Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an der Referral-Aktion der prosperity solutions AG
Präambel und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“) regeln die Teilnahme an der Referral-Aktion (die „Aktion“) der prosperity solutions AG, Feldkircher Strasse 31, 9494 Schaan, Fürstentum Liechtenstein (der „Veranstalter“).
Die AGB gelten einheitlich sowohl für den werbenden Partner als auch für die geworbene Partner/Person. Die Aktion richtet sich ausschliesslich an zugelassene oder ordnungsgemäss beim Veranstalter vertraglich gebundene Versicherungsvermittler im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Mit der Teilnahme an der Aktion erkennt der Teilnehmer die Geltung dieser AGB an.
prosperity solutions AG ist ein Tochterunternehmen der the prosperity company AG. Ein anderes Tochterunternehmen der the prosperity company AG ist die Liechtenstein Life Assurance AG, und alle sind Teil der prosperity Gruppe.
Begriffsbestimmungen
„Werbender Partner (Referrer)“ ist eine natürliche oder juristische Person, die als Versicherungsvermittler in einem Vertragsverhältnis mit der Liechtenstein Life Assurance AG steht und eine andere Partner/Person zur Aufnahme einer Vermittlungstätigkeit für Liechtenstein Life Assurance AG empfiehlt. Der werbende Partner kann einen Mitarbeiter eines Brokers sein.
„Geworbene Person“ ist die vom werbenden Partner empfohlene natürliche oder juristische Person, die nach Registrierung und Anbindung an Liechtenstein Life Assurance AG Versicherungsvermittlung für Liechtenstein Life Assurance AG aufnimmt. Die geworbene Person darf nur einen sog. Top Broker sein (selbst direkt an die Liechtenstein angebunden, mit oder ohne Mitarbeiter).
Ein „Qualifizierter Referral“ ist ein Referral im Sinne vom Kapitel Qualifikation (unten), der sämtliche dort genannten Voraussetzungen erfüllt und durch den Veranstalter und Liechtenstein Life Assurance AG nachgelagert manuell bestätigt wurde.
„Belohnung“ ist die in Ziffer Belohnung beschriebene Leistung des Veranstalters.
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt als werbender Partner sind ausschliesslich Partner, die zum Zeitpunkt der Eintragung des Referrals in einer aktiven, wirksam begründeten Partnerbeziehung mit der Liechtenstein Life Assurance AG stehen.
Teilnahmeberechtigt als geworbene Person sind ausschliesslich Personen, die vor Eintragung des Referrals weder als aktive noch als inaktive Partner der Liechtenstein Life Assurance AG geführt werden oder wurden und die nicht als Sales-Lead bereits im CRM-System der prosperity solutions AG erfasst sind.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahmeberechtigung im Einzelfall zu prüfen und eine Teilnahme zu verweigern, wenn gesetzliche, vertragliche oder aufsichtsrechtliche Gründe entgegenstehen. Der Veranstalter erhält diese Daten direkt von Liechtenstein Life Assurance AG.
Qualifikation
Ein Referral gilt als qualifiziert, wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind und der Veranstalter dies nachgelagert manuell bestätigt:
Erstens hat der werbende Partner mindestens eine Versicherungspolice für Liechtenstein Life Assurance AG vermittelt und die jeweilige Police ist wirksam zustande gekommen.
Zweitens hat die geworbene Person nach ihrer ordnungsgemässen Registrierung und Anbindung an Liechtenstein Life Assurance AG ebenfalls mindestens eine Versicherungspolice vermittelt und diese ist wirksam zustande gekommen.
Entscheidend ist der erste in den Systemen der Liechtenstein Life Assurance AG eindeutig erfasste Referrer.
Selbstwerbung, das heisst die Eintragung der eigenen Person als geworbene Person, ist ausnahmslos ausgeschlossen.
Umgang mit bestehenden Kontakten und Leads
Von der Aktion ausgenommen sind sämtliche Personen (sowohl juristische als auch natürliche), die in den Systemen der Liechtenstein Life Assurance AG bereits als Partner geführt werden oder geführt wurden, unabhängig davon, ob die Zuordnung als aktiv oder inaktiv erfolgt.
Kein Anspruch auf eine Belohnung entsteht, wenn die geworbene Person bereits als Sales-Lead im System vermerkt ist, bereits als bestehender aktiver Partner geführt wird oder über einen bestehenden Account in Partner Life verfügt, gleichgültig ob dieser aktiv oder inaktiv ist.
Der Veranstalter ist berechtigt, ergänzende Abgleiche anhand interner Identifier, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Unternehmenskennzeichen, IP-Adressen oder anderer geeigneter Identifikatoren vorzunehmen, um Doppelmeldungen, Umgehungen oder Fehleinträge zu verhindern.
Belohnung, Höchstgrenze und Auszahlungsmodalitäten
Für jedes qualifizierte Referral erhält der werbende Partner eine Belohnung in Höhe von 500 Euro.
Pro werbendem Partner ist die Anzahl an Belohnungen auf maximal fünf qualifizierte Referrals begrenzt, was einem Höchstbetrag von 2.500 Euro entspricht.
Die Auszahlung erfolgt nachgelagert und manuell, erst nach abschliessender Prüfung der Qualifikation durch den Veranstalter; ein Anspruch entsteht erst mit der ausdrücklichen Bestätigung der Qualifikation und der Belohnung durch den Veranstalter.
Der Veranstalter behält sich vor, die Belohnung in sachlich gleichwertiger Form zu erbringen, falls die Auszahlung oder Ausgabe eines Gutscheins aus Gründen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen, nicht möglich ist.
Alle etwaigen Steuern, Abgaben und gesetzlichen Meldepflichten im Zusammenhang mit der Belohnung liegen in der Verantwortung des werbenden Partners; der Veranstalter ist berechtigt, gesetzlich vorgeschriebene Abzüge vorzunehmen.
Nachgelagerte Prüfung, Betrugsprävention und Verhaltensanforderungen
Die Entscheidung über die Qualifikation eines Referrals und die Auszahlung der Belohnung erfolgt nachgelagert und manuell durch den Veranstalter nach eigenem pflichtgemässem Ermessen.
Der Veranstalter kann Nachweise zur Identität, zur Registrierungs- oder Erlaubnissituation, zur tatsächlichen Vermittlungstätigkeit sowie zum wirksamen Zustandekommen der vermittelten Policen anfordern.
Die Manipulation von Daten, die fingierte Eintragung von Referrals, der Einsatz unlauterer Methoden oder sonstige Umgehungen führen zum Ausschluss von der Aktion und können Schadensersatzansprüche begründen.
Der Veranstalter ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf Missbrauch Auszahlungen bis zur Klärung zurückzuhalten.
Der Veranstalter erhält alle Daten direkt von Liechtenstein Life Assurance AG.
Regelungen zum Vorrang des ersten Referrers
Es zählt ausschliesslich der erste in den Systemen der Liechtenstein Life Assurance AG erfasste Referrer. Spätere Eintragungen weiterer Personen als Referrer für dieselbe geworbene Person begründen keinen Anspruch. Massgeblich ist die serverseitig protokollierte Zeit der Referrer-Zuordnung in den Systemen der Liechtenstein Life Assurance AG. Bei Konflikten oder Unklarheiten ist der Veranstalter berechtigt, anhand der vorliegenden System- und Onboarding-Daten eine Zuordnung zu treffen; diese Zuordnung ist abschliessend, sofern sie nicht evident fehlerhaft ist.
Rechts- und Aufsichtscompliance
Die Teilnahme an der Aktion setzt voraus, dass sowohl der werbende Partner als auch die geworbene Person sämtliche gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Versicherungsvermittler erfüllen, einschliesslich etwaiger Registrierungspflichten, Zuverlässigkeits- und Sachkundeanforderungen sowie bestehender vertraglicher Vorgaben.
Die Aktion darf nicht dazu genutzt werden, gesetzliche Sondervergütungsverbote, Interessenkonfliktregeln oder Pflichten zum bestmöglichen Kundeninteresse zu umgehen.
Eine Weitergabe der Belohnung (oder von Teilen davon) an Versicherungsnehmer, versicherte Personen oder Bezugsberechtigte ist unzulässig, sofern und soweit zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.
Die Teilnahme steht stets unter dem Vorbehalt, dass die Zusammenarbeit mit der geworbenen Person aufsichtsrechtlich zulässig ist.
Laufzeit, Änderung und Beendigung der Aktion
Der Veranstalter ist berechtigt, die Aktion jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, zu unterbrechen oder zu beenden, einschliesslich der Anpassung von Teilnahmevoraussetzungen, Belohnungshöhen, Höchstgrenzen oder Auszahlungsmodalitäten. Änderungen gelten ab Bekanntgabe gegenüber den Partnern oder Veröffentlichung auf den einschlägigen Informationskanälen des Veranstalters. Für bereits qualifizierte Referrals bleibt der bei Qualifikation bestätigte Anspruch unberührt, vorbehaltlich Betrugs- oder Missbrauchsverdachts und der Einhaltung dieser AGB. Ein Rechtsanspruch auf die Fortführung der Aktion besteht nicht.
Haftungsbeschränkung
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung dieser AGB überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmässig vertrauen dürfen; in diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer zur Durchführung der Aktion, einschliesslich Prüfung der Qualifikation, Abgleich mit bestehenden Datensätzen sowie Abwicklung der Belohnungen. Rechtsgrundlage ist die Vertragserfüllung und, soweit erforderlich, das berechtigte Interesse an Betrugsprävention und Qualitätssicherung. Weitere Informationen, einschliesslich Angaben zu Verantwortlichem, Datenkategorien, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der jeweils anwendbaren Datenschutzerklärung des Veranstalters. Soweit gesetzlich erforderlich, holt der Veranstalter zusätzliche Einwilligungen ein.
Der Veranstalter erhält Daten direkt von Liechtenstein Life Assurance AG.
Abtretung, Aufrechnung, Übertragbarkeit
Ansprüche aus der Aktion sind höchstpersönlich und nicht übertragbar. Eine Abtretung von Ansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung gegen Ansprüche des Veranstalters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Schlussbestimmungen, Rechtswahl und Gerichtsstand
Diese AGB bilden die vollständige Vereinbarung für die Teilnahme an der Aktion. Etwaige Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Diese AGB unterliegen ausschliesslich liechtensteinischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit rechtlich zulässig, Vaduz, Liechtenstein. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Inkrafttreten
Diese AGB treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und gelten bis zu ihrer Änderung oder Aufhebung durch den Veranstalter.