Wie Steuervorteile den Zinseszinseffekt beschleunigen
Der Zinseszinseffekt entsteht, wenn Erträge nicht entnommen werden, sondern investiert bleiben und selbst wieder Erträge erwirtschaften. Je länger dieser Prozess läuft, desto stärker kann das Vermögen wachsen. Deshalb macht es einen Unterschied, ob während der Ansparphase regelmäßig Kapital durch Vorabpauschale und Steuern aus der Anlage abfließt — oder nicht. Hier wird erklärt, wie dieser Steueraufschub den Zinseszinseffekt verstärken kann — und welchen Einfluss Kosten, Laufzeit und persönlicher Steuersatz auf das Ergebnis haben.

Kurzantwort
Eine Fondspolice kann den Zinseszinseffekt beschleunigen, weil während der Ansparphase keine laufende Besteuerung der Wertsteigerungen beim Anleger erfolgt. Steuerbeträge, die im Direktdepot früher abfließen können, bleiben in der Versicherung investiert und können weiter Rendite erwirtschaften. Bei langen Laufzeiten kann dieser Steueraufschub einen spürbaren Vorteil gegenüber einem ETF-Sparplan im Direktdepot erzeugen. Besonders stark wird der Effekt, wenn die Police mindestens zwölf Jahre läuft und die Auszahlung ab einem Lebensalter von 62 Jahren erfolgt: Dann wird nur die Hälfte des Gewinns mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert (hälftige Besteuerung, auch Halbeinkünfteverfahren genannt). Wie groß der Vorteil ausfällt, hängt vor allem von Kosten, Rendite, Laufzeit und persönlichem Steuersatz ab.
Wie der Steueraufschub den Zinseszins beschleunigt
Der Zinseszinseffekt entsteht, wenn erzielte Erträge wieder angelegt werden und im nächsten Jahr selbst wieder Erträge erwirtschaften. Über lange Zeiträume wird der Effekt exponentiell — je länger investiert, desto stärker. Steuern, die jährlich aus dem Vermögen abfließen, bremsen diesen Effekt: Beträge, die als Steuerzahlung das Konto verlassen, können nicht mehr mitwachsen.
Direktdepot — was passiert während der Laufzeit?
Bei einem ETF-Sparplan im Direktdepot fällt jährlich eine kleine, aber strukturell wichtige Steuerbelastung an: die Vorabpauschale. Sie greift, wenn ein Fonds in einem Kalenderjahr keine oder nur geringe Ausschüttungen vorgenommen hat, typischerweise bei thesaurierenden Aktien-ETFs. Bemessungsgrundlage ist ein Basisertrag aus dem von der Bundesbank veröffentlichten Basiszins (für 2025/26 in der Größenordnung 2 bis 2,5 Prozent; in den Niedrigzins-Jahren 2021/22 nahe Null), multipliziert mit 70 Prozent und dem Anteilswert zu Jahresbeginn. Auf diesen Basisertrag wird die Abgeltungsteuer (26,375 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer) erhoben, bei Aktien-Fonds nach Berücksichtigung der Teilfreistellung von 30 Prozent.
In Summe sind die jährlichen Beträge gering, typischerweise im Bereich 0,2 bis 0,3 Prozent des Anteilswerts pro Jahr in einem Niedrigzins-Umfeld. Über 30 Jahre, auf einem wachsenden Anteilswert kumuliert, summiert sich der Effekt aber zu einem spürbaren Steuer-Drag: Geld, das jedes Jahr aus dem Vermögen abfließt und nicht mehr mit der Marktrendite weiter wächst.
Versicherung — was passiert während der Laufzeit?
In einer Fondspolice fällt die Vorabpauschale nicht an. Erträge bleiben während der Vertragslaufzeit ungeschmälert investiert — kein jährlicher Steuer-Abfluss, kein Drag. Der gestundete Steuerbetrag bleibt im Vertrag und produziert weiter Zinseszins. Bei langen Laufzeiten — insbesondere ab 20 Jahren — wird der kumulative Effekt zunehmend sichtbar.
Versicherung — was passiert bei Auszahlung?
Wird die Fondspolice nach mindestens 12 Jahren Vertragsdauer und nach Vollendung des 62. Lebensjahres als Einmalbetrag ausgezahlt, gilt für den Wertzuwachs die hälftige Besteuerung (auch Halbeinkünfteverfahren genannt). Konkret: Nur 50 Prozent des Wertzuwachses (Auszahlung minus eingezahlte Beiträge) werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, nicht mit der pauschalen Abgeltungsteuer. Bei Aktien-Anlagen in der Versicherung kommt zusätzlich die für Fondspolicen halbierte Teilfreistellung von 15 Prozent zur Anwendung (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG; im Direktdepot wären es 30 Prozent). Die effektive Steuer-Bemessungsgrundlage liegt damit bei rund 42,5 Prozent des Wertzuwachses.
Wer im Ruhestand einen niedrigeren Grenzsteuersatz hat als in der Erwerbsphase, profitiert doppelt: Die Steuer fällt später an (Steuerstundung) und zu einem niedrigeren Steuersatz (Steuersatzvorteil im Ruhestand).
Direkt-ETF-Sparplan vs. Fondspolice — der Steuer-Vergleich
Die folgende Übersicht zeigt die Steuer-Mechanik beider Wege im direkten Vergleich:
| Steuer-Aspekt | Direkt-ETF-Sparplan | Fondspolice (12+62 erfüllt) |
|---|---|---|
| Vorabpauschale jährlich | Ja, auf Basisertrag, Abgeltungsteuer 26,375 %, Aktien-Teilfreistellung 30 % | Nein, entfällt vollständig |
| Ausschüttungen jährlich | Steuerpflichtig wie Vorabpauschale (mit Anrechnung) | Verbleiben in der Versicherung, keine laufende Besteuerung |
| Steueraufschub während Laufzeit | Nein, laufende Steuerbelastung reduziert den Zinseszinseffekt | Ja, Erträge wachsen ungeschmälert mit |
| Besteuerung bei Auszahlung | Realisierter Gewinn × Aktien-Teilfreistellung 70 % × Abgeltungsteuer 26,375 % | Wertzuwachs × 50 % × 85 % (nach 15 % Teilfreistellung Versicherung) × persönlicher Einkommensteuersatz |
| Steuersatz-Hebel im Ruhestand | Nein, Abgeltungsteuer ist pauschal, unabhängig vom Einkommen | Ja. Der niedrigere Ruhestands-Grenzsteuersatz wirkt direkt steuermindernd |
| Verlustverrechnung | Möglich innerhalb der Aktien- oder allgemeinen Verlusttöpfe (Bank-Verrechnung) | Nicht möglich. Die Police ist ein abgeschlossener Vertrag, Verluste verrechnen sich nicht mit Direkt-Investments |
| Flexibilität bei vorzeitiger Verfügung | Hoch, Anteile können jederzeit verkauft werden | Eingeschränkt, Stornoabschlag in den frühen Jahren; bei Kündigung vor 12 Jahren oder vor 62 entfällt der hälftige-Besteuerungs-Vorteil |
Wichtig: Der Steuervorteil der Police ist nicht der einzige Faktor. Police-Kosten (Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten) reduzieren die Effektivrendite der Versicherung. Auch der Vergleich des laufenden Drag im Direktdepot mit den Versicherungskosten gehört zur ehrlichen Bewertung, siehe Sektion 6.
Beispielrechnung
Lars, 35, selbständiger Berater
Lars (35, selbständiger Berater, 42 Prozent Grenzsteuersatz in der Erwerbsphase, geplanter Ruhestands-Steuersatz 25 Prozent ab dem 65. Lebensjahr) prüft zwei Wege für sein Vorsorge-Vermögen: einen Direkt-ETF-Sparplan im Brokerage-Depot oder eine fondsgebundene Rentenversicherung mit identischem ETF-Universum. Sparbeitrag in beiden Fällen identisch: 500 € pro Monat über 30 Jahre.
Modellrechnung — vereinfacht; Police-Kosten nicht abgebildet, individuelle Steuersätze und Marktentwicklung können erheblich abweichen. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft, Kapitalmarktrenditen sind nicht garantiert.
Annahmen:
- Beitrag: 500 €/Monat × 30 Jahre = 180.000 € Beitragssumme
- Brutto-Marktrendite: 5,8 % p. a. nominal (langjähriger Aktienmarkt-Durchschnitt; Beispielwert)
- Aktien-Anteil ≥ 51 %, Teilfreistellung 30 % im Direktdepot, 15 % in der Versicherung (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG)
- Direkt-ETF: Vorabpauschale jährlich, Endbesteuerung mit Abgeltungsteuer 26,375 % (inkl. Soli, ohne KiSt)
- Police: Steueraufschub während Laufzeit; Auszahlung mit 65 als Einmalbetrag, 12+62-Bedingungen erfüllt; hälftige Besteuerung mit 25 % Ruhestands-Grenzsteuersatz; Aktien-Teilfreistellung 15 % (Versicherung)
| Variante | Endkapital vor Steuern | Steuerlast (kumuliert) | Endkapital nach Steuern |
|---|---|---|---|
| Direkt-ETF-Sparplan | ca. 485.000 € | ca. 56.000 € (Vorabpauschale + Endbesteuerung) | ca. 430.000 € |
| Fondspolice (Auszahlung mit 65, 25 % Steuersatz) | ca. 485.000 € | ca. 34.000 € (hälftige Besteuerung, 15 % Teilfreistellung Versicherung) | ca. 451.000 € |
Was die Tabelle zeigt: Lars hat in der Police-Variante rund 21.000 € mehr Endkapital nach Steuern, bei identischer Beitragssumme und identischer Brutto-Marktrendite. Der Vorteil entsteht aus zwei Quellen: dem laufenden Steueraufschub (kein jährlicher Drag durch Vorabpauschale) und vor allem dem niedrigeren Steuersatz im Ruhestand (25 % statt 26,375 % Abgeltungsteuer). Die für Fondspolicen halbierte Teilfreistellung (15 % statt 30 %) dämpft den Police-Vorteil zwar — überkompensiert wird das aber durch den Steuersatz-Spread zwischen Erwerbsphase und Ruhestand.
Was passiert, wenn Lars den gleichen Steuersatz im Ruhestand hätte wie aktiv (42 %)? Dann läge die Police-Steuer nicht bei rund 34.000 €, sondern bei rund 57.000 €. Direkt-ETF und Police lägen dann etwa gleichauf (sogar mit einem leichten Vorteil für den Direkt-ETF von rund 2.000 €). Der Steuersatz-Hebel im Ruhestand ist also die entscheidende Quelle des Police-Vorteils; ohne Spread zwischen aktivem und Ruhestands-Steuersatz reicht der reine Steueraufschub nicht aus, um die halbierte Teilfreistellung in der Versicherung auszugleichen.
Wichtig — Police-Kosten nicht abgebildet: Die obige Rechnung ignoriert die laufenden Kosten der Fondspolice (Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten). Bei einer kostenoptimierten Police — beispielsweise mit Domizil Liechtenstein und niedriger Versicherungskostenquote — bleibt der Großteil des Vorteils erhalten. Bei einer hochkostigen Police kann der Steuervorteil ganz oder teilweise aufgezehrt werden. Eine ehrliche Effektivkosten-Rechnung gehört zu jeder Police-Auswahl. Mehr dazu im Schwester-Artikel Fondspolice oder ETF-Sparplan?
Wann sich die Versicherung besonders lohnt
Drei Konstellationen verstärken den Steuervorteil der Fondspolice gegenüber dem Direktdepot:
Lange Anlagedauer. Der Steueraufschub wirkt umso stärker, je länger das Kapital ungeschmälert mitwächst. Bei Laufzeiten unter 12 Jahren entfällt der hälftige-Besteuerungs-Vorteil komplett, bei Laufzeiten ab 20 Jahren wird der Effekt deutlich spürbar, ab 30 Jahren wirklich groß. Die historische Anlagedauer-Logik — je länger investiert, desto geringer das Verlust-Risiko — passt strukturell zur Versicherung.
Hoher aktiver Grenzsteuersatz. Wer in der Erwerbsphase einen hohen Steuersatz hat (Selbständige mit gutem Einkommen, Doppelverdiener-Haushalte, Beamte in höheren Besoldungsgruppen), profitiert besonders vom Steueraufschub: In einem Direkt-Depot würde die Vorabpauschale-Steuer relativ schnell anwachsen. In der Versicherung bleibt das Geld investiert.
Niedriger Ruhestands-Steuersatz. Wer nach dem Erwerbsleben einen niedrigeren Steuersatz haben wird, profitiert doppelt: erstens durch die Steuerstundung, zweitens durch den günstigeren Auszahlungs-Steuersatz. Diese Konstellation ist bei vielen Selbständigen typisch: hohes Einkommen aktiv, niedrigeres Einkommen im Ruhestand mit Anteilen aus gesetzlicher Rente, Basisrente und Vermögensauflösung.
Beachten: Der Effekt ist nicht-linear. Lange Laufzeit + hoher aktiver Steuersatz + niedriger Ruhestands-Steuersatz wirken zusammen multiplikativ. Fehlt einer dieser Hebel, wird der Vorteil deutlich kleiner.
Wann die Versicherung weniger lohnt — Honest-Take
Eine Fondspolice ist kein Allheilmittel. In folgenden Konstellationen ist der Steuervorteil klein oder nicht existent:
Kurze Laufzeit unter 12 Jahren. Wird die Police vor Ablauf von 12 Jahren gekündigt oder ausgezahlt, entfällt der hälftige-Besteuerungs-Vorteil. Der gesamte Wertzuwachs wird mit der normalen Abgeltungsteuer belegt. Wer eine kurze Anlagedauer plant, fährt mit einem Direkt-ETF-Sparplan oft besser, weil dieser höhere Flexibilität bei niedrigerem Kostendruck bietet.
Auszahlung vor Alter 62. Auch bei langer Vertragsdauer entfällt der Vorteil, wenn die Auszahlung vor Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt. Dann wird wie bei kurzer Laufzeit normal abgeltungsbesteuert.
Niedriger oder identischer Steuersatz im Ruhestand. Wer im Ruhestand einen ähnlichen Grenzsteuersatz hat wie aktiv, verliert den Steuersatz-Hebel. Der Steuerstundungs-Effekt allein bleibt zwar bestehen, der Vorteil zum Direkt-ETF schrumpft aber spürbar.
Hohe Police-Kosten. Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikokomponenten reduzieren die Police-Rendite. Bei sehr hochkostigen Tarifen kann der Steuervorteil komplett aufgezehrt werden. Die Police ist dann teurer als der Direkt-ETF, trotz Steuervorteils. Eine Effektivkosten-Quote (Verbraucherzentrale-Maßstab) unter rund 0,7 Prozent pro Jahr gilt als günstig; Quoten über 1,5 Prozent sind regelmäßig nicht mehr wettbewerbsfähig zum Direkt-ETF.
Verlustverrechnung wird gebraucht. Im Direktdepot lassen sich Aktien-Verluste mit Aktien-Gewinnen verrechnen, innerhalb der Bank und in begrenztem Umfang über den allgemeinen Verlusttopf. In der Versicherung ist das nicht möglich. Wer regelmäßig steuerlich relevante Verluste realisiert, hat im Direktdepot mehr Gestaltungs-Spielraum.
Hoher Liquiditätsbedarf während der Laufzeit. Police-Kündigungen vor Ablauf führen zu Stornoabschlägen. Gerade in den ersten Jahren kann der Rückkaufswert deutlich unter den Beiträgen liegen. Wer planbare Liquiditäts-Szenarien hat, sollte die Police entsprechend dimensionieren oder einen Direkt-ETF-Sparplan ergänzend führen.
Faustregel: Eine Fondspolice ist ein Spezialwerkzeug für lange Laufzeiten und steuerlich vorteilhafte Konstellationen — nicht das pauschal beste Vehikel für jeden Anlegertyp. Wer einen großen Steuersatz-Hebel und eine 25-bis-35-jährige Anlagedauer mitbringt, profitiert oft erheblich. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, fährt häufig mit dem Direkt-ETF-Sparplan einfacher und günstiger.
Stolperfallen — was bei der Police-Auswahl typisch schiefgeht
Police-Kosten unterschätzen. Der Steuervorteil ist mathematisch klar. Die Police-Kosten sind aber individuell und können erheblich variieren. Vor dem Abschluss gehört eine vollständige Effektivkosten-Quote zur Pflicht. Insbesondere Abschlusskosten in den ersten fünf Jahren wirken sich stark auf den Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung aus.
12-plus-62-Regel ignorieren. Wer die Vertragsdauer nicht bis 12 Jahre durchhält oder vor dem 62. Lebensjahr auszahlt, verliert den hälftigen-Besteuerungs-Vorteil komplett. Verträge mit kurzer Laufzeit (z. B. 10-Jahres-Police mit Endalter 60) sind selten sinnvoll konstruiert.
Rente vs. Einmalbetrag — die Steuerwirkung unterscheidet sich. Bei Auszahlung als Einmalbetrag gilt die hälftige Besteuerung. Bei Auszahlung als lebenslange Rente greift die Ertragsanteilsbesteuerung — nur der gesetzlich festgelegte Ertragsanteil (z. B. 17 Prozent bei Rentenbeginn mit 67) wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Welche Variante steuerlich günstiger ist, hängt vom geplanten Bezugsalter, der gewünschten Auszahlungsstruktur und individuellen Steuerlage ab.
Steuersatz-Erwartung im Ruhestand zu optimistisch. Wer plant, im Ruhestand bei 25 Prozent zu landen, sollte das mit einer realistischen Renten-Prognose absichern. Steigende gesetzliche Renten, Mieteinnahmen, Basisrenten-Zahlungen und Police-Auszahlungen können den Grenzsteuersatz höher treiben als gedacht. Der Steuersatz-Hebel kann dann kleiner ausfallen als geplant.
Inflation als versteckter Renditefresser. Auch in der Versicherung wirkt Inflation. Eine Bruttorendite von 5,8 Prozent bei einer Inflation von 2 Prozent ergibt nur eine Realrendite von rund 3,7 Prozent. Über 30 Jahre ist die reale Kaufkraft des Endkapitals deutlich niedriger als der nominale Eurobetrag, ein Effekt, der für alle Anlagewege gleichermaßen gilt, aber bei Langfristplanung eingerechnet werden sollte. Mehr dazu im Ratgeber Inflation und Rendite.
Fonds- und ETF-Auswahl in der Versicherung. Der Steueraufschub bringt nichts, wenn die zugrundeliegende Fonds-Auswahl unterperformt. In der Versicherung sollten breite, kostengünstige Welt-ETFs verfügbar sein, kein zwingendes Anbieter-eigenes Hochkost-Universum. Verfügbare Fonds-Liste vor Vertragsabschluss prüfen.
Vorzeitige Kündigung in Krisen. Wer bei einem Börsencrash emotional reagiert und die Police am Tiefpunkt kündigt, verliert dreifach: Stornoabschlag, realisierter Marktverlust, Verlust des Steuervorteils. Der Versicherung ist strukturell auf Durchhalten ausgelegt; diese Disziplin ist Teil des Wirkprinzips.
FAQ
Im Versicherung einer Fondspolice werden Erträge während der Vertragslaufzeit nicht jährlich versteuert. Im Direktdepot fällt dagegen die jährliche Vorabpauschale an, die das investierte Kapital bremst. Die durch Steuerstundung in der Versicherung verbleibenden Beträge produzieren weiterhin Zinseszins. Über 30 Jahre kann das einen erheblichen Endkapital-Unterschied bewirken. Diese Form der Steuerstundung wird häufig als „Steueraufschub“ bezeichnet und ist der zentrale Renditehebel der Versicherung gegenüber dem Direktdepot.
Der Steueraufschub wirkt auf zwei Wegen: Erstens werden die Beträge, die im Direktdepot jährlich an Steuern abfließen würden, in der Versicherung weiter investiert und verzinst (Zinseszins-Multiplikator). Zweitens kann die Steuerschuld bei Auszahlung, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Jahre und das Lebensalter mindestens 62 Jahre erreicht haben, durch die hälftige Besteuerung (auch Halbeinkünfteverfahren genannt) deutlich reduziert sein. Bei Anlegern mit hohem Grenzsteuersatz in der Erwerbsphase und niedrigerem Steuersatz im Ruhestand kommt ein dritter Effekt hinzu: Die Steuer fällt zu einem niedrigeren Steuersatz an als sie es während der Sparphase getan hätte.
Die Vorabpauschale ist eine seit 2018 geltende jährliche Mindestbesteuerung von Investmentfonds-Anteilen im Direktdepot. Sie greift insbesondere bei thesaurierenden ETFs, die keine oder nur geringe Ausschüttungen vorgenommen haben. Bemessungsgrundlage ist ein Basisertrag — Basiszins der Bundesbank multipliziert mit 70 Prozent und dem Anteilswert zu Jahresbeginn — auf den Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) erhoben wird. Im Versicherung einer Fondspolice fällt die Vorabpauschale nicht an. Beim Verkauf im Direktdepot wird die bereits gezahlte Vorabpauschale auf die finale Steuerlast angerechnet.
Die hälftige Besteuerung (auch Halbeinkünfteverfahren genannt) gilt bei Kapital-Auszahlungen aus Fondspolicen, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Vertragsdauer mindestens 12 Jahre und Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres (für Verträge ab 2012; für Verträge zwischen 2005 und 2011 gilt das 60. Lebensjahr). Bei Erfüllung beider Bedingungen wird der Wertzuwachs nur zur Hälfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Bei Aktien-Anlagen kommt zusätzlich die für Versicherungsverträge halbierte Teilfreistellung von 15 Prozent zur Anwendung (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG; im Direktdepot sind es 30 Prozent). Werden die 12-plus-62-Bedingungen nicht erfüllt, fällt auf den Wertzuwachs die normale Abgeltungsteuer an.
Nein. Die Fondspolice lohnt sich vor allem bei langer Anlagedauer (idealerweise 20 Jahre und mehr), bei einem hohen aktiven Steuersatz, der im Ruhestand niedriger sein wird, sowie bei klar planbarer Auszahlung ab Alter 62 oder später. Sie lohnt sich tendenziell weniger bei kurzer Laufzeit unter 12 Jahren, niedrigem Grenzsteuersatz oder bei sehr hohen laufenden Police-Kosten, die den Steuervorteil aufzehren. Eine ehrliche Gegenüberstellung von Steuervorteil und Police-Kosten ist Pflicht. Auch günstige Tarife können je nach Konstellation den Vorteil reduzieren.
Im Direkt-ETF-Sparplan fällt die jährliche Vorabpauschale auf den Anteilswert an, und beim Verkauf wird der realisierte Wertzuwachs mit Abgeltungsteuer (26,375 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer) belegt, bei Aktien-ETFs mit der Teilfreistellung von 30 Prozent. In der Fondspolice fällt während der Laufzeit gar keine Steuer an. Bei Auszahlung nach 12 Jahren und ab Alter 62 wird der Wertzuwachs nur zur Hälfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, bei Aktienfonds zusätzlich mit der für Versicherungen halbierten Teilfreistellung von 15 Prozent. Über lange Laufzeiten und bei höheren Steuersätzen ergibt sich daraus ein spürbarer Endkapital-Vorteil, der durch laufende Police-Kosten und individuelle Steuerlage relativiert werden kann.
Stand & Hinweis
Stand der Angaben: Mai 2026. Steuerregelungen, Basiszins der Bundesbank und Tarif-Konditionen ändern sich regelmäßig. Prüfen Sie vor jeder Vermögensentscheidung den aktuellen Stand. Die Modellrechnungen sind stark vereinfacht und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung. Police-Kosten sind in den Beispielrechnungen nicht abgebildet; reale Effektivkosten reduzieren den Endkapital-Vorteil. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft; Kapitalmarktrenditen sind nicht garantiert.
Die prosperity solutions AG ist eine Vertriebsorganisation und erbringt weder Anlageberatung noch Steuer- oder Rechtsberatung. Dieser Ratgeber liefert eine strukturierte Übersicht und ersetzt keine individuelle Beratung. Für individuelle Anlage-, Steuer- und Rechtsfragen — insbesondere zur konkreten Steuerwirkung in Ihrer persönlichen Konstellation — wenden Sie sich an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Honorar-Anlageberater.