Zweifacher Steuervorteil durch Netto-Police
Wie sich die Basisrente doppelt lohnt
Mit der Basisrente sparen vor allem Selbstständige und Einkommensstarke in der Ansparphase viel Geld: Beiträge bis zu 29.344 Euro (Alleinstehende) bzw. bis zu 58.688 Euro (zusammen veranlagte Ehepaare) können zu 100 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Dieser enorme Steuervorteil macht die Basisrente für viele Kunden attraktiv.
Wird die Basisrente – wie Liechtenstein Life Pension – als Netto-Police angeboten, profitieren Kunden zusätzlich: Da keine Abschluss- und Vertriebskosten abgezogen werden, fließen vom ersten Tag an sämtliche Beiträge ins Portfolio.
Dazu kommt: Auch ein mögliches Honorar, das Sie möglicherweise mit dem Kunden außerhalb des Vertrags vereinbaren, lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen.
Honorar zählt als Werbungskosten
Während die Beiträge zur Rentenversicherung als "Sonderausgaben" gelten, kann das Honorar als "Vorweggenommene Werbungskosten" angesetzt werden. Das ist möglich, weil die Zahlung zwar nicht unmittelbar in die Altersvorsorge einfließt, aber dennoch dem Zweck dient, zukünftige Einnahmen zu generieren.
Im Gegensatz zu den Sonderausgaben unterliegen Werbungskosten keiner Höchstgrenze. Damit das Beratungshonorar steuerlich anerkannt wird, verlangen die Finanzämter jedoch in der Regel einen klaren Nachweis, dass sich die Beratung ausschließlich auf die Basisrente bezogen hat. Der Beratungsgegenstand sollte deshalb eindeutig und nachvollziehbar dokumentiert sein.
Zu beachten ist auch, dass Steuerpflichtige automatisch 102 Euro für Werbungskosten aus Renteneinkünften erhalten. Sind die tatsächlichen Kosten höher, sollten Kunden die Steuererklärung entsprechend ausfüllen.
Der konkrete Vorteil bei der Steuer
Den doppelten Spareffekt einer Basisrente in Form einer Netto-Police veranschaulicht das folgende Beispiel:
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Zahlt eine Kundin 10.000 Euro jährlich in die Basisrente, reduziert sich ihr zu versteuerndes Einkommen um diese Sonderausgaben: Angenommen, der persönliche Einkommenssteuersatz der Kundin liegt bei 42 Prozent, dann spart sie dadurch jährlich 4200 Euro.
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Dazu kommt das Vermittlungshonorar über 1500 Euro, die die Kundin als Werbungskosten angibt: Darauf werden die 42 Prozent ebenfalls angerechnet, was eine weitere Ersparnis von 630 Euro bringt.
Von insgesamt 11.500 Euro holt sich die Kundin 4830 Euro über die Steuererklärung zurück. So merkt sie spätestens bei der Durchsicht des Steuerbescheids, wie sehr sich die Basisrente für sie lohnt.
Die Angaben zur steuerlichen Abzugsfähigkeit wurden von einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung stets vom individuellen Einzelfall abhängt. Eine verbindliche Einschätzung kann daher nur durch einen Steuerberater erfolgen.
Beitrag veröffentlicht von prosperity solutions AG
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