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Disclaimer Säule-3a-Rechner

Keine Steuerberatung: Die Angaben und Berechnungen dieses Rechners sind eine Modellrechnung und stellen keine Steuerberatung und keine steuerrechtliche Zusage dar. Es handelt sich um eine allgemeine, beispielhafte und vereinfachte Darstellung. Die tatsächliche steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab. Die verbindliche Einschätzung trifft die zuständige Steuerbehörde. Für eine individuelle Beurteilung braucht es eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Für Folgen aus der Verwendung dieser Informationen wird keine Haftung übernommen.

Risikohinweis: Der Rechner zeigt ausschliesslich eine geschätzte Steuerersparnis. Er projiziert keine Wertentwicklung und sagt nichts über den späteren Auszahlungsbetrag einer Police aus. Der Wert deiner Anlage kann schwanken.

Alle Beträge sind in Schweizer Franken angegeben und auf ganze Franken gerundet. Rechtliche Grundlage der Säule 3a ist insbesondere die BVV 3 (SR 831.461.3). Stand: Steuerjahr 2026.

Was mit deinen Eingaben passiert: Einkommen, Kanton und Sparbetrag werden ausschliesslich in deinem Browser verrechnet. Sie werden weder übertragen noch gespeichert, und der Weg ins Gespräch trägt keine dieser Angaben mit.

Wofür diese Seite gilt: Für den Säule-3a-Rechner auf dieser Website und für die Steuerersparnis, die der Produkt-Finder auf der Startseite zeigt. Beide rechnen mit derselben Grundlage.

Grundlage der Steuersätze

Der vorbelegte Grenzsteuersatz stammt aus dem offiziellen Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und ist der kombinierte Satz aus Bund, Kanton und Gemeinde.

  • Ermittlung: Die Ersparnis ist die Steuer auf dem Teil des steuerbaren Einkommens, den der Beitrag wegnimmt – also die Differenz zwischen der Steuer mit und ohne Einzahlung. Genau so rechnet auch der ESTV-Rechner. Hinterlegt ist dafür je Kanton und Profil die Steuerkurve: zu jedem Stützwert das steuerbare Einkommen und die darauf fällige Steuer.
  • Profil: Zivilstand und Kinder gibst du selbst an. Konstant gehalten sind Kantonshauptort als Wohngemeinde, keine Kirchensteuer, Alter 35, kein Vermögen, Steuerjahr 2026.
  • Stützwerte: CHF 20'000 bis 100'000 in Schritten von CHF 5'000, darüber bis 200'000 in Schritten von CHF 10'000 – unten dichter, weil die Kurve dort am stärksten krümmt. Dazwischen wird linear interpoliert, ausserhalb auf den Randwert begrenzt.
  • Genauigkeit: Gegen den ESTV-Rechner nachgeprüft, über zufällige Kombinationen aus Kanton, Profil, Einkommen und Beitrag. In den geprüften Fällen liegt die Abweichung im Bereich weniger Franken. Grund für den Rest ist die Interpolation zwischen zwei Stützwerten – exakt rechnet nur der ESTV-Rechner selbst.
  • Kleine Beträge: Unter rund CHF 150 zeigt der Rechner den Wert weiterhin an, weist aber darauf hin, dass die Ersparnis auch null sein kann. Ob überhaupt Steuer anfällt, entscheidet sich an Abzugsgrenzen, die zwischen zwei Stützwerten liegen können. Ein Abgleich über 16'640 Kombinationen gegen den ESTV-Rechner zeigt: alle Fälle, in denen die Steuerbehörde nichts schuldet und diese Rechnung dennoch einen Betrag ergibt, liegen unter dieser Grenze.
  • Der Satz ist im Rechner anpassbar. Die tatsächliche Belastung hängt zusätzlich von der Wohngemeinde, der Konfession und weiteren Abzügen ab und weicht in der Regel ab.

Der eigene Satz lässt sich beim Steuerrechner der ESTV nachrechnen.

Maximale Einzahlung 2026

  • Mit Pensionskasse (2. Säule): CHF 7'258 pro Jahr, unabhängig vom Einkommen.
  • Ohne Pensionskasse: 20 % des Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288 pro Jahr.

Die 20-Prozent-Grenze rechnen wir vereinfacht auf dem angegebenen Bruttoeinkommen. Gesetzlich zählt das Nettoerwerbseinkommen, also nach Sozialabzügen – die tatsächliche Grenze liegt deshalb etwas tiefer als die angezeigte, und zwar genau um 20 % der Sozialabzüge. Massgebend ist der Steuerausweis.

Grenzen des Modells

Das Modell vereinfacht bewusst, damit es nachvollziehbar bleibt:

  • Einkommensbereich: Der Rechner deckt CHF 60'000 bis 200'000 ab – genau den Bereich, für den Steuersätze erhoben wurden. Liegt das Einkommen darunter, passt der Rechner nicht: der Grenzsteuersatz ist dann tiefer, und die Schätzung fiele zu hoch aus. Liegt es darüber, rechnen wir mit dem Satz für CHF 200'000 weiter, was die Schätzung eher zu tief ausfallen lässt.
  • Nur der Kantonshauptort: Innerhalb eines Kantons unterscheiden sich die Gemeindesteuern teils deutlich. Erhoben wurde nur der Hauptort.
  • Der Grenzsteuersatz steigt nicht überall gleichmässig. In einzelnen Kantonen sinkt er über eine Einkommensspanne, weil ein Abzug ausläuft. Das ist kein Fehler der Daten, sondern bildet den Tarif ab.
  • Ersparnis = Einzahlung × Grenzsteuersatz. Das ist eine Linearisierung. Die exakte Ersparnis ist die Differenz der Steuer mit und ohne Einzahlung und kann abweichen, wenn die Einzahlung eine Tarifstufe überschreitet.
  • Der Monatsbetrag ist die Jahresersparnis geteilt durch zwölf. Steuern werden nicht monatlich fällig – die Zahl macht den Jahreswert nur greifbarer.
  • Nur für Wohnsitz in der Schweiz. Wer im Ausland wohnt, sieht keinen 3a-Betrag: ob ein Abzug möglich ist, hängt bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern vom Einzelfall ab und gehört ins Gespräch, nicht in eine Schätzung.
  • Die Zahlen der ESTV sind hier abgeleitete Werte mit Quellenangabe, keine Wiedergabe der amtlichen Daten.