Zu wenig Rente: Versorgungslücke berechnen

Viele Menschen wissen ungefähr, was sie heute verdienen. Aber nur wenige wissen, wie viel Einkommen ihnen im Ruhestand tatsächlich fehlen wird. Genau diese Differenz ist die Versorgungslücke: der Abstand zwischen dem gewünschten Lebensstandard und den späteren Einnahmen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge. Wer sie realistisch berechnet, sieht früher, ob zusätzliches Vorsorgekapital nötig ist. Der Artikel zeigt in vier Schritten, wie sich die eigene Lücke einschätzen lässt — inklusive Inflation, Steuern und Lebenserwartung.

Illustration: Versorgungslücke — die Differenz zwischen Renteneinkommen und Wunscheinkommen im Alter

Kurzantwort

Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem Einkommen, das Sie im Ruhestand monatlich benötigen, und dem Betrag, der Ihnen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge voraussichtlich zur Verfügung steht. Wie groß diese Lücke ist, hängt vor allem vom letzten Einkommen, der Erwerbsbiografie, den bestehenden Vorsorgeverträgen, Inflation, Steuern und der Lebenserwartung ab. Als grobe Orientierung kann sie bei vielen Erwerbstätigen einen spürbaren Teil des letzten Nettoeinkommens ausmachen — entscheidend ist aber immer die individuelle Berechnung.

Warum gibt es eine Versorgungslücke?

Dass zwischen Wunsch und Wirklichkeit ein Abstand besteht, ist im deutschen Vorsorgesystem systematisch angelegt: Im Drei-Schichten-Modell bildet die gesetzliche Rente bewusst nur die Basis der Altersvorsorge.

Wie hoch die Versorgungslücke ist, hängt auch vom gesetzlich festgeschriebenen Rentenniveau ab. Allerdings beziehen sich die vielzitierten 48 Prozent nicht auf die Höhe des früheren Einkommens. Es handelt sich vielmehr um eine rechnerische Vergleichsgröße zwischen Standardrente nach 45 Beitragsjahren und durchschnittlichem Arbeitseinkommen, nach Abzug der Sozialabgaben, aber vor Steuern. Ihre persönliche Rente kann höher oder niedriger ausfallen, je nach Beitragsdauer, Einkommenshöhe und etwaigen Beitragslücken (z. B. durch Kindererziehung).

Wie groß ist die Lücke im Schnitt?

Die Versorgungslücke ist kein Einzelfallphänomen. Auswertungen der Deutschen Rentenversicherung und der Versicherungsbranche zeigen übereinstimmend: Bei Standard-Erwerbsbiografien beträgt die Lücke rund 20 bis 30 Prozent zum letzten Nettoeinkommen.

Konkret: Ein Standardrentner mit 45 Beitragsjahren erhält 2026 bundesweit rund 1.910 Euro Bruttorente pro Monat. Davon gehen Krankenversicherungsbeitrag (rund 8,5 bis 9 Prozent, halber allgemeiner Beitragssatz 7,3 % + halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag, Stand 2026) und Pflegeversicherung (3,4 Prozent, kinderlose Versicherte 4,0 Prozent) ab; netto bleiben circa 1.680 Euro. Bei einem Durchschnittsverdiener mit zuletzt rund 2.500 Euro netto entspricht das einem Ersatz von rund 67 Prozent — die Lücke zum gewünschten 80-Prozent-Lebensstandard liegt also bei rund 13 Prozentpunkten oder 320 Euro pro Monat, vor Inflation.

Diese 13 Prozentpunkte sind der nominale Ausgangswert. Bei realer Betrachtung kommen Inflation, nachgelagerte Besteuerung und eine längere Lebenserwartung hinzu. Diese Faktoren behandelt das Kapitel Stolperfallen im Detail.

Faustregel: Eine nominal gerechnete Lücke kann die reale Lücke um 20 bis 40 Prozent unterschätzen.

So berechnen Sie Ihre persönliche Lücke — in vier Schritten

Die Berechnung folgt einer klaren Logik. In vier Schritten kommen Sie zu einer Zahl, die belastbar ist — nicht zu einer groben Schätzung.

Schritt 1: Wunsch-Einkommen im Ruhestand bestimmen

Faustregel: 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens reichen meist, um den Lebensstandard zu halten. Einige Ausgaben fallen weg (Pendelkosten, Berufskleidung, Beiträge zur Altersvorsorge selbst), andere kommen dazu (mehr Freizeit, höhere Gesundheitskosten, möglicher Pflegebedarf, Reisebudget).

Wer Eigenheimkredite tilgen, in Familienprojekte investieren oder Vermögen weitergeben möchte, setzt den Wunschbetrag entsprechend höher an.

Schritt 2: Erwartete gesetzliche Rente schätzen

Die wichtigste Quelle ist die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Sie wird automatisch ab dem 27. Lebensjahr verschickt, wenn Sie mindestens fünf Jahre Beitragszeit haben. Die ausgewiesenen Beträge sind Brutto-Werte und gehen von einer linearen Fortschreibung Ihres aktuellen Einkommens aus. Die tatsächliche Auszahlung kann häufig zwischen 10 und 20 Prozent niedriger ausfallen, etwa wegen Lücken durch Elternzeit, Teilzeit oder Phasen ohne Sozialversicherungspflicht.

Wichtig: Selbständige ohne Pflichtversicherung erhalten keine Renteninformation. Sie müssen die Lücke aus dem Stand berechnen und sind im Schnitt deutlich stärker davon betroffen.

Schritt 3: Steuern und Abgaben abziehen

Auf die Brutto-Rente fallen an:

  • Krankenversicherung (Pflichtversicherte in der KVdR): rund 8,5 bis 9 Prozent (halbierter Beitragssatz/halber Zusatzbeitrag, Stand 2026)
  • Pflegeversicherung: 3,4 Prozent (kinderlose Versicherte 4,0 Prozent), vom Rentner allein getragen
  • Einkommensteuer: nach persönlichem Steuersatz, mit dem für das Renteneintrittsjahr geltenden Besteuerungsanteil

Faustregel: Brutto minus 11 bis 25 Prozent ergibt die Netto-Rente. Wer neben der gesetzlichen Rente noch eine Auszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder hohe Privatentnahmen hat, landet schnell am oberen Ende.

Schritt 4: Inflation einrechnen

Die heutige Kaufkraft Ihrer zukünftigen Rente errechnen Sie mit dem Inflations-Diskontfaktor. Bei 20 Jahren bis Renteneintritt und 2 Prozent Inflation entspricht 1.000 Euro zukünftige Rente nur noch rund 670 Euro heutiger Kaufkraft. Bei 30 Jahren sind es nur noch 552 Euro.

Differenz Wunsch-Einkommen − inflationsbereinigte Netto-Rente = Versorgungslücke.

Beispielrechnung

Lisa, 35, angestellt

Lisa verdient heute 5.500 Euro brutto bzw. 3.500 Euro netto. Sie möchte mit 65 in Rente gehen und im Ruhestand 80 Prozent ihres heutigen Nettoeinkommens halten — das wären 2.800 Euro pro Monat in heutiger Kaufkraft.

Schritt 2 — Erwartete Rente: Mit ihrem Einkommen sammelt Lisa pro Jahr rund 1,27 Entgeltpunkte. In 30 Beitragsjahren (vom 35. bis zum 65. Lebensjahr) kommt sie auf etwa 38 Entgeltpunkte; bei einem Rentenwert von 42,52 Euro entspricht das einer Brutto-Rente von rund 1.620 Euro pro Monat (siehe Ratgeber Gesetzliche Rente). Hinweis: Bei freiwilligem Renteneintritt mit 65 (statt Regelalter 67) fällt zusätzlich ein Abschlag von rund 7,2 % an, der hier zur Vereinfachung nicht eingerechnet ist.

Schritt 3 — Abgaben: Realistisch (rund 13 Prozent Abschlag durch Krankenversicherung und Pflegeversicherung; Einkommensteuer bei diesem Rentenniveau gering): 1.410 Euro netto.

Schritt 4 — Inflation: In 30 Jahren ist diese Rente bei 2 Prozent Inflation nur noch rund 780 Euro in heutiger Kaufkraft wert.

Lisas monatliche Lücke (heutige Kaufkraft): 2.800 − 780 = 2.020 Euro.

Modellrechnung — vereinfacht; ersetzt keine individuelle Beratung. Hochgerechnet auf eine durchschnittliche Restlebenserwartung von 22 Jahren: rund 533.000 Euro Vorsorgebedarf in heutiger Kaufkraft, ohne weitere Inflation während der Rentenphase, ohne Pflegerisiko, ohne Steuern in der Auszahlungsphase.

Bei einer angenommenen realen Rendite von 4 Prozent pro Jahr (6 Prozent nominal abzüglich 2 Prozent Inflation; Beispielwert; vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft, Kapitalmarktrenditen sind nicht garantiert) müsste Lisa monatlich rund 770 Euro zur Seite legen, etwa über einen ETF-Sparplan oder eine fondsgebundene Privatvorsorge. Beginnt sie zehn Jahre später, wären es bereits rund 1.450 Euro, fast doppelt so viel. Wer früher startet, lässt den Zinseszins für sich arbeiten.

Stolperfallen: Was die meisten unterschätzen

Vier Annahmen werden bei Vorsorgeplanungen häufig zu optimistisch getroffen — und können die Lücke deutlich vergrößern, wenn sie nicht korrigiert werden.

1. Inflation

Eine 2-Prozent-Inflation klingt harmlos. Über 25 Jahre senkt sie die Kaufkraft um 39 Prozent. Wer mit nominalen Beträgen plant, plant nur die halbe Lücke. Eine Rente von 1.500 Euro in 25 Jahren entspricht bei stabiler Inflation von 2 Prozent einem heutigen Wert von rund 920 Euro. Das ändert die Rechnung fundamental. Wie sich Inflation und Rendite konkret auf die Vorsorge auswirken, behandelt der Ratgeber Inflation und Rendite.

2. Steuern in der Auszahlungsphase

Viele rechnen damit, im Ruhestand kaum noch Steuern zu zahlen. Das stimmt für niedrige Renten; bei mittleren bis höheren Einkünften (gesetzliche Rente plus betriebliche Altersvorsorge plus private Auszahlungen) greift die nachgelagerte Besteuerung jedoch voll. Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent der Rente versteuern; ab Renteneintritt im Jahr 2058 sind es 100 Prozent (gestreckter Anstieg seit Wachstumschancengesetz 2024). Was in der Ansparphase steuerbegünstigt war (Schicht 1 und 2), wird in der Auszahlungsphase besteuert. Schicht-3-Fondspolicen sind im Gegenzug bei Auszahlung steuerlich begünstigt — siehe Ratgeber Renten- oder Lebensversicherung.

3. Pflegekosten

Ein Heimplatz kostet in Deutschland im Schnitt 4.500 bis 5.500 Euro pro Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt davon einen Teil; der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Pflegeheim-Jahr liegt 2025 bei rund 2.984 Euro pro Monat (Quelle: VDEK-Pflegelotse), Tendenz steigend. Wer ohne Pflegezusatzversicherung und ohne zusätzliches Vermögen pflegebedürftig wird, finanziert den Eigenanteil aus laufenden Einkünften oder muss auf die Unterhaltspflicht der Kinder zurückgreifen.

4. Längere Lebenserwartung

Die Restlebenserwartung eines 65-jährigen Mannes liegt bei rund 17,9 Jahren, einer 65-jährigen Frau bei 21,2 Jahren (Statistisches Bundesamt 2024). Aber das ist der Durchschnitt: Die obere Hälfte erlebt deutlich mehr. Eine Vorsorge, die mit 85 ausgeht, kann einen relevanten Anteil der Rentner ohne Puffer hinterlassen; wer mit Lebenserwartung knapp kalkuliert, riskiert das. Eine Sicherheitsmarge bei der Auszahlungsdauer ist deshalb angemessen; viele Berater rechnen mit längeren Auszahlungsphasen bis Alter 90 oder 95.

Wie schließen Sie die Lücke?

Drei staatlich geförderte Vorsorgewege gleichen Versorgungslücken aus: Basisrente, betriebliche Altersvorsorge und private Fondspolice. Welche Mischung sinnvoll ist, hängt von Beruf, Einkommen und Lebensphase ab.

Schicht 1 — Basisrente für Selbständige und Gutverdiener

Selbständige ohne gesetzliche Rente und Angestellte mit hohem Grenzsteuersatz können mit der Basisrente (Rürup) eine besonders hohe Steuerersparnis in der Ansparphase erzielen: Bis zu 30.826 Euro (Ledige) oder 61.652 Euro (Verheiratete) sind 2026 ggf. als Sonderausgaben absetzbar (Berechnungsgrundlage: Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung 124.800 Euro × 24,7 Prozent; nach Maßgabe individueller Voraussetzungen, § 10 EStG).

Schicht 2 — Geförderte Zusatzvorsorge

Eine betriebliche Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent gehört zu den wenigen Vorsorgebausteinen, bei denen Beiträge sozialversicherungsfrei eingezahlt werden — plus Steuerersparnis in der Ansparphase. Für Angestellte mit mittlerem bis hohem Einkommen oft eine zentrale Säule.

Schicht 3 — Private Fondspolice

Eine fondsgebundene Rentenversicherung kann Kapitalmarktrendite mit den steuerlichen Eigenschaften der Versicherung verbinden: Umschichtungen zwischen Fonds laufen steuerneutral; bei Kapitalauszahlung ab dem 62. Lebensjahr greift die hälftige Besteuerung (auch Halbeinkünfteverfahren genannt). Bei langer Laufzeit kann sie ein wirksamer Vermögenshebel sein — vorausgesetzt, die Police hat niedrige laufende Kosten und die Kapitalmärkte entwickeln sich positiv. Kapitalmarktrenditen sind nicht garantiert.

Wie das Lisa-Beispiel oben zeigt, wirkt sich der Startzeitpunkt erheblich auf den Monatsbeitrag aus: Ein Jahrzehnt Verzögerung kann den nötigen Monatsbeitrag fast verdoppeln.

Häufig gestellte Fragen

Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem Einkommen, das Sie im Ruhestand brauchen, um Ihren Lebensstandard zu halten, und dem, was tatsächlich monatlich aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge auf dem Konto landet. Sie ist der zentrale Maßstab jeder Vorsorgeplanung: Nur wer die Lücke kennt, kann sie gezielt schließen.

Studien gehen davon aus, dass die gesetzliche Rente bei Standard-Erwerbsbiografien rund 48 Prozent des letzten Bruttoeinkommens ersetzt; netto bleiben oft nur 40 bis 45 Prozent. Wer den gewohnten Lebensstandard halten will, hat deshalb meist eine Lücke von 20 bis 30 Prozent zum letzten Nettoeinkommen. Inflation, Pflegekosten und nachgelagerte Besteuerung vergrößern diesen Abstand zusätzlich.

In vier Schritten: Erstens das gewünschte Netto-Einkommen im Ruhestand bestimmen (Faustregel: 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens). Zweitens die erwartete gesetzliche Rente aus der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung ablesen. Drittens Steuern und Sozialabgaben (rund 11 bis 25 Prozent) abziehen. Viertens Inflation einrechnen: Bei 2 Prozent pro Jahr verliert ein Betrag in 25 Jahren rund 39 Prozent seiner Kaufkraft. Die Differenz ist Ihre persönliche Lücke.

Vier Faktoren werden in der Praxis am häufigsten unterschätzt: Inflation senkt die Kaufkraft jedes nominellen Rentenbetrags. Die nachgelagerte Besteuerung greift ab Renteneintritt und kostet je nach Einkommen 10 bis 25 Prozent. Pflegekosten von im Schnitt rund 2.984 Euro Eigenanteil pro Monat im Heim treffen die wenigsten vorbereitet. Und die gestiegene Lebenserwartung verlängert die Auszahlungsphase auf 18 bis 22 Jahre, sodass selbst kleine monatliche Lücken hochgerechnet sechsstellige Summen erreichen.

Die meisten Lücken werden durch eine Kombination aus betrieblicher und privater Vorsorge geschlossen. Angestellte nutzen typischerweise eine betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss als ersten Hebel und ergänzen sie durch eine fondsgebundene Privatvorsorge mit langer Laufzeit. Selbständige starten oft mit der Basisrente für den steuerlichen Hebel und kombinieren sie mit einer flexiblen Fondspolice. Entscheidend ist der frühe Beginn: Wer zehn Jahre später anfängt, muss bei gleichem Vorsorgeziel oft den doppelten Monatsbeitrag aufbringen.

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    Stand & Hinweis

    Stand der Angaben: Mai 2026. Angaben ohne Gewähr; gelten für in Deutschland steuerpflichtige Erwerbstätige. Renten- und Inflationsannahmen sind langjährige Durchschnittswerte; tatsächliche Werte schwanken. Renditeerwartungen sind Beispielwerte; vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft.

    Die prosperity solutions AG ist eine Vertriebsorganisation und erbringt weder Anlageberatung noch Steuer- oder Rechtsberatung. Dieser Ratgeber liefert eine strukturierte Übersicht und ersetzt keine individuelle Beratung. Für eine konkrete Renteneinschätzung wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung; für steuer- und rechtsspezifische Fragen an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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