Sie haben Ihr Ziel.
Jetzt auch den Weg dorthin.
Steuereffizient Vermögen aufbauen, den Ruhestand gestalten, an die nächste Generation weitergeben. Fondsgebundene Lösungen aus Liechtenstein, die dort ansetzen, wo Sie heute stehen.

Eine umfassende Vorsorge besteht aus vielen Bausteinen
Invest, Pension und Wealth decken Vermögensaufbau, Steuervorteil und Nachfolge ab. Die staatliche Förderung nehmen Sie mit dem Altersvorsorgedepot als Basis einfach dazu. Der Vorteil der Kombination: mehr Förderung, mehr Flexibilität, mehr für Sie.
Liechtenstein Life Invest
In Fonds investieren und steuereffizient wachsen lassen, ohne Abgeltungsteuer und Vorabpauschale in der Ansparphase.
Die künftige geförderte Basis Ihrer Vorsorge, der Riester-Nachfolger. Frei mit Invest, Pension und Wealth kombinierbar. Geförderte Beiträge bis 1.800 €/Jahr, Grundzulage bis zu 540 €/Jahr.
Welche Lösung passt zu Ihnen?
Vermittlerinnen und Vermittler aus unserem Netzwerk informieren Sie persönlich zu allen Lösungen. Kostenlos, unverbindlich, ohne Produktbindung.
Fondsgebundene Versicherungen im direkten Vergleich
Alle drei sind fondsgebundene Versicherungen. Was sie unterscheidet: staatliche Förderung, Beitragsform und Auszahlungsoptionen.
| Merkmal | BasisrenteLiechtenstein Life PensionDetails | VermögensaufbauLiechtenstein Life InvestDetails | Vermögen & NachfolgeLiechtenstein Life WealthDetails |
|---|---|---|---|
| Versicherungsart | Basisrente (Rürup) | Private Rentenversicherung | Kapitallebensversicherung |
| Staatliche Förderung | Ja, Beiträge bis zum jährlichen Höchstbetrag absetzbar | Nein | Nein |
| Laufende Beiträge | Ab 1.200 €/Jahr (z. B. 100 €/Monat) | Ab 1.200 €/Jahr (z. B. 100 €/Monat) | Ab 2.000 €/Jahr (z. B. rund 167 €/Monat) |
| Einmalzahlung | Ab 10.000 € | Ab 10.000 € | Ab 20.000 € |
| Zuzahlung | Ab 100 € | Ab 100 € | Ab 1.000 € |
| Steuer im Erlebensfall | Nachgelagerte Besteuerung (Leibrente) | Kapital: Halbeinkünfteverfahren (12/62). Rente: Ertragsanteilbesteuerung | Halbeinkünfteverfahren bei Kapitalauszahlung (12/62) |
| Steuer im Todesfall | Auszahlung an Hinterbliebene als Rente, anteilig einkommensteuerpflichtig | Auszahlung an Begünstigte einkommensteuerfrei* | Auszahlung an Begünstigte einkommensteuerfrei* |
| Auszahlungsform | Lebenslange Leibrente | Rente oder Kapital | Kapitalauszahlung |
| Kapitalentnahme möglich | Nein | Ja, flexibel | Ja, flexibel |
| Zielgruppe | Selbstständige, Freiberufler, Gutverdiener | Anleger und Einkommensstarke | Vermögende, Unternehmer, Einkommensstarke |
Diese Tabelle ist eine vereinfachte Darstellung; maßgeblich sind die Tarifdokumente und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Liechtenstein Life Assurance AG. Die konkrete Ausgestaltung Ihrer Police richtet sich nach Tarif, Laufzeit und persönlicher Situation. Der Wert Ihrer Anlage kann schwanken; ein Totalverlust der eingezahlten Beiträge ist möglich. Das ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.
* Bezieht sich auf die Einkommensteuer: Auf die Todesfallleistung fällt keine Einkommensteuer an. Je nach vertraglicher Gestaltung (Versicherungsnehmer, versicherte Person, begünstigte Person) kann Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfallen.
Fondsgebundene Versicherung vs. Fonds- und ETF-Depot
Beide Wege investieren in Fonds. Der Unterschied liegt im Steuerrecht. Über 20 bis 30 Jahre macht das einen messbaren Unterschied.
Keine Vorabpauschale
In der fondsgebundenen Versicherung fällt in der Ansparphase keine Vorabpauschale an. Beim Fonds- oder ETF-Depot wird diese jährliche Mindeststeuer auf Fondsgewinne fällig, auch ohne Verkauf.
Steuerneutraler Fondswechsel
Switch (Änderung der Fondsauswahl für künftige Beiträge) und Shift (Umschichtung des bestehenden Fondsvermögens) sind steuerneutral. Beim direkten Depot ist jeder Verkauf ein steuerpflichtiger Vorgang.
Steuervorteile
Bei privaten, ungeförderten Renten- und Lebensversicherungen greift bei Kapitalauszahlung das Halbeinkünfteverfahren (12/62-Regel): nur 50 % des Ertrags sind steuerpflichtig. Bei Rentenauszahlung gilt die Ertragsanteilbesteuerung. Bei der Basisrente sind Beiträge bis zum jährlichen Höchstbetrag absetzbar, die Leibrente wird nachgelagert besteuert.
Getrennte Vermögensverwaltung
Ihr Fondsvermögen bildet nach liechtensteinischem Recht eine Sondermasse und ist vom Vermögen des Versicherungsunternehmens getrennt. Durch diese Trennung bleibt Ihr Zugriffsrecht auf das investierte Kapital unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Versicherers bestehen.
Warum Kapitalmarkt? Weil Geduld sich auszahlt.
Nutzen Sie Ihre Chance: Durchdachte Investitionen ins globale Wirtschaftssystem lohnen sich evidenzbasiert. Anlagen am Aktienmarkt können Ihr Vermögen wirkungsvoll vor dem Wertverlust durch Inflation schützen und stattdessen Erträge generieren. Rechnen Sie selbst, wie sich Beiträge, Zeit und Zinseszins summieren können. Der Wert Ihrer Anlage kann schwanken; frühere Wertentwicklungen sind kein Indikator für künftige Ergebnisse.
In 3 Schritten zu mehr finanzieller Freiheit.

Häufige Fragen zur fondsgebundenen Versicherung
Eine fondsgebundene Versicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, deren Wert unmittelbar an die Entwicklung der Fonds gebunden ist, die Sie selbst wählen. Ihr Beitrag wird nach Abzug der Kosten in Anteile dieser Fonds und ETFs angelegt. Die Anteile bilden den Anlagestock, den wir getrennt von unserem übrigen Vermögen führen, und ihre Anzahl und ihr Kurs ergeben Ihr Vertragsguthaben. Sie sind so direkt an der Wertentwicklung beteiligt, nach oben wie nach unten. In der Ansparphase fallen dabei weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an, anders als im Fonds- oder ETF-Depot.
Die Anlagestrategie können Sie während der Laufzeit ändern, für künftige Beiträge (Switch) oder für bestehendes Guthaben (Shift). Am Ende steht je nach Produkt eine Kapitalauszahlung oder eine lebenslange Rente auf Basis des dann vorhandenen Guthabens. Stirbt die versicherte Person vorher, wird die vereinbarte Todesfallleistung fällig. Bei uns gibt es diese Lösungen als Liechtenstein Life Invest, Liechtenstein Life Pension (Basisrente/Rürup), Liechtenstein Life Wealth und Prosperity Plus.
Wichtig: Es fallen Abschluss- und Verwaltungskosten an. Der Wert Ihrer Anlage kann schwanken, bis hin zum Totalverlust, und unter die eingezahlten Beiträge fallen. Eine Wertentwicklung wird nicht garantiert. Frühere Wertentwicklungen sind kein Indikator für künftige Ergebnisse. Die maßgeblichen Einzelheiten stehen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Produkts.
Das hängt von Ihrem Ziel ab. Für Altersvorsorge mit staatlicher Förderung eignet sich Liechtenstein Life Pension (Basisrente/Rürup), besonders geeignet für Selbstständige und Gutverdiener (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Für Vermögensaufbau und Nachfolgeplanung: Liechtenstein Life Invest und Liechtenstein Life Wealth. Eine Vermittlerin oder ein Vermittler informiert Sie bei der Wahl der passenden Lösung. Mehr dazu im Ratgeber: Renten- oder Lebensversicherung.
Die Kosten setzen sich aus den Abschluss- und Verwaltungskosten der Fondspolice, den Fondskosten (TER) der gewählten Fonds und den Kosten für eingeschlossenen Risikoschutz und Garantien zusammen. Eine vollständige Kostenübersicht erhalten Sie im Gespräch mit einer Vermittlerin oder einem Vermittler. In der Offerte werden die Kosten als Renditeminderung in Prozent ausgewiesen. Die konkrete Höhe hängt vom Produkt, seiner Konfiguration und Ihrer Situation ab.
Die Basisrente (Rürup) wie Liechtenstein Life Pension ist staatlich gefördert. Beiträge sind bis zum jährlichen Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Leibrente mit nachgelagerter Besteuerung – eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Private fondsgebundene Rentenversicherungen wie Liechtenstein Life Invest bieten die Wahl zwischen Renten- und Kapitalauszahlung: Bei Kapitalauszahlung greift das Halbeinkünfteverfahren (12/62-Regel), bei Rentenauszahlung die günstige Ertragsanteilbesteuerung.
Die fondsgebundene Versicherung ist langfristig steuereffizienter. Keine Vorabpauschale, keine Abgeltungsteuer beim Fondstausch. Da Erträge in der Ansparphase nicht besteuert werden, profitieren Sie vom vollen Zinseszinseffekt auf das gesamte Kapital. Bei privaten, ungeförderten Verträgen greift bei Kapitalauszahlung nach 12 Jahren und ab dem 62. Geburtstag das Halbeinkünfteverfahren, bei Rentenauszahlung die günstige Ertragsanteilbesteuerung. Bei der Basisrente gilt stattdessen die nachgelagerte Besteuerung. Im direkten Depot sind Gewinne und Umschichtungen sofort steuerpflichtig (25 % Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer), was den Zinseszinseffekt jedes Jahr schmälert. Darüber hinaus bietet nur eine Versicherung die Möglichkeit, Ihr Kapital als lebenslange Rente auszuzahlen und so das Langlebigkeitsrisiko abzusichern. Auch Todesfallschutz und, je nach Produkt, Berufsunfähigkeitsschutz lassen sich direkt im Vertrag integrieren. Dafür fallen in der fondsgebundenen Versicherung Produktkosten an. Die Flexibilität bei Entnahmen hängt vom Produkt ab: Liechtenstein Life Invest und Liechtenstein Life Wealth bieten flexible Kapitalentnahmen, die Basisrente (Liechtenstein Life Pension) ist als staatlich geförderte Altersvorsorge auf lebenslange Rente ausgelegt.
Das Halbeinkünfteverfahren (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) gilt bei Kapitalauszahlung aus fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen mit mindestens 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung ab dem 62. Geburtstag. Dann wird nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Sind die 12/62-Bedingungen nicht erfüllt, greift die reguläre Besteuerung (25 % Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer). Wer sich bei einem privaten, ungeförderten Vertrag für eine Rentenauszahlung entscheidet, profitiert von der Ertragsanteilbesteuerung: nur ein geringer, altersabhängiger Anteil der Rente ist steuerpflichtig (z. B. 17 % bei Rentenbeginn mit 67). Bei Liechtenstein Life Invest stehen beide Auszahlungsformen zur Wahl. Liechtenstein Life Wealth sieht ausschließlich Kapitalauszahlung vor, Liechtenstein Life Pension ausschließlich Leibrente mit nachgelagerter Besteuerung.
Ja. Switch (Änderung der Fondsauswahl für künftige Beiträge) und Shift (Umschichtung des bestehenden Fondsvermögens) sind bei allen Liechtenstein-Life-Versicherungslösungen steuerneutral. Kein Fondswechsel löst Abgeltungsteuer aus, anders als beim direkten Depot. Die Anzahl kostenloser Wechsel pro Jahr variiert je nach Produkt. Details entnehmen Sie den Produktbedingungen. Mehr zu den verfügbaren Fonds finden Sie auf der Fondsübersicht.
Ja. Den Beitrag können Sie erhöhen oder senken, wobei nach einer Senkung ein produktabhängiger Mindestbeitrag bestehen bleiben muss. Zuzahlungen sind möglich. Die Beitragszahlung können Sie für eine begrenzte Zeit pausieren, deren Länge vom Produkt und von eingeschlossenen Zusatzversicherungen abhängt, und danach ohne erneute Gesundheitsprüfung fortsetzen. Alternativ stellen Sie den Vertrag beitragsfrei.
Beim vorzeitigen Ausstieg unterscheiden sich die Lösungen. Liechtenstein Life Invest, Liechtenstein Life Wealth und Prosperity Plus können Sie jederzeit in Textform kündigen. Ausgezahlt wird der Rückkaufswert, vermindert um die Kündigungsgebühr und einen gesetzlichen Abzug für Steuern und Abgaben (§ 169 Abs. 5 Satz 1 VVG).
Bei der Basisrente (Rürup) Liechtenstein Life Pension ist ein Rückkauf gesetzlich nicht möglich: Eine Kündigung wandelt den Vertrag in eine beitragsfreie Versicherung um, und das Kapital wird frühestens ab dem 62. Geburtstag verrentet. Das Guthaben lässt sich auf einen anderen Basisrentenvertrag übertragen, sofern die Anbieter mitwirken (Anbieterwechsel).
Der Rückkaufswert ist nicht garantiert und kann unter die eingezahlten Beiträge fallen. Kündigung, Beitragsfreistellung, Beitragsreduktion und Beitragspause können daher wirtschaftliche Nachteile haben, und eine vereinbarte Beitragsgarantie entfällt. Bei Auszahlung vor zwölf Jahren Laufzeit oder vor dem 62. Geburtstag entfallen zudem die Steuervorteile der 12/62-Regel. Fristen, Mindestbeträge und Einzelheiten stehen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Produkts.
Bei Liechtenstein Life Invest, Liechtenstein Life Wealth und Prosperity Plus bestimmen Sie die begünstigten Personen frei (Bezugsrecht). Stirbt die versicherte Person, wird die Todesfallleistung an die begünstigten Personen ausgezahlt und der Vertrag endet. Sie beträgt mindestens das vorhandene Deckungskapital, und Sie können darüber hinaus eine individuelle Todesfallsumme vereinbaren. Bei entsprechender Gestaltung erfolgt die Auszahlung außerhalb des Nachlasses.
Bei Liechtenstein Life Wealth können zusätzlich zwei versicherte Personen benannt und Termfix-Ereignisse mit einem oder mehreren Termfix-Terminen vereinbart werden, sodass die Todesfallleistung erst später zur Auszahlung fällig wird.
Anders liegt der Fall bei der Basisrente (Rürup) Liechtenstein Life Pension: Hier ist der Kreis der Begünstigten gesetzlich auf Ehe- oder eingetragene Partner und kindergeldberechtigte Kinder begrenzt, und die Leistung wird als Hinterbliebenenrente gezahlt, an Partner lebenslang, an Kinder für die Dauer der Kindergeldberechtigung. Alternativ lässt sie sich auf einen anderen zertifizierten Basisrentenvertrag übertragen. Sind keine begünstigten Hinterbliebenen vorhanden, fällt die Leistung an die Versichertengemeinschaft und nicht in den Nachlass.
Die Todesfallleistung kann eingeschränkt sein, etwa bei Selbsttötung innerhalb der ersten Vertragsjahre oder bei Kriegsereignissen. Höhe, Varianten und Ausnahmen richten sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Produkts und nach Ihrer individuellen Vereinbarung.
Weitere Lösungen bei Liechtenstein Life.
Flexible private Altersvorsorge als Ergänzung zu Invest, Pension und Wealth.
Flexible private Altersvorsorge: ab 50 €/Monat einzahlen, Fonds frei wählen und optional mit Berufsunfähigkeitsschutz ergänzen. Auch Einmalzahlungen sind möglich.

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Hinweis: Diese Darstellung dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Alle dargestellten Produkte sind fondsgebunden – der Wert der Fondsanlagen kann steigen oder fallen, ein Kapitalverlust ist möglich. Die steuerliche Behandlung setzt die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen voraus (insbesondere 12 Jahre Mindestlaufzeit und Auszahlung ab dem 62. Geburtstag, § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Produktkosten und Beschränkungen bei vorzeitiger Entnahme können die Wertentwicklung beeinflussen. Individuelle steuerliche Fragen sollten mit einem zugelassenen Steuer- oder Anlageberater besprochen werden.
