Altersvorsorgedepot: startklar, bevor der Markt startet
Ab 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente im Neugeschäft. Bei uns wird laufend anhand des Vertragswerts vergütet. Wer jetzt anbindet, ist am ersten Tag im Geschäft.
Wir melden uns, sobald Tarif und Konditionen feststehen.

Vergütet wird laufend anhand des Vertragswerts statt einmal bei Abschluss. Gute Beratung und Begleitung sind damit nicht mehr nur Ihr Anspruch, sondern Ihr Geschäftsmodell.
71,5 % wünschen sich mehr staatliche Förderung. Nur 10,8 % rechnen damit, persönlich davon zu profitieren – und genau da beginnt Ihr Gespräch.
CIVEY-Umfrage im Auftrag der Liechtenstein Life Assurance AG: Befragt wurden 2.500 repräsentativ ausgewählte Bundesbürger ab 18 Jahren, die noch nicht in Rente sind, online vom 8. bis 15. April 2026.
Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr. Bei uns ergänzen Sie fondsbasierte Basisrente, Vermögensaufbau und Nachlassplanung.
Zeigen Sie Ihren Kunden, was der Staat dazugeben kann
Beitrag, Kinder und Alter einstellen: Der Altersvorsorgedepot-Rechner zeigt die möglichen Zulagen nach heutigem Stand und das Kapital, das bis zum Renteneintritt daraus werden kann. Ein Rechenbeispiel für das Kundengespräch.
Jahreswerte, dargestellt für ein Jahr mit vollem Kindergeldanspruch. Die Kinderzulage fließt in jedem Jahr, in dem für das Kind Kindergeld bezogen wird. Im Gesamtkapital ist sie über alle Anspruchsjahre eingerechnet.
Die Angaben und Berechnungen dieses Rechners sind eine Modellrechnung und stellen keine Steuerberatung und keine steuerrechtliche Zusage dar. Es handelt sich um eine allgemeine, beispielhafte und vereinfachte Darstellung. Die tatsächliche steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab. Die verbindliche Einschätzung trifft die zuständige Steuerbehörde. Für eine individuelle Beurteilung braucht es eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Für Folgen aus der Verwendung dieser Informationen wird keine Haftung übernommen. Die erwartete Rendite ist eine Annahme, kein garantierter Wert. Am Kapitalmarkt sind Schwankungen und Verluste möglich. Unsere genauen Produktkosten stehen noch nicht fest. Zur Veranschaulichung rechnen wir mit 1 % Effektivkosten pro Jahr, der gesetzlich definierten Obergrenze für das Standarddepot. Stand August 2026. Alle Annahmen und rechtlichen Hinweise
Vorsorge, Vermögen und Nachfolge aus einer Hand
Das Altersvorsorgedepot ist das geförderte Fundament. Bei 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr endet die Förderung, der Bedarf Ihrer Kunden nicht. Alles darüber hinaus bauen Sie bei uns aus einer Hand dazu.
Drei Gründe, das Altersvorsorgedepot bei uns zu führen
- Die lebenslange Leibrente zahlt, solange Ihr Kunde lebt. Zahlen kann sie nur ein Versicherer.
- Bei einem Auszahlplan hingegen läuft die Zahlung mindestens bis 85 und endet mit dem Kapital, das Risiko eines langen Lebens bleibt bei Ihrem Kunden
- Bei uns kommt die Rente aus demselben Haus, ohne Suche nach einem Versicherer mit 65. Wie unser Tarif die Verrentung ausgestaltet, steht mit dem Tarif fest.
- Über 1.800 € Eigenbeitrag gibt es keine Zulage mehr. Die steuerliche Behandlung bleibt: Erträge werden erst bei der Auszahlung besteuert, eine Vorabpauschale fällt nicht an.
- In einem freien Depot fällt die Vorabpauschale dagegen jährlich an, und jeder Fondswechsel löst Abgeltungsteuer aus
- Beides gilt bei uns auch in Policen: Besteuerung erst bei der Auszahlung, keine Vorabpauschale. Sie bleiben zusätzlich flexibel verfügbar statt bis zur Rente gebunden.
- Basisrente, Vermögensaufbau und Nachfolgeplanung ergänzen Sie beim selben Anbieter, vergütet im selben NAV-Modell
- Bestand, Angebote und Reporting laufen bei Ihnen im Partner Life Portal zusammen, Ihre Kunden sehen ihre Verträge in der App
- Ein Ansprechpartner für die gesamte Lösung
Steuerliche Angaben nach deutschem Recht, Stand 2026, § 20 Absatz 1 Nummer 6 und § 10 Absatz 1 Nummer 2 EStG, abhängig von der individuellen Vertragsgestaltung. Für steuerliche Fragen ziehen Sie einen Steuerberater hinzu.
Ihre Vergütung ändert sich ab 2027 – bei uns läuft sie längst
Das Reformgesetz verlangt, dass Abschlusskosten über die gesamte Ansparphase verteilt werden. Eine Provision, die vollständig bei Vertragsschluss fließt, passt nicht zu dieser Vorgabe. Wie die Vergütung stattdessen aussieht, entscheidet jeder Anbieter selbst. Bei Invest, Pension und Wealth arbeiten Vermittler heute schon mit laufender Vergütung am Vertragswert. Die Mechanik samt Abgrenzung zu Netto- und Bruttotarifen erklärt der Magazinartikel NAV-Tarif-Modell.
Vergütung im Vergleich: Riester bisher und Altersvorsorgedepot ab 2027
| Merkmal | AbschlussprovisionRiester | Laufende VergütungAltersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | Einmal bei VertragsschlussDer Schwerpunkt liegt am Anfang: Die Provision wird bei Abschluss fällig, die Abschlusskosten mussten dabei auf mindestens fünf Jahre verteilt werden. Laufend floss nur, was der Tarif als Bestandsprovision vorsah. | Laufend über die ganze LaufzeitJedes Jahr, in dem der Vertrag besteht, vergütet er auch. Auch wenn Ihr Kunde eine Zahlpause macht. |
| Bemessung | Abschlussprovision auf die BeitragssummeGerechnet auf die vereinbarten Beiträge der gesamten Laufzeit, unabhängig davon, was der Vertrag später wert ist. | Am Vertragswert (Nettoinventarwert)Bemessungsgrundlage ist, was der Vertrag zum Stichtag wert ist, also das angesparte Kapital samt Wertentwicklung. |
| Stornohaftung | Über JahreKündigt der Kunde früh, wird die vorab gezahlte Provision anteilig zurückgefordert. | Keine klassische StornohaftungEs gibt keine Vorauszahlung, die zurückgefordert werden könnte. Endet der Vertrag, endet die Vergütung. |
| Erstberatung | Über die Abschlussprovision abgedecktDie Arbeit vor Vertragsschluss ist mit abgedeckt, sofern ein Vertrag zustande kommt. | Noch nicht abschließend geregeltEine Provision, die vollständig bei Vertragsschluss fließt, passt nicht zur Vorgabe, Abschlusskosten über die gesamte Ansparphase zu verteilen. Am Anfang ist der Vertragswert klein. Wie die Arbeit vor Vertragsschluss künftig vergütet wird, klären wir individuell mit Ihnen. |
| Bestandsbetreuung | Reiner ServiceDie Begleitung nach Abschluss war meist Serviceleistung, vergütet wurde sie nur bei Tarifen mit Bestandsprovision. | Teil des GeschäftsmodellsGute Begleitung über die Laufzeit ist jetzt beides: Service für Ihren Kunden und Grundlage Ihrer Vergütung. |
| Einkommensverlauf | Schwankt mit dem NeugeschäftOhne neue Abschlüsse fällt das Einkommen, unabhängig davon, wie groß der Bestand ist. | Wächst mit dem Vertragswert – und sinkt mit ihmEin wachsender Bestand trägt sich selbst. Fallen die Märkte, sinkt die Vergütung mit. |
Das Reformgesetz verlangt die Verteilung der Abschlusskosten über die Ansparphase, die konkrete Ausgestaltung entscheidet jeder Anbieter selbst.
Wie Sie das Altersvorsorgedepot 2027 zur Chance machen
Noch unklar, wo Sie anfangen? Das Playbook zeigt im Detail, was jetzt zählt, wo Sie ansetzen und wie Sie sich auf den Start vorbereiten. Mit jedem neuen Kunden bauen Sie damit ein Vermittlergeschäft auf, das mitwächst.
- Beispielrechnungen: NAV-Vergütung gegenüber der klassischen Abschlussprovision
- Antworten auf typische Kundenfragen im Beratungsgespräch
- Checkliste zur Vorbereitung auf Altersvorsorgedepot und NAV-Vergütung
- Fahrplan zur Aktivierung Ihres Bestands
Wen Sie in Ihrer Kundendatenbank zuerst ansprechen
Das Altersvorsorgedepot ist mehr als ein Riester-Nachfolger. Förderberechtigt ist ab 2027 ein deutlich größerer Kreis als bisher. Vier Filter, mit denen Sie fünf förderberechtigte Gruppen in Ihrem Bestand finden.
- Der bestehende Vertrag bleibt geschützt und förderfähig, solange er allein steht: mit dem Abschluss eines Neuvertrags endet dieser Bestandsschutz
- Vorher prüfen: Stornoabschläge und die Konditionen, die mit dem Bestandsschutz wegfallen
- Nicht jeder Übertrag lohnt sich, die Vergleichsrechnung ist Ihr Argument in beide Richtungen
- Wer gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG erzielt und eine Steuererklärung abgegeben hat, etwa in Handwerk, Handel, Gastronomie und gewerblicher Dienstleistung
- Wer selbstständige Arbeit nach § 18 EStG ausübt und eine Steuererklärung abgegeben hat, etwa Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Journalisten
- Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, die bis zum Ende des Beitragsjahres gegenüber ihrer Versorgungseinrichtung in die Datenübermittlung einwilligen
- Für jeden eingezahlten Euro bis 300 € je Kind gibt es 1 € Zulage, also bis zu 300 € je Kind und Jahr (an einen zulageberechtigten Elternteil, nicht an beide)
- Die Zulage läuft, solange Kindergeld festgesetzt ist: bis 18, bei Ausbildung oder Studium bis maximal 25, bei Kindern mit Behinderung ohne Altersgrenze
- Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung sind mittelbar förderberechtigt: eigener Vertrag, mindestens 120 € Eigenbeitrag. Die Höhe richtet sich nach den Beiträgen des unmittelbar berechtigten Ehepartners, höchstens 175 €.
- Junge Kunden profitieren doppelt: Förderung von Anfang an und der längste Anlagehorizont, über den Erträge wieder mitangelegt werden
- Je länger der Vertrag läuft, desto mehr Zeit haben Zulagen und Erträge, selbst zu wirken
- Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 ist, bekommt einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus dazu
Gehen Sie jetzt auf Ihre Kunden zu
Am 1. Januar 2027 startet das Altersvorsorgedepot. Angeboten wird es unter anderem von Versicherern, Banken und Fondsanbietern. Wer seinen Bestand vorher durchgegangen ist und die Gespräche geführt hat, ist am ersten Tag startklar und nutzt das Potenzial, das er längst hat. Wer wartet, riskiert, dass Kunden woanders abschließen. Bis zum Marktstart informieren Sie Ihre Kunden und bereiten alles vor, vermittelt wird ab dem 1. Januar.
Anbindung in drei Schritten, digital und ohne Papier

Was Vermittler uns zum Altersvorsorgedepot fragen
Laufend am Vertragswert, nicht einmal bei Abschluss.
Das Altersvorsorge-Reformgesetz verlangt, dass Abschlusskosten über die gesamte Ansparphase verteilt werden. Eine Provision, die vollständig bei Vertragsschluss fließt, passt nicht zu dieser Vorgabe.
Wie die laufende Vergütung ausgestaltet wird, entscheidet jeder Anbieter selbst. Bei uns ist es die Vergütung am Nettoinventarwert über die gesamte Vertragslaufzeit, ohne klassische Stornohaftung, dasselbe Modell wie bei Invest, Pension und Wealth. Die Mechanik erklärt der Magazinartikel NAV-Tarif-Modell, Rechenbeispiele stehen im Playbook.
Höhe und Ausgestaltung stimmen wir individuell mit Ihnen ab. Eine gesetzliche Kostenobergrenze gilt nur für Standarddepot-Verträge: höchstens 1,0 Prozent Effektivkosten, und darin sind sämtliche Kosten des Vertrags enthalten. Für das Altersvorsorgedepot ohne Standardeinstellungen nennt die BMF-FAQ keine Obergrenze.
Über den regulären Partnerprozess, in drei Schritten und vollständig digital.
Für das Altersvorsorgedepot braucht es keine eigene Anbindung. Wer als Vermittler mit der Liechtenstein Life Assurance AG zusammenarbeiten möchte, geht denselben Weg wie für Invest, Pension und Wealth. Voraussetzung ist eine Erlaubnis nach § 34d GewO.
- Informationsgespräch. Sie sagen uns, wie Ihr Portfolio aussieht und was Sie brauchen, wir zeigen Ihnen Produktwelt und Vergütungsmodell. Daraus wird eine Lösung, die zu Ihrer Beratung passt. Vereinbaren Sie hier ein Gespräch zur Anbindung.
- Anbindung online. Sie verifizieren Ihren Ausweis und hinterlegen Firmen- und Bankdaten. Ohne Ausdrucken und ohne Postweg.
- Zugang und Start. Sie erhalten Ihren Zugang zum Partner Life Portal für Angebote, Bestand und Reporting und können sofort vermitteln.
Wenn Sie schon angebunden sind, brauchen Sie nichts Neues. Sie werden über Tarif und Antragsstrecke zum Altersvorsorgedepot informiert, sobald diese feststehen. Der Marktstart ist der 1. Januar 2027, bei uns startet nach heutigem Stand zunächst das Standarddepot.
Gespart werden kann ab dem 1. Januar 2027.
Der Deutsche Bundestag hat die Reform am 27. März 2026 beschlossen. Für Neuabschlüsse tritt ab 2027 die neue Produktwelt an die Stelle des Riester-Systems.
Bei uns startet nach heutigem Stand zunächst das Standarddepot, also das Altersvorsorgedepot mit Standardeinstellungen. Welche Ausgestaltung unser Tarif darüber hinaus bekommt, steht mit dem Tarif fest. Sobald Tarif und Antragsstrecke final sind, informieren wir angebundene Vermittler.
Wer jetzt anbindet, ist am 1. Januar startklar und kann die Kundengespräche vorher führen. Vereinbaren Sie dafür ein Gespräch.
Das Gesetz ist durch. Offen sind Details der Umsetzung.
Steht fest:
- Das Gesetz ist verkündet: Bundestag am 27. März 2026, Bundesrat am 8. Mai 2026, veröffentlicht im BGBl. I 2026 Nr. 156 vom 29. Mai 2026. Gespart werden kann ab dem 1. Januar 2027.
- Förderung: 50 Cent je Euro bis 360 €, danach 25 Cent je Euro für weitere bis zu 1.440 €, macht bis zu 540 € bei 1.800 € Eigenbeitrag. Dazu bis zu 300 € je Kind und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus.
- Mindesteigenbeitrag 120 € im Jahr. Wird er nicht erreicht, entfällt die Grundzulage für dieses Jahr, sie wird nicht anteilig gekürzt.
- Abschlusskosten müssen über die gesamte Ansparphase verteilt werden
- Zwei Produktarten: Altersvorsorgedepot ohne Garantie oder Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie. Das Standarddepot ist ein Altersvorsorgedepot mit Standardeinstellungen, keine dritte Produktart.
- Jeder Anbieter geförderter Altersvorsorgeprodukte muss ein Standarddepot anbieten, selbst oder über einen kooperierenden Anbieter
- Auszahlung frühestens mit 65 und spätestens mit 70, Auszahlplan mindestens bis 85 oder Rente, bis 30 % Einmalzahlung
- Ein Anbieterwechsel zu Beginn der Auszahlungsphase ist möglich, nach fünf Jahren beim abgebenden Anbieter kostenfrei, beim neuen höchstens 150 € Pauschale, nachgelagerte Besteuerung
- Während der Ansparphase keine Besteuerung von Wertsteigerungen und Erträgen. In der Auszahlungsphase werden geförderte Beiträge nach § 22 Nummer 5 EStG mit dem individuellen Steuersatz besteuert, nicht geförderte Beiträge nur mit dem Ertragsanteil.
- Bestehende Riester-Verträge bleiben geschützt
Noch offen:
- Kostenobergrenzen für Altersvorsorgedepots ohne Standardeinstellungen. Für Standarddepot-Verträge steht die Grenze von 1,0 Prozent Effektivkosten im Gesetz.
- Übertragsmodalitäten im Detail, insbesondere die Folgen einer schädlichen Verwendung
- Ausgestaltung des zusätzlichen, öffentlich organisierten Standarddepots. Dafür braucht die Bundesregierung eine Verordnung, die laut BMF noch nicht vorliegt.
- Unser Tarif mit Kosten und Verrentungsoption, dazu die Antragsstrecke
- Wie die Arbeit vor Vertragsschluss vergütet wird
Was feststeht, können Sie im Kundengespräch darstellen, wenn Sie den Rechtsstand dazu nennen. Wie sich die Rechtslage weiterentwickelt, lässt sich heute nicht zusagen.
Beide sind Altersvorsorgedepots. Der Unterschied liegt in der Gestaltungsfreiheit bei der Anlage und in der Kostenobergrenze.
Gleich sind Förderung, Zulagen, Besteuerung und die Auszahlungsregeln. Garantien hat keins von beiden, die gibt es nur im Garantieprodukt. Unterschiedlich sind drei Dinge:
- Wer die Fonds auswählt. Beim Standarddepot der Anbieter: zwei vorvertraglich festgelegte Fonds, einer chancenorientiert, einer risikoärmer. Die Aufteilung dazwischen bestimmt Ihr Kunde. Im Altersvorsorgedepot ohne Standardeinstellungen wählt er auch die Fonds.
- Wer umschichtet. Beim Standarddepot der Anbieter, automatisch in Richtung einer Zielaufteilung: In den Jahren vor der Auszahlungsphase wandert das Guthaben schrittweise in den risikoärmeren Fonds. Wer schon in der Zielaufteilung oder risikoärmer investiert ist, wird nicht umgeschichtet, und widersprechen kann Ihr Kunde ohnehin. Im Altersvorsorgedepot ohne Standardeinstellungen macht das Gesetz dazu keine Vorgabe.
- Was es kosten darf. Beim Standarddepot höchstens 1,0 Prozent Effektivkosten, so schreibt es das Gesetz vor, und darin sind sämtliche Kosten des Vertrags enthalten. Für das Altersvorsorgedepot ohne Standardeinstellungen nennt die BMF-FAQ keine Obergrenze.
Was das Standarddepot nicht ist:
- Kein Staatsprodukt. Anbieten muss es jeder Anbieter geförderter Altersvorsorgeprodukte, selbst oder als Standardprodukt eines kooperierenden Anbieters. Ausgenommen sind nur Anbieter, die ausschließlich die Eigenheimrente fördern. Zusätzlich soll ein öffentlich organisiertes Standarddepot kommen, das dieselben Kriterien erfüllen muss. Dafür fehlt noch eine Verordnung der Bundesregierung.
- Nicht die sichere Wahl. Auch das Standarddepot ist kapitalmarktabhängig, eine Beitragsgarantie gibt es nicht. Die Voreinstellung nimmt Ihrem Kunden die Fondsauswahl ab, nicht das Anlagerisiko: der risikoärmere Fonds ist risikoärmer, nicht risikofrei, und die automatische Umschichtung dämpft Schwankungen vor der Auszahlung, ohne einen Betrag zuzusichern.
- Kein Produkt, das Vorerfahrung verlangt. Laut BMF ist das Standarddepot für Kunden gedacht, die wenig Vorerfahrung am Kapitalmarkt haben und Anlageentscheidungen nicht selbst treffen wollen.
Für Sie heißt das: Das Standarddepot ist das gesetzliche Basisangebot, das jeder Anbieter im Regal haben muss. Angeboten werden beide als eigenständige Produkte, jedes mit eigener Zertifizierung. Bei uns startet nach heutigem Stand zunächst das Standarddepot, Ihr Kunde muss also keine Fonds auswählen. Welche Ausgestaltung unser Tarif darüber hinaus bekommt, steht mit dem Tarif fest. Der Vergleich zeigt beide Wege.
Quelle: BMF-FAQ zum Standarddepot.
Fünf Gruppen in Ihrem Bestand.
- Riester-Bestandskunden. Der Altvertrag bleibt geschützt, solange er allein steht. Mit dem Abschluss eines Neuvertrags endet der Bestandsschutz, das Gespräch beginnt deshalb bei der Vergleichsrechnung.
- Selbstständige. Anders als bei der Riester-Rente werden viele erstmals unmittelbar förderberechtigt, insbesondere bei Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG. Die Berechtigung hängt von Einkunftsart und persönlichen Voraussetzungen ab.
- Familien mit Kindern. Für jeden eingezahlten Euro bis 300 € je Kind gibt es 1 € Kinderzulage, also bis zu 300 € je Kind und Jahr, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Die Zulage erhält ein zulageberechtigter Elternteil je Kind, nicht beide.
- Junge Kunden. Förderung von Anfang an, dazu der längste Anlagehorizont, über den Erträge wieder mitangelegt werden. Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 ist, bekommt einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus dazu.
- Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung. Mittelbar förderberechtigt: eigener Vertrag, mindestens 120 € Eigenbeitrag. Die Höhe richtet sich nach den Beiträgen des unmittelbar berechtigten Ehepartners, höchstens 175 €.
Über die Fördergrenze hinaus kombinieren Sie mit unseren weiteren Lösungen: Invest für Vermögensaufbau ohne Obergrenze, Pension als Basisrente mit abzugsfähigen Beiträgen und Wealth für die Nachfolgeplanung. Die Förderung für einen konkreten Kunden rechnen Sie mit dem Förderrechner vor.
Der Unterschied sind die Zulagen und die Besteuerung, nicht die Fonds.
Beim Altersvorsorgedepot gibt es 50 Cent Zulage je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr und 25 Cent je Euro auf weitere bis zu 1.440 €, macht bis zu 540 € Grundzulage jährlich bei 1.800 € Eigenbeitrag. Dazu 1 € Kinderzulage je eingezahlten Euro bis 300 € je Kind und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus, wenn Ihr Kunde zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 ist. Ein freier ETF-Sparplan liefert das nicht.
Dazu kommt die Besteuerung. Laut BMF erfolgt „während der Ansparphase keine Besteuerung von Wertsteigerungen und Erträgen in den Altersvorsorgeverträgen". Fondswechsel lösen also keine Steuer aus, das Kapital wächst unversteuert weiter und wird erst in der Auszahlungsphase besteuert: geförderte Beiträge nach § 22 Nummer 5 EStG mit dem individuellen Steuersatz, Beiträge oberhalb der Fördergrenze nur mit dem Ertragsanteil. Der freie Sparplan hat eigene Steuereffekte, Teilfreistellung und Vorabpauschale, die im Einzelfall gegenzurechnen sind.
Dagegen steht die Zweckbindung. Das Altersvorsorgedepot ist auf die Altersvorsorge festgelegt, die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Ein ETF-Sparplan bleibt jederzeit verfügbar. Wer diese Flexibilität braucht, ist mit dem Sparplan richtig beraten. Wer Kinder hat, jung ist oder einen hohen Grenzsteuersatz, kommt mit der Förderung in der Regel weiter. Beim Grenzsteuersatz wirkt der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG: liegt die Steuerersparnis über der Zulage, bekommt Ihr Kunde die Differenz, das Finanzamt prüft das von selbst.
Rechnen Sie beide Wege durch. Die Förderung im Altersvorsorgedepot zeigt Ihnen der Förderrechner. Für steuerliche Fragen ziehen Sie einen Steuerberater hinzu. Angaben nach deutschem Recht, Stand 2026.
Bestehende Riester-Verträge bleiben.
Sie laufen in der Regel als Altbestand weiter und bleiben förderfähig. Ihre Kunden können weiterzahlen oder den Vertrag beitragsfrei stellen. Für Neuabschlüsse tritt ab 2027 das Altersvorsorgedepot an die Stelle von Riester.
Der Wechsel in einen Neuvertrag ist laut BMF möglich, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Entscheidend ist die Folge: mit dem Abschluss des Neuvertrags wechselt Ihr Kunde in die neue Fördersystematik, und der Bestandsschutz für den Altvertrag endet.
Vor dem Übertrag gehören deshalb Stornoabschläge des Altvertrags und die Konditionen, die mit dem Bestandsschutz wegfallen, geprüft. Rechnen Sie beide Szenarien durch, bei steuerlichen Fragen gemeinsam mit einem Steuerberater. Niemand muss wechseln, aber viele Kunden werden fragen.
Quelle: BMF-FAQ zum Bestandsschutz und zur Überführung. Allgemeine Information, ersetzt keine Steuerberatung.
Vier Dinge, und dann die Vergleichsrechnung.
- Restlaufzeit und laufende Kosten des Altvertrags, dazu die Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten des Neuvertrags
- Garantien und Zusatzbausteine, die im Altvertrag stecken
- Sicherheitswunsch und Kapitalmarktchancen Ihres Kunden
- Die steuerliche Situation, bei Bedarf gemeinsam mit einem Steuerberater
- Den Übertrag selbst: bereits gefördertes Kapital wird nicht erneut gefördert
Erst danach die Vergleichsrechnung beider Szenarien: weiterlaufen lassen gegen übertragen. Sie gehört in jedes Beratungsgespräch und ist gleichzeitig Ihr Argument, wenn ein Wechsel sich nicht lohnt.
Partner werden bei Liechtenstein Life
Wer vor dem 1. Januar 2027 angebunden ist, führt die Übertragsgespräche im eigenen Bestand selbst. Anbindung, Vergütung und Start klären wir in einem Gespräch.
Stand August 2026. Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027, bei der Liechtenstein Life Assurance AG nach heutigem Stand zunächst als Standarddepot. Ein förderfähiges Produkt setzt die Zertifizierung des Tarifs voraus, diese liegt noch nicht vor. Die Liechtenstein Life Assurance AG ist ein liechtensteinischer Versicherer und in Deutschland im Dienstleistungsverkehr tätig. Einzelne Konditionen, unter anderem Kostenobergrenzen jenseits des Standarddepots und Übertragsmodalitäten, sind noch nicht abschließend geregelt. Alle Angaben daher vorbehaltlich der weiteren Ausgestaltung. Das Altersvorsorgedepot ist kapitalmarktabhängig. Der Wert Ihrer Anlage kann schwanken, ein Kapitalverlust ist möglich. Es besteht keine Beitragsgarantie. Angaben zur Vergütung sind unverbindlich, die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus der Vereinbarung mit der Liechtenstein Life Assurance AG. Diese Seite richtet sich an gewerbliche Vermittler und ist allgemeine Information, sie ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Quellen: BMF-FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge, Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. I 2026 Nr. 156 vom 29. Mai 2026, Bundestag-Beschluss vom 27. März 2026, Bundesrat vom 8. Mai 2026, Bundesregierung. Die genannten Umfragewerte stammen aus einer CIVEY-Erhebung im Auftrag der Liechtenstein Life Assurance AG. Befragt wurden 2.500 repräsentativ ausgewählte Bundesbürger ab 18 Jahren, die noch nicht in Rente sind, online vom 8. bis 15. April 2026.