Altersvorsorge mit System: Die drei Schichten für den Ruhestand
Seit 2005 ordnet das Drei-Schichten-Modell die Altersvorsorge in Deutschland. Wer die Logik dahinter versteht, kann den Ruhestand strukturierter planen und steuerliche Möglichkeiten gezielter nutzen. Der Überblick zeigt, welche Vorsorgeformen zu welcher Schicht gehören — und wie sie zusammenwirken.

Kurzantwort
Das Drei-Schichten-Modell unterteilt die Altersvorsorge in Basisversorgung (Schicht 1: gesetzliche Rente, Basisrente/Rürup, Versorgungswerke), geförderte Zusatzvorsorge (Schicht 2: betriebliche Altersvorsorge, Riester) und private Vorsorge (Schicht 3: Fondspolicen, Lebensversicherungen, Depots). Jede Schicht hat eigene Regeln für Förderung, Auszahlung und Besteuerung. Eine solide Altersvorsorge kombiniert die Schichten je nach Einkommen, Beruf und Lebensphase unterschiedlich.
Was bedeutet das Drei-Schichten-Modell?
Bis 2004 bestand die Altersvorsorge aus dem sogenannten Drei-Säulen-Modell: gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge standen gleichrangig nebeneinander. Mit dem Alterseinkünftegesetz vom 1. Januar 2005 wurde diese Struktur abgelöst — aus drei Säulen wurden drei Schichten.
Der Unterschied liegt nicht in einer kosmetischen Umbenennung, sondern in der zugrundeliegenden Logik: Die Schichten werden nach der steuerlichen Behandlung in der Ansparphase und der Auszahlungsphase unterschieden. Je höher die Schicht, desto geringer die staatliche Einflussnahme — und desto größer die persönliche Flexibilität.
Gemeinsam ist allen Schichten das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Beiträge sind in der Ansparphase ganz oder teilweise steuerfrei, die späteren Renten oder Kapitalauszahlungen dagegen (ggf. anteilig) steuerpflichtig. Die Idee dahinter: Im Ruhestand liegt der persönliche Steuersatz in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens.
Schicht 1: Basisversorgung
Die erste Schicht bildet das Fundament. Sie umfasst alle Vorsorgeformen, die sich am staatlichen Rentensystem orientieren — mit der Idee einer lebenslangen Basisabsicherung im Alter.
Was gehört dazu?
- Gesetzliche Rentenversicherung: verpflichtend für sozialversicherungspflichtige Angestellte
- Rürup-Rente (Basisrente): private Alternative für alle, die keine gesetzliche Rente aufbauen oder ergänzen wollen; besonders relevant für Selbständige und Freiberufler
- Berufsständische Versorgungswerke: für verkammerte Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Apotheker, Steuerberater u. a.)
- Pensionen: für Beamte und Berufssoldaten
Typische Merkmale
Produkte der ersten Schicht zeichnen sich durch vier gemeinsame Eigenschaften aus:
- Lebenslange Rente: eine Auszahlung als Kapital ist grundsätzlich ausgeschlossen
- Nicht vererbbar, außer an Hinterbliebene im Rahmen der Vertragsbedingungen
- Nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht pfändbar
- Beiträge sind als Sonderausgaben abziehbar: seit 2023 zu 100 Prozent bis zum Höchstbetrag
Für 2026 liegt der Höchstbetrag bei 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für Verheiratete (Zusammenveranlagung). Angestellte müssen ihre Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rente von diesem Höchstbetrag abziehen.
Wann sich Schicht 1 besonders lohnt
Die Rürup-Rente entfaltet ihren Hebel vor allem bei hohen Einkommen mit entsprechendem Grenzsteuersatz. Selbständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte können hier einen beträchtlichen Teil ihrer Steuerlast direkt in die eigene Altersvorsorge verschieben.
Schicht 2: Geförderte Zusatzvorsorge
Die zweite Schicht ergänzt die Basisversorgung durch staatlich geförderte Modelle. Ziel: über individuelle Sparanreize die Versorgungslücke schließen, die die gesetzliche Rente allein nicht deckt.
Was gehört dazu?
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV): über den Arbeitgeber; fünf Durchführungswege stehen zur Wahl (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage)
- Riester-Rente: private Förderrente mit Zulagen und Sonderausgabenabzug; seit 2024 rückläufig und ab 1. Januar 2027 vom Altersvorsorgedepot als Neuabschluss-Produkt abgelöst (Bundestag-Beschluss vom 27. März 2026)
Typische Merkmale
- Staatliche Förderung in der Ansparphase: Zulagen, Sonderausgabenabzug, Entgeltumwandlung
- Voll nachgelagerte Besteuerung: die gesamte Auszahlung unterliegt dem persönlichen Steuersatz im Alter
- Einschränkungen bei Auszahlung: überwiegend als Rente; Teilkapitalisierung nur in engen Grenzen
- Förderschädlichkeit bei vorzeitiger Entnahme: Zulagen und Steuervorteile müssen in der Regel zurückgezahlt werden
Was die bAV besonders macht
Die betriebliche Altersvorsorge ist der einzige Baustein, bei dem Beiträge sozialversicherungsfrei aufgebaut werden können (bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze). Damit sinken nicht nur die Einkommensteuer, sondern auch die Sozialabgaben auf den umgewandelten Beitrag. Seit 2019 ist außerdem der Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent Pflicht — ein Hebel, den kein anderes Vorsorgeprodukt bietet.
Schicht 3: Private Vorsorge
Die dritte Schicht ist die flexibelste. Hier treffen Sparer, Versicherer und Kapitalmarkt ohne staatliche Zulagen aufeinander — und genießen dafür maximale Freiheit in Ausgestaltung, Auszahlung und Vererbung.
Was gehört dazu?
- Fondsgebundene Rentenversicherungen: Sparphase am Kapitalmarkt, Auszahlung als Rente oder Kapital
- Kapitallebensversicherungen: Ablaufleistung als Einmalzahlung mit Todesfallschutz
- Private Rentenversicherungen: klassisch oder fondsgebunden, mit oder ohne Garantien
- Fonds- und ETF-Sparpläne im Depot: ohne Versicherung
- Immobilien zur Eigennutzung oder Vermietung
Typische Merkmale
- Keine staatliche Förderung in der Ansparphase: Beiträge werden aus versteuertem Einkommen geleistet
- Günstige Auszahlungsregeln: bei Fondspolicen gilt die hälftige Besteuerung (auch Halbeinkünfteverfahren genannt), bei Direktdepots die Abgeltungsteuer mit Teilfreistellung
- Volle Gestaltungsfreiheit: Beitragshöhe, Entnahme, Kapitalwahlrecht, Vererbung
- Frei pfändbar und übertragbar — im Gegensatz zu Schicht 1 und 2
Der steuerliche Vorteil der Fondspolice
Bei Kapitalauszahlung einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung kommt die hälftige Besteuerung zur Anwendung — vorausgesetzt, der Vertrag lief mindestens zwölf Jahre und die Auszahlung erfolgt nach dem vollendeten 62. Lebensjahr. Dann wird nur die Hälfte der Differenz zwischen Beiträgen und Auszahlungssumme mit dem persönlichen Steuersatz belegt.
Zum Vergleich: Im klassischen Wertpapierdepot fällt auf Gewinne und Ausschüttungen die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent an (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) — jedes Mal, wenn ein Fonds verkauft oder umgeschichtet wird. In der Fondspolice dagegen laufen Umschichtungen steuerneutral innerhalb des Vertrags.
Wie die drei Schichten zusammenspielen
Keine der Schichten ist für sich allein ausreichend. Eine belastbare Altersvorsorge kombiniert mehrere — angepasst an Beruf, Einkommen und Lebensphase.
Angestellte mit mittlerem bis hohem Einkommen
Die gesetzliche Rente bildet die Grundlage. Eine bAV mit Arbeitgeberzuschuss hebt die Rendite deutlich. Darüber hinaus sorgt eine private Fondspolice (Schicht 3) für Flexibilität, sowohl bei Beiträgen als auch bei Auszahlungen.
Selbständige und Freiberufler ohne Pflichtversorgung
Ohne gesetzliche Rente wird die Basisrente (Schicht 1) zum zentralen Baustein — wegen der Steuervorteile in der Ansparphase. Ergänzt durch eine private Fondspolice (Schicht 3) entsteht eine Balance aus steuerlich geförderter Basis und flexibler Rücklage.
Gutverdienende und Vermögensaufbauer
Wer über die Bemessungsgrenzen hinaus spart, nutzt Schicht 1 für den steuerlichen Hebel und verlagert den Vermögensaufbau parallel in Schicht 3. Hier zahlen sich Fondspolicen besonders aus, weil Umschichtungen steuerfrei bleiben und der Zinseszinseffekt ungebremst wirkt.
Häufig gestellte Fragen
Das Drei-Schichten-Modell strukturiert die deutsche Altersvorsorge seit dem Alterseinkünftegesetz 2005. Schicht 1 ist die Basisversorgung (gesetzliche Rente, Rürup-Rente, berufsständische Versorgungswerke). Schicht 2 umfasst die staatlich geförderte Zusatzvorsorge (betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente). Schicht 3 steht für die private, ungeförderte Altersvorsorge, etwa Fondspolicen, Kapitallebensversicherungen oder Wertpapierdepots. Jede Schicht hat eigene Steuerregeln und Auszahlungsformen.
Sozialversicherungspflichtige Angestellte sind automatisch Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung. Selbständige und Freiberufler sind in der Regel nicht pflichtversichert und nutzen häufig die Rürup-Rente (Basisrente). Ärzte, Anwälte, Architekten, Apotheker und andere verkammerte Freiberufler zahlen stattdessen in berufsständische Versorgungswerke ein. Beamte und Berufssoldaten erhalten Pensionen aus dem öffentlichen Haushalt, systematisch ebenfalls Schicht 1.
Zur zweiten Schicht zählen die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die Riester-Rente. Die bAV wird über Bruttoentgeltumwandlung steuer- und sozialversicherungsfrei aufgebaut, die Riester-Rente über Zulagen und Sonderausgabenabzug. Beide Formen sind in der Auszahlungsphase voll nachgelagert steuerpflichtig. Das sogenannte Altersvorsorgedepot soll künftig die Riester-Rente ablösen und die zweite Schicht neu ausrichten.
Für fast alle Erwerbstätigen, weil die gesetzliche Rente den Lebensstandard im Alter meist nicht sichert. Expertinnen und Experten rechnen mit einer Nettolücke von etwa 20 bis 30 Prozent zum letzten Nettoeinkommen. Schicht 3 bietet dafür die größte Flexibilität: Beitragshöhe, Entnahmezeitpunkt, Kapital- oder Rentenoption und Vererbung sind frei gestaltbar — besonders komfortabel in einer fondsgebundenen Versicherung.
Das hängt von Einkommen, Lebensphase und Anlageziel ab. Schicht 1 bietet in der Ansparphase den größten steuerlichen Hebel: Beiträge zur Basisrente sind bis zu einem Höchstbetrag von 30.826 Euro (Ledige) bzw. 61.652 Euro (Verheiratete) zu 100 Prozent als Sonderausgaben abziehbar. Schicht 3 punktet in der Auszahlungsphase: Bei Kapitalauszahlung ab Alter 62 und mindestens 12 Jahren Laufzeit gilt die hälftige Besteuerung (auch Halbeinkünfteverfahren genannt), und nur die Hälfte des Ertrags wird versteuert.
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Stand & Hinweis
Stand der Angaben: Mai 2026. Angaben ohne Gewähr; gelten für in Deutschland steuerpflichtige Erwerbstätige. Steuerliche Höchstbeträge und Förderregeln in den drei Schichten können sich durch Gesetzesänderungen verändern.
Die prosperity solutions AG ist eine Vertriebsorganisation und erbringt weder Anlageberatung noch Steuer- oder Rechtsberatung. Dieser Ratgeber liefert eine strukturierte Übersicht und ersetzt keine individuelle Beratung. Für individuelle Steuer- und Rechtsfragen wenden Sie sich an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Honorar-Anlageberater.
