Basisrente: Wem bringt die Steuerförderung am meisten?

Die Basisrente, auch Rürup-Rente, ist eine steuerlich geförderte private Altersvorsorge der ersten Schicht. Ihr größter Vorteil liegt in der Ansparphase: Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, besonders spürbar bei hohem Grenzsteuersatz. Dafür ist das Kapital langfristig gebunden: Eine Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen, die Auszahlung erfolgt später ausschließlich als lebenslange Rente. Ob sich die Basisrente lohnt, hängt deshalb vor allem von Einkommen, Steuerlast, bestehender Altersvorsorge und dem Wunsch nach garantierter Verrentung ab.

Illustration: Basisrente / Rürup — Steuervorteil und Bindung im Überblick

Kurzantwort

Die Basisrente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge in Schicht 1. Beiträge sind 2026 bis zu 30.826 Euro für Ledige bzw. 61.652 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar; bereits geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu Versorgungswerken oder zu bestehenden Basisrenten werden dabei angerechnet. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente — Kapitalauszahlung, freie Kündigung mit Auszahlung und flexible Vererbung sind gesetzlich stark eingeschränkt. Besonders interessant ist die Basisrente für Selbständige ohne gesetzliche Rentenversicherung, Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz und Personen, die in Schicht 1 noch steuerlich nutzbaren Spielraum haben.

Wie funktioniert die Basisrente?

Die Basisrente ist ein privater Vorsorgevertrag mit gesetzlich definierten Eigenschaften. Versicherer, Banken und Investmentgesellschaften bieten verschiedene Produktvarianten an: klassische Versicherungs-Tarife, fondsgebundene Tarife, kapitalmarktnahe Tarife. Allen gemeinsam sind die im Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) festgelegten Förderbedingungen:

  • Vertragsbindung: Die Auszahlung beginnt frühestens mit dem 62. Lebensjahr (bei Verträgen seit 2012) und erfolgt ausschließlich als lebenslange Leibrente.
  • Keine Kapitalauszahlung: Im Gegensatz zur Fondspolice und vielen Wegen der betrieblichen Altersvorsorge darf die Basisrente nicht als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Auch ein Kapitalwahlrecht existiert nicht.
  • Keine Übertragung, keine Beleihung: Der Vertrag darf weder verkauft noch beliehen werden. Er ist auf den Versicherten als Person gebunden.
  • Beitragsfreistellung möglich: Sie können den Vertrag beitragsfrei stellen. Das vorhandene Vertragsguthaben bleibt im Vertrag und wird zum vereinbarten Rentenbeginn in eine lebenslange Rente umgewandelt.

In der Auszahlungsphase greift die nachgelagerte Besteuerung (§ 22 Nr. 1 EStG): Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent der Basisrente versteuern; bei Renteneintritt im Jahr 2058 sind es 100 Prozent. Konkret bedeutet das: Was in der Ansparphase steuerbegünstigt war, wird in der Auszahlungsphase teilweise wieder versteuert — der Steuerhebel wirkt über den Spread zwischen Ansparphase- und Ruhestand-Steuersatz.

Der Steuerhebel 2026

Beiträge zur Basisrente werden über den Sonderausgabenabzug (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) steuerlich geltend gemacht. Seit 2023 sind sie zu 100 Prozent absetzbar — vorher galten gestaffelte Quoten.

Höchstbeträge 2026:

  • Ledige: bis zu 30.826 Euro pro Jahr
  • Verheiratete (Zusammenveranlagung): bis zu 61.652 Euro pro Jahr

(Berechnungsgrundlage: Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung 124.800 Euro × 24,7 Prozent.)

Der tatsächliche Steuervorteil hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab, also vom Steuersatz auf den letzten Euro Ihres Einkommens, nicht vom Durchschnittssatz:

  • Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent spart jeder absetzbare 1.000-Euro-Beitrag rund 300 Euro Steuern.
  • Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz (greift 2026 ab rund 68.430 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Ledige) sind es 420 Euro pro 1.000 Euro.
  • Bei 45 Prozent (Reichensteuersatz, ab rund 277.826 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen, gilt nur für den darüberliegenden Einkommensanteil) 450 Euro pro 1.000 Euro.

Über lange Laufzeiten summieren sich diese Steuerersparnisse zu erheblichen Beträgen. Beispiel Vollausschöpfung: Wer als Selbständiger 25 Jahre lang 20.000 Euro pro Jahr in eine Basisrente einzahlt (also rund zwei Drittel des Höchstbetrags) und einen durchschnittlichen Grenzsteuersatz von 42 Prozent versteuert, summiert eine kumulierte Steuerersparnis von rund 210.000 Euro. Die Steuerersparnis wird in der Auszahlungsphase teilweise wieder besteuert, bei niedrigerem Ruhestand-Steuersatz aber nicht vollständig. Modellannahme bei konstantem Steuerrecht und Grenzsteuersatz; tatsächliche Steuerwirkung hängt von individueller Veranlagung und künftigem Steuerrecht ab. Keine Steuerberatung — bitte individuell prüfen.

Beiträge zur Basisrente teilen sich den Höchstbetrag mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind ein separater, unbegrenzt absetzbarer Sonderausgabentatbestand (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) und mindern den Basisrente-Höchstbetrag nicht.

Für wen lohnt sich die Basisrente?

Drei Profile profitieren strukturell besonders.

Profil 1: Selbständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rente

Selbständige und Freiberufler ohne Pflichtversicherung und ohne berufsständisches Versorgungswerk haben in der Schicht 1 des Drei-Schichten-Modells keinen automatischen Vorsorge-Baustein. Die Basisrente schließt diese Lücke als zentrales steuerlich gefördertes Schicht-1-Vehikel, neben einer freiwilligen Einzahlung in die gesetzliche Rente. Wer ohnehin lebenslange Renten-Auszahlung will und einen mittleren bis hohen Grenzsteuersatz versteuert, findet hier die strukturell höchste Schicht-1-Steuerförderung.

Profil 2: Angestellte mit hohem Grenzsteuersatz

Angestellte zahlen ohnehin in die gesetzliche Rente ein — eine zusätzliche Basisrente wirkt strukturell stärker, je größer der Spread zwischen heutigem Grenzsteuersatz und erwartetem Ruhestand-Steuersatz ist. Wer im Ruhestand denselben Steuersatz erwartet wie heute, gleicht Steuervorteil und nachgelagerte Besteuerung weitgehend aus. Statt eines echten Steuervorteils bekommt er dann nur eine Steuerstundung — bei gleichzeitiger Bindung an die lebenslange Rente.

Profil 3: Gutverdiener mit Schicht-1-Lücke oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze

Wer mehr verdient als die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 101.400 Euro pro Jahr), sammelt keine zusätzlichen Entgeltpunkte mehr in der gesetzlichen Rente. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt rentenneutral. In dieser Konstellation entsteht eine relative Schicht-1-Lücke, die mit einer Basisrente steuerlich gefördert geschlossen werden kann.

Was Sie mit einer Basisrente aufgeben

Der Steuerhebel ist nicht umsonst. Die Basisrente verlangt drei strukturelle Verzichte, die vor Vertragsabschluss klar sein müssen.

1. Keine Kapitalauszahlung

Egal wie hoch das angesparte Kapital ist: Sie bekommen es ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Größere Anschaffungen im Ruhestand (Eigenheim renovieren, Reise, Familienprojekt) lassen sich daraus nicht direkt finanzieren. Wer Flexibilität bei der Auszahlung priorisiert, ist mit einer Fondspolice (Kapitalwahlrecht möglich) oder einem ETF-Sparplan strukturell besser aufgehoben (siehe Fondspolice oder ETF-Sparplan).

2. Keine vorzeitige Kündigung mit Auszahlung

Anders als bei einer Lebensversicherung oder einer Fondspolice können Sie eine Basisrente nicht vorzeitig kündigen und das Kapital ausgezahlt bekommen. Beitragsfreistellung ist möglich; das Kapital bleibt aber bis zum vereinbarten Rentenbeginn im Vertrag. Wer mit dem Gedanken spielt, das Vorsorgegeld vor 62 noch einmal zu brauchen, für den passt die Basisrente strukturell nicht.

3. Eingeschränkte Vererbung

Ohne vereinbarte Hinterbliebenenleistungen kann bei Tod des Versicherten kein frei vererbbares Restkapital an die Erben ausgezahlt werden — das angesparte Vermögen lässt sich nicht wie bei einem Depot oder einer Fondspolice mit Bezugsrecht direkt an die benannten Personen weitergeben. Drei Optionen mildern das ab:

  • Hinterbliebenenrente (für Ehepartner und/oder Kinder bis 25): muss bei Vertragsabschluss eingeschlossen werden, kostet zusätzlich Beitrag.
  • Beitragsrückgewähr im Todesfall vor Rentenbeginn: erstattet die eingezahlten Beiträge, ebenfalls als Zusatzbaustein.
  • Rentengarantiezeit: garantiert Rentenzahlungen für eine festgelegte Mindestdauer (oft 10 oder 15 Jahre) auch nach Tod der versicherten Person.

Ohne diese Zusatzbausteine ist die Basisrente nicht vererbbar. Mit Zusatzbausteinen sinkt der monatliche Rentenbetrag entsprechend.

Beispielrechnung

Leas Steuervorteil über 30 Jahre

Lea ist 35, Selbständige ohne gesetzliche Rentenversicherung und ohne Versorgungswerk. Sie versteuert 2026 einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent und plant, mit Renteneintritt zum 65. Lebensjahr (also 2056) in eine Basisrente einzuzahlen. Lea ist auch die Beispielperson im Ratgeber Fondspolice oder ETF-Sparplan, dort mit identischem Profil (Alter, Selbständigen-Status, Steuersätze) bei anderer Sparrate, da dort nur der Fondspolice-/ETF-Anteil betrachtet wird.

Modellrechnung — vereinfacht; ersetzt keine individuelle Beratung. Werte gerundet. Tatsächliche Steuerersparnis hängt vom individuellen Steuerrecht und Einkommen über die gesamte Sparphase ab.

Annahmen:

  • Sparrate: 6.000 Euro pro Jahr (500 Euro pro Monat)
  • Sparzeit: 30 Jahre
  • Lea liegt mit 6.000 Euro Beitrag deutlich unter dem Höchstbetrag von 30.826 Euro. Der volle Beitrag ist absetzbar.
  • Grenzsteuersatz konstant 42 Prozent in der Ansparphase angenommen
  • Ruhestand-Steuersatz erwartet: 25 Prozent (Beispielwert; tatsächlicher Steuersatz hängt vom Einkommen im Ruhestand und vom dann geltenden Steuerrecht ab)
    Wert
  • Eingezahlt über 30 Jahre
    180.000 € (brutto, vor Steuervorteil)
  • Jährliche Steuerersparnis
    2.520 € (6.000 € × 42 %)
  • Kumulierte Steuerersparnis (30 Jahre)
    rund 75.600 €, Netto-Aufwand nach Steuervorteil: rund 104.400 €
  • Netto-Aufwand pro Monat (nach Steuervorteil)
    rund 290 € statt 500 €; die Differenz entsteht aus der Steuerersparnis

    Was die Tabelle nicht zeigt: Die spätere Rentenauszahlung wird mit Leas Ruhestand-Steuersatz versteuert (84 Prozent steuerpflichtiger Anteil bei Renteneintritt 2026; bei Leas Renteneintritt 2056 voraussichtlich rund 99 Prozent). Der Spread zwischen heutigem 42-Prozent-Grenzsteuersatz und einem niedrigeren Ruhestand-Steuersatz ist der zentrale Wirkmechanismus der Basisrente.

    Wichtig: Liegt Leas Ruhestand-Steuersatz unerwartet höher als heute angenommen, schmilzt der Spread — der Steuerhebel wird dann faktisch zu einer Steuerstundung in Kombination mit lebenslanger Bindung. Wie groß der Spread tatsächlich ausfällt, hängt von Leas zukünftigem Einkommen, dem Steuerrecht zum Renteneintritt und ihrer individuellen Steuersituation ab.

    Leas Basisrente konkurriert nicht gegen einen ETF-Sparplan oder eine Fondspolice — sie kann diese als steuerlich geförderter Schicht-1-Baustein ergänzen. In der Praxis ist die Kombination verbreitet: Basisrente für den Steuerhebel, Fondspolice oder ETF-Sparplan für die Flexibilität.

    Stolperfallen

    Drei Punkte werden in der Praxis häufig unterschätzt.

    1. Förderschädlichkeit

    Bestimmte Vertragsänderungen können steuerlich schädlich sein. Dann können bereits gewährte steuerliche Vorteile ganz oder teilweise rückabgewickelt werden. Vor größeren Vertragsänderungen sollte deshalb steuerlich geprüft werden, ob die Fördervoraussetzungen erhalten bleiben.

    2. Anbieter-Vergleich vor Vertragsabschluss

    Die Förderbedingungen sind gesetzlich gleich, die Produktvarianten unterscheiden sich erheblich: klassische Versicherungs-Tarife mit Garantieverzinsung, fondsgebundene Tarife mit Marktrendite-Chance, hybride Modelle. Auch die Kostenstrukturen (Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Fondskosten) variieren stark. Der Effektivkosten-Faktor (also wie stark die jährliche Bruttorendite durch alle Kosten gemindert wird) gilt als zentrale Vergleichszahl. Werte unter rund 0,7 Prozent pro Jahr gelten als günstig (Verbraucherzentrale-Maßstab); Werte über 1,5 Prozent pro Jahr sollten besonders kritisch geprüft werden, weil sie den Steuervorteil deutlich schmälern können.

    3. Rentenfaktor und Verrentungs-Bedingungen

    Die spätere Rentenhöhe hängt vom bei Vertragsabschluss garantierten Rentenfaktor ab — also wie viele Euro Monatsrente pro 10.000 Euro Vertragsguthaben gezahlt werden. Niedrige Rentenfaktoren (typisch in Phasen niedriger Kapitalmarktzinsen) wirken sich über Jahrzehnte stark auf die spätere Rente aus. Tarife mit garantiertem Rentenfaktor legen die Verrentungsformel bereits bei Vertragsabschluss fest und reduzieren das Anpassungsrisiko zum Rentenbeginn — Tarife mit „Rentenfaktor zum Rentenbeginn“ richten sich nach der dann geltenden Kalkulation des Versicherers.

    Häufig gestellte Fragen

    Die Basisrente, benannt nach dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup, ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Schicht 1 des deutschen Drei-Schichten-Modells. Sie wurde 2005 als Pendant zur gesetzlichen Rente für Selbständige eingeführt, kann aber auch von Angestellten genutzt werden. Beiträge sind seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar, bis zu einem Höchstbetrag von 30.826 Euro für Ledige bzw. 61.652 Euro für Verheiratete im Jahr 2026. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange monatliche Rente.

    Drei Profile profitieren strukturell besonders: Erstens Selbständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rente, für die die Basisrente der zentrale steuerlich geförderte Schicht-1-Baustein ist. Zweitens Angestellte mit hohem Grenzsteuersatz (40 Prozent oder mehr), bei denen jeder eingezahlte Euro dauerhaft 40 Cent oder mehr Steuerersparnis bringen kann. Drittens Gutverdiener mit zusätzlicher Schicht-1-Lücke, etwa weil ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und keine zusätzlichen Entgeltpunkte mehr in der gesetzlichen Rente entstehen. Für Sparer mit mittlerem Steuersatz und Wunsch nach Flexibilität passt die Basisrente strukturell oft nicht — die fehlende Kapitalauszahlung und die lebenslange Bindung wiegen dann schwerer als der Steuerhebel.

    Der Steuervorteil hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Pro 1.000 Euro Beitrag spart, wer einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent hat, rund 420 Euro Steuern; bei 30 Prozent Grenzsteuersatz sind es 300 Euro. 2026 sind bis zu 30.826 Euro (Ledige) bzw. 61.652 Euro (Verheiratete) zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Über eine Sparzeit von 30 Jahren kann die kumulierte Steuerersparnis bei hohen Beiträgen sechsstellige Beträge erreichen. Wichtig: Der Steuervorteil wird in der Auszahlungsphase je nach Renteneintrittsjahr und Ruhestand-Steuersatz teilweise oder vollständig nachversteuert.

    Die Basisrente hat strukturell drei Einschränkungen: Erstens ist die Auszahlung ausschließlich als lebenslange monatliche Rente möglich. Eine Kapitalauszahlung ist gesetzlich ausgeschlossen. Zweitens ist eine vorzeitige Kündigung mit Auszahlung nicht möglich; das Vertragskapital ist bis zum Renteneintritt gebunden. Drittens ist die Vererbung eingeschränkt: Ohne vereinbarte Hinterbliebenenleistungen kann bei Tod des Versicherten kein frei vererbbares Restkapital an die Erben ausgezahlt werden. Mit Hinterbliebenen- oder Beitragsrückgewähr-Schutz lässt sich das absichern, kostet aber in der Beitragsphase zusätzlich. Die Basisrente passt deshalb am besten zu Profilen, die Verrentung wollen — nicht zu solchen, die Flexibilität priorisieren.

    Bestimmte Vertragsänderungen können steuerlich schädlich sein. Dann können bereits gewährte steuerliche Vorteile ganz oder teilweise rückabgewickelt werden. Vor größeren Vertragsänderungen sollte deshalb steuerlich geprüft werden, ob die Fördervoraussetzungen erhalten bleiben.

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      Stand & Hinweis

      Stand der Angaben: Mai 2026. Angaben ohne Gewähr; gelten für in Deutschland steuerpflichtige Erwerbstätige. Steuern und Sozialabgaben sind individuell unterschiedlich. Beitragshöchstbeträge, Steuersätze und Förderbedingungen können sich durch Gesetzesänderungen ändern. Modellrechnungen sind Beispielwerte; tatsächliche Steuerersparnis und Renten hängen vom individuellen Einkommen und vom dann geltenden Steuerrecht ab.

      Die prosperity solutions AG ist eine Vertriebsorganisation und erbringt weder Anlageberatung noch Steuer- oder Rechtsberatung. Dieser Ratgeber liefert eine strukturierte Übersicht und ersetzt keine individuelle Beratung. Für individuelle Steuer- und Rechtsfragen wenden Sie sich an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Honorar-Anlageberater.

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