Vier Lösungen
für die 3. Säule.
Unterschiedliche Policen für verschiedene Vorsorgeziele — einzeln nutzbar, einfach vergleichbar und sinnvoll kombinierbar.

Säule 3a oder 3b? Oder beides.
Mit Säule 3a lassen sich Steuern sparen, Säule 3b bietet mehr Flexibilität. In der Praxis ergänzen sich beide Säulen. Daher lohnt es sich häufig, beide Lösungen zu kombinieren.
- Prämien vom steuerbaren Einkommen abziehbar
- Maximalbetrag 2026: CHF 7'258 mit CHF 36'288 ohne Pensionskasse
- Kapitalzugriff ab 5 Jahre vor Erreichen des AHV-Alters
- Keine Einzahlungslimite
- Bezugsrecht frei gestaltbar
- Flexibler Kapitalzugriff und anpassbare Sparquote
- Sinnvoll bei ausgeschöpftem 3a-Maximum
- Vorsorge für Partnerin, Partner, Kinder oder Enkelkinder
- Frühzeitiger Vermögensaufbau für Kinder oder Enkelkinder
- Sinnvoll, wenn Sie für andere sparen oder absichern möchten
3a und 3b: frei kombinierbar.
Die Säulen 3a und 3b ergänzen sich: für Sie selbst, für Partnerin oder Partner und für Kinder. Ihre Vermittlerin oder Ihr Vermittler hilft Ihnen, die passende Aufteilung für Einkommen, Lebensphase und Steuersituation zu finden.
Für die Säule 3a gilt insbesondere die BVV 3 (SR 831.461.3); für beide Säulen sind zudem die kantonalen Steuergesetze massgeblich. Diese Information ist allgemein gehalten; die konkreten Steuerfolgen hängen vom Wohnsitzkanton und der persönlichen Situation ab. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Vier Lösungen, eine Plattform.
Vom Säule-3a-Aufbau bis zur Vorsorge für Ihre Liebsten. Fondsgebundene Policen aus Liechtenstein, persönlich begleitet.
Prosperity 3a
Nutzen Sie die Steuervorteile der staatlich geförderten Vorsorge und sichern Sie sich gegen die Risiken des Alltags ab.Säule 3bProsperity Plus
Investieren Sie flexibel in Ihre finanzielle Freiheit und schützen Sie Ihr Kapital bei Bedarf durch eine Prämiengarantie.Säule 3bProsperity Duo
Eine Police für zwei Leben: Sie sparen für eine wichtige Person und sichern sie zugleich ab, falls Ihnen etwas zustösst.Säule 3bProsperity Junior
Frühzeitig Vermögen für Kinder oder Enkelkinder aufbauen. Mit Versorgerschutz, falls den Eltern etwas zustösst.Noch unsicher, welche Lösung zu Ihren Bedürfnissen passt?
Über 1'000 unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler in der Schweiz. Kostenlos, unverbindlich, ohne Verkaufsdruck.
Die vier Vorsorgepolicen im direkten Vergleich.
Zielgruppe, steuerliche Privilegierung, Auszahlung, Risikoschutz und Bezugsberechtigung auf einen Blick.¹
Vergleich der vier Prosperity-Policen der 3. Säule: Prosperity 3a (Säule 3a) sowie Prosperity Plus, Duo und Junior (Säule 3b).
| Kategorie | Säule 3aProsperity 3aDetails | Säule 3bProsperity PlusDetails | Säule 3bProsperity DuoDetails | Säule 3bProsperity JuniorDetails |
|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe | Erwerbstätige, die vorsorgen und Steuern sparen möchten | Einzelpersonen, die flexibel sparen oder Ihre Säule 3a ergänzen möchten | Einzelpersonen, die für eine nahestehende Person vorsorgen möchten | Einzelpersonen, die für ein nahestehendes Kind vorsorgen möchten |
| Steuerliche Privilegierung | Prämien abzugsfähig (gesetzlicher Höchstbetrag); Auszahlung steuerbar | Prämien nicht abzugsfähig; Auszahlung steuerfrei (bei Erfüllung gesetzlicher Voraussetzung) | Prämien nicht abzugsfähig; Auszahlung steuerfrei (bei Erfüllung gesetzlicher Voraussetzung) | Prämien nicht abzugsfähig; Auszahlung steuerfrei (bei Erfüllung gesetzlicher Voraussetzung) |
| Auszahlungsform am Ende der Versicherungsdauer | Kapitalleistung (Einmalauszahlung) oder lebenslange Rente | Kapitalleistung (Einmalauszahlung) | Kapitalleistung (Einmalauszahlung) | Kapitalleistung (Einmalauszahlung) |
| Vorzeitige Kapitalentnahme | Nur in gesetzlich zulässigen Fällen, z.B. Wohneigentum und Auswanderung² | Möglich; optionaler Auszahlungsplan | Möglich; optionaler Auszahlungsplan | Möglich; optionaler Auszahlungsplan |
| Prämien | Periodisch: ab CHF 1'200 p.a.; einmalig: ab CHF 5'000 | Periodisch: ab CHF 1'200 p.a.; einmalig: ab CHF 10'000 | Periodisch: ab CHF 1'200 p.a. | Periodisch: ab CHF 1'200 p.a. |
| Zuzahlungen | Ab CHF 50 | Ab CHF 500 | Ab CHF 500 | Ab CHF 500 |
| RisikoschutzAbsicherung bei Tod und Erwerbsunfähigkeit (EU). | Todesfallschutz oder Prämienbefreiung bei EU obligatorisch (auch beide möglich); EU-Rente optional³ | Todesfallschutz oder Prämienbefreiung bei EU obligatorisch (auch beide möglich); EU-Rente optional³ | Todesfallschutz obligatorisch (Prämienbefreiung bei Tod des Versorgers); Prämienbefreiung bei EU des Versorgers optional; Rente bei EU der nahestehenden Person optional³ | Todesfallschutz obligatorisch (Prämienbefreiung bei Tod des Versorgers); Prämienbefreiung bei EU des Versorgers optional; Rente bei EU des nahestehenden Kindes optional³ |
| Bezugsberechtigung | Erlebensfall: Versicherungsnehmer; Todesfall: gesetzliche Reihenfolge⁴ | Frei bestimmbar | Die nahestehende Person | Das nahestehende Kind |
¹ Diese Tabelle ist eine vereinfachte Darstellung; massgeblich sind die Tarifdokumente und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Liechtenstein Life Assurance AG. Stand 2026. Die konkrete Ausgestaltung Ihrer Police richtet sich nach Tarif, Laufzeit und persönlicher Situation. Der Wert Ihrer Anlage kann schwanken; ein Totalverlust der eingezahlten Prämien ist möglich. Die steuerliche Behandlung in der Säule 3b hängt von Kanton und Situation ab; wir empfehlen eine individuelle Steuerberatung.
² Die vorzeitige Ausrichtung der Altersleistung wird durch BVV 3 Art. 3 («Ausrichtung der Leistungen») geregelt.
³ Erwerbsunfähigkeit («EU»): Prämienbefreiung und Rente bei EU sind nur bei periodischer Prämienzahlung wählbar.
⁴ Für die Bezugsberechtigung der Säule 3a ist insbesondere BVV 3 Art. 2 («Begünstigte Personen») massgeblich.
Warum Kapitalmarkt? Weil Geduld sich auszahlt.
Eine fondsgebundene 3a investiert Ihre Prämien an den globalen Kapitalmärkten statt sie nur zu verzinsen. Über lange Zeiträume haben diese Märkte Vermögen vor Inflation geschützt und Erträge erwirtschaftet. Schwankungen gehören dazu, sind aber kein Grund auszusteigen: Wer durchhält, wird historisch belohnt. Der Wert Ihrer Anlage kann schwanken; frühere Wertentwicklungen sind kein Indikator für künftige Ergebnisse.

Häufige Fragen zur 3. Säule.
Bei einer fondsgebundenen 3a-Police investieren Sie in Fonds und ETFs statt in ein verzinstes Bankguthaben. Daraus entstehen langfristige Renditechancen, gleichzeitig tragen Sie jedoch auch das Risiko von negativen Kursentwicklungen.
Prosperity 3a ist zudem keine reine Sparlösung, sondern eine Versicherungspolice. Sie verbindet den Vermögensaufbau mit Risikoschutz: Bei Abschluss wählen Sie entweder Todesfallschutz oder Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit (Letzteres nur bei periodischen Prämien); beides zusammen ist ebenfalls möglich. Optional wählbar sind Rentenzahlung bei Erwerbsunfähigkeit, Prämiengarantie (50 %, 80 % oder 100 %), automatisches Ablaufmanagement und Rebalancing.
Der Wert Ihrer Anlage kann schwanken; frühere Wertentwicklungen sind kein Indikator für künftige Ergebnisse. Bei vorzeitigem Rückkauf gilt ein Stornoabschlag. Die genauen Konditionen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die wir Ihnen vor Vertragsabschluss aushändigen.
Die Säule 3a sieht für bestimmte Lebenssituationen einen vorzeitigen Bezug vor, z. B.:
- Auswanderung: Bei endgültigem Verlassen der Schweiz ist ein Rückkauf der Police möglich. Sie sind verpflichtet, eine Wohnsitzänderung innerhalb von 30 Tagen mitzuteilen. Die steuerliche Behandlung des Bezugs unterscheidet sich zwischen EU/EFTA und Drittstaaten.
- Selbständigkeit: Bei Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Erwerbstätigkeit und Ausfall der obligatorischen beruflichen Vorsorge ist ein Rückkauf zulässig. Erforderlich ist die schriftliche Zustimmung der Ehepartnerin oder des Ehepartners bzw. der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners.
- Wohneigentumserwerb: Möglich sind ein vollständiger Vorbezug oder ein Teilrückkauf alle fünf Jahre für selbstgenutztes Wohneigentum. Beim privilegierten Vorbezug entfällt der Stornoabschlag, und der Treuefonds wird vollständig ausbezahlt. Auch hier ist die schriftliche Zustimmung der Ehepartnerin oder des Ehepartners bzw. der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners nötig. Bei einem Teilrückkauf muss der verbleibende Wert des Anlagevermögens mindestens CHF 500 betragen.
Für die Säule 3a gelten insbesondere die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) sowie die kantonalen Steuergesetze. Für die konkrete Beurteilung Ihrer Situation empfehlen wir, eine Steuerberaterin oder einen Rechtsanwalt beizuziehen.
Sie können bestehendes 3a-Guthaben grundsätzlich in eine Prosperity-3a-Police übertragen lassen. Eine direkte Übertragung von einer anerkannten 3a-Lösung auf eine andere gilt nicht als Auszahlung und löst in der Regel keine Einkommenssteuer aus. Der übertragene Altbetrag selbst ist keine neue abzugsfähige Prämie. Die Abzugsfähigkeit für die im laufenden Jahr geleisteten Prämien behalten Sie aber bis zum Maximalbetrag.
Zusätzlich: Prämienlücken der Vorjahre (ab Steuerjahr 2025) können Sie über nachträgliche Einkäufe ausgleichen.
So läuft der Wechsel ab: Ihre Vermittlerin oder Ihr Vermittler begleitet den Wechsel und stimmt die nächsten Schritte mit dem bisherigen Anbieter ab. Meist werden dafür die Angaben zur bestehenden 3a-Lösung und eine unterzeichnete Übertragungs- oder Auflösungserklärung benötigt. Ein Wechsel idealerweise vor Jahresende sichert den Steuervorteil für das laufende Jahr.
Was Sie zur Einordnung wissen sollten: Beim Wechsel in die Versicherungspolice erfolgt eine Risikoprüfung, die zu Risikozuschlägen oder Deckungsausschlüssen führen kann. Wenn Sie die Prämiengarantie Select wählen, gilt eine Mindestversicherungsdauer von 20 Jahren (Select 50/80) bzw. 30 Jahren (Select 100).
So finden Sie die passende Lösung.

