte Basis Ihrer Vorsorge, der Riester-Nachfolger. Frei mit Invest, Pension und Wealth kombinierbar. Geförderte Beiträge bis 1.800 €/Jahr, Grundzulage bis zu 540 €/Jahr.

Welche Lösung passt zu Ihnen?

Unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler aus unserem Netzwerk informieren Sie persönlich zu allen Lösungen. Kostenlos, unverbindlich, ohne Produktbindung.

Fondsgebundene Versicherungen im direkten Vergleich

Alle drei sind fondsgebundene Versicherungen. Was sie unterscheidet: staatliche Förderung, Beitragsform und Auszahlungsoptionen.

Versicherungsart
Liechtenstein Life Pension
Basisrente (Rürup)
Liechtenstein Life Invest
Private Rentenversicherung
Liechtenstein Life Wealth
Lebensversicherung
Staatliche Förderung
Liechtenstein Life Pension
Ja, Beiträge bis zum jährlichen Höchstbetrag absetzbar
Liechtenstein Life Invest
Nein
Liechtenstein Life Wealth
Nein
Laufende Beiträge
Liechtenstein Life Pension
Ab 1.200 €/Jahr (z. B. 100 €/Monat)
Liechtenstein Life Invest
Ab 1.200 €/Jahr (z. B. 100 €/Monat)
Liechtenstein Life Wealth
Ab 2.000 €/Jahr (z. B. rund 167 €/Monat)
Einmalzahlung
Liechtenstein Life Pension
Ab 10.000 €
Liechtenstein Life Invest
Ab 10.000 €
Liechtenstein Life Wealth
Ab 20.000 €
Zuzahlung
Liechtenstein Life Pension
Ab 100 €
Liechtenstein Life Invest
Ab 100 €
Liechtenstein Life Wealth
Ab 1.000 €
Steuer im Erlebensfall
Liechtenstein Life Pension
Nachgelagerte Besteuerung (Leibrente)
Liechtenstein Life Invest
Kapital: Halbeinkünfteverfahren (12/62). Rente: Ertragsanteilbesteuerung
Liechtenstein Life Wealth
Halbeinkünfteverfahren bei Kapitalauszahlung (12/62)
Steuer im Todesfall
Liechtenstein Life Pension
Auszahlung an Hinterbliebene als Rente, anteilig einkommensteuerpflichtig
Liechtenstein Life Invest
Auszahlung an Begünstigte einkommensteuerfrei*
Liechtenstein Life Wealth
Auszahlung an Begünstigte einkommensteuerfrei*
Auszahlungsform
Liechtenstein Life Pension
Lebenslange Leibrente
Liechtenstein Life Invest
Rente oder Kapital
Liechtenstein Life Wealth
Kapitalauszahlung
Kapitalentnahme möglich
Liechtenstein Life Pension
Nein
Liechtenstein Life Invest
Ja, flexibel
Liechtenstein Life Wealth
Ja, flexibel
Zielgruppe
Liechtenstein Life Pension
Selbstständige, Freiberufler, Gutverdiener
Liechtenstein Life Invest
Anleger und Einkommensstarke
Liechtenstein Life Wealth
Vermögende, Unternehmer, Einkommensstarke

Diese Tabelle ist eine vereinfachte Darstellung; maßgeblich sind die Tarifdokumente und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Liechtenstein Life Assurance AG. Die konkrete Ausgestaltung Ihrer Police richtet sich nach Tarif, Laufzeit und persönlicher Situation. Der Wert Ihrer Anlage kann schwanken; ein Totalverlust der eingezahlten Beiträge ist möglich. Das ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.

* Bezieht sich auf die Einkommensteuer: Auf die Todesfallleistung fällt keine Einkommensteuer an. Je nach vertraglicher Gestaltung (Versicherungsnehmer, versicherte Person, begünstigte Person) kann Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfallen.

Fondsgebundene Versicherung vs. Fonds- und ETF-Depot

Beide Wege investieren in Fonds. Der Unterschied liegt im Steuerrecht. Über 20 bis 30 Jahre macht das einen messbaren Unterschied.

Keine Vorabpauschale

In der fondsgebundenen Versicherung fällt in der Ansparphase keine Vorabpauschale an. Beim Fonds- oder ETF-Depot wird diese jährliche Mindeststeuer auf Fondsgewinne fällig, auch ohne Verkauf.

Steuerneutraler Fondswechsel

Switch (Änderung der Fondsauswahl für künftige Beiträge) und Shift (Umschichtung des bestehenden Fondsvermögens) sind steuerneutral. Beim direkten Depot ist jeder Verkauf ein steuerpflichtiger Vorgang.

Steuervorteile

Bei privaten, ungeförderten Renten- und Lebensversicherungen greift bei Kapitalauszahlung das Halbeinkünfteverfahren (12/62-Regel): nur 50 % des Ertrags sind steuerpflichtig. Bei Rentenauszahlung gilt die Ertragsanteilbesteuerung. Bei der Basisrente sind Beiträge bis zum jährlichen Höchstbetrag absetzbar, die Leibrente wird nachgelagert besteuert.

Getrennte Vermögensverwaltung

Ihr Fondsvermögen bildet nach liechtensteinischem Recht eine Sondermasse und ist vom Vermögen des Versicherungsunternehmens getrennt. Durch diese Trennung bleibt Ihr Zugriffsrecht auf das investierte Kapital unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Versicherers bestehen.

Warum Kapitalmarkt? Weil Geduld sich auszahlt.

Nutzen Sie Ihre Chance: Durchdachte Investitionen ins globale Wirtschaftssystem lohnen sich evidenzbasiert. Anlagen am Aktienmarkt können Ihr Vermögen wirkungsvoll vor dem Wertverlust durch Inflation schützen und stattdessen Erträge generieren. Rechnen Sie selbst, wie sich Beiträge, Zeit und Zinseszins summieren können. Der Wert Ihrer Anlage kann schwanken; frühere Wertentwicklungen sind kein Indikator für künftige Ergebnisse.

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In 3 Schritten zu mehr finanzieller Freiheit.

01
Beraten lassenKlären Sie Ihre Vorsorgebedürfnisse mit einer Vermittlerin oder einem Vermittler. Noch keinen Kontakt? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.
02
Police abschließenDigital unterschreiben. Ohne Papierkram. Mit persönlicher Begleitung.
03
In der App verwaltenVertrag steuern, Wertentwicklung verfolgen und Fondsstrategie anpassen.
Einstieg in die Vorsorge mit Liechtenstein Life – in drei Schritten zur fondsgebundenen Police

Häufige Fragen zur fondsgebundenen Versicherung

Das hängt von Ihrem Ziel ab. Für Altersvorsorge mit staatlicher Förderung eignet sich Liechtenstein Life Pension (Basisrente/Rürup), besonders geeignet für Selbstständige und Gutverdiener (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Für Vermögensaufbau und Nachfolgeplanung: Liechtenstein Life Invest und Liechtenstein Life Wealth. Ein unabhängiger Vermittler informiert Sie bei der Wahl der passenden Lösung. Mehr dazu im Ratgeber: Renten- oder Lebensversicherung.

Die Basisrente (Rürup) wie Liechtenstein Life Pension ist staatlich gefördert. Beiträge sind bis zum jährlichen Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Leibrente mit nachgelagerter Besteuerung – eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Private fondsgebundene Rentenversicherungen wie Liechtenstein Life Invest bieten die Wahl zwischen Renten- und Kapitalauszahlung: Bei Kapitalauszahlung greift das Halbeinkünfteverfahren (12/62-Regel), bei Rentenauszahlung die günstige Ertragsanteilbesteuerung.

Die fondsgebundene Versicherung ist langfristig steuereffizienter. Keine Vorabpauschale, keine Abgeltungsteuer beim Fondstausch. Da Erträge in der Ansparphase nicht besteuert werden, profitieren Sie vom vollen Zinseszinseffekt auf das gesamte Kapital. Bei privaten, ungeförderten Verträgen greift bei Kapitalauszahlung nach 12 Jahren und ab dem 62. Geburtstag das Halbeinkünfteverfahren, bei Rentenauszahlung die günstige Ertragsanteilbesteuerung. Bei der Basisrente gilt stattdessen die nachgelagerte Besteuerung. Im direkten Depot sind Gewinne und Umschichtungen sofort steuerpflichtig (25 % Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer), was den Zinseszinseffekt jedes Jahr schmälert. Darüber hinaus bietet nur eine Versicherung die Möglichkeit, Ihr Kapital als lebenslange Rente auszuzahlen und so das Langlebigkeitsrisiko abzusichern. Auch Todesfallschutz und, je nach Produkt, Berufsunfähigkeitsschutz lassen sich direkt im Vertrag integrieren. Dafür fallen in der fondsgebundenen Versicherung Produktkosten an. Die Flexibilität bei Entnahmen hängt vom Produkt ab: Liechtenstein Life Invest und Liechtenstein Life Wealth bieten flexible Kapitalentnahmen, die Basisrente (Liechtenstein Life Pension) ist als staatlich geförderte Altersvorsorge auf lebenslange Rente ausgelegt.

Das Halbeinkünfteverfahren (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) gilt bei Kapitalauszahlung aus fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen mit mindestens 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung ab dem 62. Geburtstag. Dann wird nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Sind die 12/62-Bedingungen nicht erfüllt, greift die reguläre Besteuerung (25 % Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer). Wer sich bei einem privaten, ungeförderten Vertrag für eine Rentenauszahlung entscheidet, profitiert von der Ertragsanteilbesteuerung: nur ein geringer, altersabhängiger Anteil der Rente ist steuerpflichtig (z. B. 17 % bei Rentenbeginn mit 67). Bei Liechtenstein Life Invest stehen beide Auszahlungsformen zur Wahl. Liechtenstein Life Wealth sieht ausschließlich Kapitalauszahlung vor, Liechtenstein Life Pension ausschließlich Leibrente mit nachgelagerter Besteuerung.

Ja. Switch (Änderung der Fondsauswahl für künftige Beiträge) und Shift (Umschichtung des bestehenden Fondsvermögens) sind bei allen Liechtenstein-Life-Versicherungslösungen steuerneutral. Kein Fondswechsel löst Abgeltungsteuer aus, anders als beim direkten Depot. Die Anzahl kostenloser Wechsel pro Jahr variiert je nach Produkt. Details entnehmen Sie den Produktbedingungen. Mehr zu den verfügbaren Fonds finden Sie auf der Fondsübersicht.

Liechtenstein Life hat seinen Sitz in Liechtenstein und wird von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) reguliert. Liechtenstein ist EWR-Mitglied mit AAA-Rating von Standard & Poor's und ohne Staatsverschuldung. Ihr Fondsvermögen bildet nach liechtensteinischem Recht eine Sondermasse und ist vom Vermögen des Versicherungsunternehmens getrennt. Mehr zur Gesellschaft auf der Über-uns-Seite.

Mehr erfahren in unserem Ratgeber

    Depot oder Police?

    Steuer, Kosten und Bindung im Vergleich: wann sich welche Variante für die Altersvorsorge lohnt.

    Basisrente (Rürup)

    Wie die staatlich geförderte Basisrente funktioniert: Steuervorteil heute, lebenslange Rente später.

    Nachlassplanung

    Wie Vermögen an die nächste Generation übergeht: rechtliche und steuerliche Grundlagen im Überblick.

    Hinweis: Diese Darstellung dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Alle dargestellten Produkte sind fondsgebunden – der Wert der Fondsanlagen kann steigen oder fallen, ein Kapitalverlust ist möglich. Die steuerliche Behandlung setzt die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen voraus (insbesondere 12 Jahre Mindestlaufzeit und Auszahlung ab dem 62. Geburtstag, § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Produktkosten und Beschränkungen bei vorzeitiger Entnahme können die Wertentwicklung beeinflussen. Individuelle steuerliche Fragen sollten mit einem zugelassenen Steuer- oder Anlageberater besprochen werden.