Risikobausteine: Versicherungsschutz individuell gestalten

Eine Fondspolice dient vor allem dem langfristigen Vermögensaufbau. Durch optionale Risikobausteine kann sie zusätzlich den Versicherungsschutz erweitern, etwa durch Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, eine höhere Todesfallleistung oder zusätzliche Hinterbliebenenleistungen. Welche Bausteine sinnvoll sind, hängt von Lebenssituation, Familie, Einkommen und bestehender Absicherung ab. Dieser Ratgeber erklärt, welche Optionen es gibt — und worauf bei der Auswahl zu achten ist.

Illustration: Risikobausteine zur Fondspolice. Berufsunfähigkeit, Beitragsbefreiung, Todesfallschutz und Pflege als individuelles Schutzpaket

Kurzantwort

Risikobausteine sind optionale Zusatzleistungen innerhalb einer Fondspolice. Sie können den Versicherungsschutz erhöhen, etwa durch eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, eine erhöhte Todesfallleistung, Pflegeoptionen oder Hinterbliebenenleistungen. Der Vorteil liegt darin, dass Vermögensaufbau und Absicherung in einem Vertrag zusammengedacht werden. So kann eine Fondspolice nicht nur Kapital aufbauen, sondern auch helfen, den Vorsorgeplan bei bestimmten Lebensrisiken fortzuführen oder Angehörige finanziell besser abzusichern. Welche Bausteine passen, hängt von Lebensphase, Familie, Einkommen und bereits bestehendem Schutz ab.

Was sind Risikobausteine in einer Fondspolice?

Eine Fondspolice — fachlich eine fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung — ist im Kern ein Vermögensaufbau-Vehikel: Beiträge werden in Fonds oder ETFs investiert, das Kapital wächst nachgelagert besteuert in der Versicherung. Risikobausteine erweitern diese Sparfunktion um klassische Versicherungsleistungen: Sie zahlen bei eingetretenem Risiko (Berufsunfähigkeit, Tod, Pflege, Unfall), unabhängig oder zusätzlich zum angesparten Fondsguthaben.

Drei Eigenschaften prägen Risikobausteine in der Police:

  • Bündelung: Sparen und Risiko-Schutz laufen in einem Vertrag. Eine Verwaltung, ein Versicherer, einheitliche Bedingungen.
  • Risiko-Beitrag: Risikobausteine kosten einen zusätzlichen, risikoabhängigen Beitrag, je nach Alter, Gesundheit und Versicherungssumme. Diese Risiko-Beiträge gehen nicht in den Vermögensaufbau ein.
  • Gesundheitsprüfung: Vor Vertragsabschluss ist eine Gesundheitsprüfung üblich. Vorerkrankungen können Ausschlüsse, Beitragszuschläge oder Ablehnung nach sich ziehen — ein Argument für frühzeitigen Abschluss.

Alternative — Standalone-Verträge: Berufsunfähigkeitsversicherung, Risiko-Lebensversicherung oder Pflegerente sind auch als eigenständige Verträge erhältlich. Standalone-Tarife können je nach Baustein, Leistungsumfang und Gesundheitsprüfung günstiger oder flexibler sein; integrierte Bausteine bieten dafür Bündelung und einheitliche Bedingungen. Welche Variante besser passt, hängt von Tarif-Konditionen, Gesundheitszugang und persönlichen Präferenzen ab — beide Wege sollten geprüft werden.

Die wichtigsten Bausteine im Überblick

Sechs Risikobausteine sind in deutschen Fondspolicen besonders verbreitet:

BausteinFunktionAuslöserMehrkosten — Größenordnung
BeitragsbefreiungPolice läuft im BU-Fall beitragsfrei weiter; Vermögensaufbau geht weiterEingetretene Berufsunfähigkeitgering, typisch wenige Prozent des Police-Beitrags
BU-RenteMonatliche Rente bei Berufsunfähigkeit, zusätzlich zum SparkapitalEingetretene Berufsunfähigkeithoch, abhängig von Rentenhöhe, Alter und Gesundheit
Erhöhte TodesfallleistungMindest-Auszahlung an Bezugsberechtigte über das Fondsguthaben hinausTod der versicherten Personmittel, risikoabhängig
Pflege-Option / PflegerenteEinmalleistung oder Rente bei PflegebedürftigkeitPflegegrad nach Bedingungen, meist höhere Pflegegrademittel, alters- und gesundheitsabhängig
UnfallzusatzKapital oder Rente bei unfallbedingter Invalidität oder UnfalltodUnfall mit Folgengering bis mittel
HinterbliebenenrenteRente an Ehepartner und/oder Kinder im TodesfallTod der versicherten Personmittel, abhängig von Rentenhöhe und Laufzeit

Die Größenordnungen sind Bandbreiten — keine Tarif-Zusagen. Konkrete Beiträge ergeben sich aus Tarif, Alter, Gesundheitsprüfung und Versicherungssumme; sie können erheblich variieren. Vor Vertragsabschluss individuelle Angebote einholen.

Wann welcher Baustein wirklich sinnvoll ist

Risikobausteine sind keine Pflicht-Ergänzung — sie sind Lebensphasen-Werkzeuge. Eine grobe Orientierung nach Lebenssituationen:

Single, 25–35 Jahre

  • BU als wichtiger Baustein: Junges Eintrittsalter kann günstigere Beiträge und längere Absicherung ermöglichen.
  • Beitragsbefreiung: günstig im Verhältnis zur Schutzwirkung; Police läuft im BU-Fall weiter.
  • Erhöhte Todesfallleistung: meist entbehrlich, solange keine Versorgungsverantwortung besteht (keine Kinder, kein Ehepartner mit Einkommensabhängigkeit).

Familie mit Kindern

  • BU + erhöhte Todesfallleistung: zentrale Kombination, Erwerbskraftschutz für sich selbst plus Absicherung der Familie im Todesfall.
  • Hinterbliebenenrente als Ergänzung, vor allem bei Allein- oder Hauptverdienenden.
  • Risiko-Lebensversicherung als Standalone-Alternative prüfen, oft günstiger als police-integrierter Todesfallschutz, gerade bei höheren Versicherungssummen.

Selbständige

  • BU besonders kritisch: Selbständige haben in der Regel keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, und selbst eine EM-Rente würde nur greifen, wenn auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt keine ausreichende Erwerbstätigkeit mehr möglich ist (volle EM bei unter 3 Stunden täglich). Ohne private BU-Absicherung entsteht bereits dann eine große Versorgungslücke, wenn lediglich der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent möglich ist, also weit vor dem EM-Schwellenwert.
  • Höhere Versicherungssumme typisch, passend zum Einkommen, oft inklusive Dynamik.

40–50 Jahre, mit Hypothek oder im Familienkontext

  • Todesfallschutz für Restschuld: Hypothek soll im Todesfall abgelöst werden können. Die Nachlassplanung profitiert von klar definierten Bezugsrechten.
  • BU eingeschränkt sinnvoll: Restlaufzeit kürzer, Beiträge höher; Verhältnis von Beitrag zu möglicher Leistung verschiebt sich.
  • Pflege-Option: gewinnt mit zunehmendem Alter an Relevanz; früher Abschluss vor Eintritt erster Vorerkrankungen sichert Versicherbarkeit.

Über 50 Jahre

  • Ein BU-Neuabschluss über 50 ist häufig deutlich teurer und sollte besonders genau geprüft werden.
  • Pflege-Optionen und Hinterbliebenenrente werden zentrale Bausteine.
  • Erhöhte Todesfallleistung weiter sinnvoll, solange Versorgungsverantwortung besteht (Ehepartner, Kinder in Ausbildung).

Berufsunfähigkeit — der unterschätzte Hauptbaustein

Berufsunfähigkeit ist statistisch das wahrscheinlichste größere Erwerbsrisiko im Berufsleben. Nach Branchenschätzungen (Quelle: GDV, Morgen & Morgen) wird etwa jeder vierte Erwerbstätige im Laufe des Erwerbslebens berufsunfähig im Sinne privater BU-Verträge — kann also den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben. Die gesetzliche Erwerbsminderung (EM nach § 43 SGB VI) ist enger gefasst und betrifft pro Jahr rund 170.000 Neuzugänge zur EM-Rente (Quelle: DRV-Statistik 2023). Hauptursachen sind in beiden Statistiken sehr ähnlich: psychische Erkrankungen mit rund 42 Prozent der EM-Neuzugänge (DRV 2023), gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats sowie Krebserkrankungen, bei privaten BU-Leistungsfällen zeigt sich ein vergleichbares Muster (Quelle: GDV-BU-Statistik).

Wichtig: BU ≠ Erwerbsminderung. Die private Berufsunfähigkeits-Versicherung knüpft an den zuletzt konkret ausgeübten Beruf an und zahlt, wenn dieser zu mindestens 50 Prozent voraussichtlich für mindestens 6 Monate nicht mehr ausgeübt werden kann. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI) verlangt einen viel strengeren Maßstab. Eine Restleistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter 3 Stunden täglich für volle EM oder von 3 bis unter 6 Stunden für teilweise EM. Wer den letzten Beruf nicht mehr ausüben kann, theoretisch aber noch andere Tätigkeiten verrichten könnte, hat in der Regel keinen Anspruch auf gesetzliche EM-Rente. Genau diese Lücke zwischen „eigener Beruf nicht mehr möglich" und „kein Anspruch auf EM-Rente" schließt die private BU.

Höhe der gesetzlichen EM-Leistung: Die EM-Rente liegt typischerweise deutlich unter 50 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Bei Selbständigen ohne freiwillige Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung besteht in der Regel gar kein Anspruch. Die Versorgungslücke im BU-Fall ist deshalb für viele Haushalte das größte ungeschützte Finanzrisiko.

Was beim BU-Schutz wirklich zählt — die fünf Bedingungs-Hebel:

  • BU-Begriff: Klare, marktübliche Definition (BU bei voraussichtlich mindestens 6 Monate andauernder Beeinträchtigung von mindestens 50 Prozent im zuletzt ausgeübten Beruf).
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Wichtig — ohne diesen Verzicht kann der Versicherer auch auf andere zumutbare Tätigkeiten verweisen.
  • Karenzzeit / Wartezeit: Möglichst kurz; Standardvarianten leisten ohne Karenzzeit ab eingetretener BU.
  • Dynamische Anpassung: Versicherungssumme passt sich automatisch an (z. B. um wenige Prozent jährlich), ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Nachversicherungsgarantie: Versicherungssumme kann zu festgelegten Lebensereignissen (Heirat, Geburt, Hauskauf) ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.

Standalone vs. police-integriert: Standalone-BU-Tarife sind häufig günstiger, weil sie nicht in der Versicherung gebündelt sind. Die police-integrierte Variante punktet mit einheitlicher Verwaltung und passt gut, wenn der Vermögensaufbau das Hauptmotiv ist und die BU-Komponente als Ergänzung gedacht ist. Bei BU als Hauptmotiv lohnt sich der gezielte Vergleich Standalone vs. integriert sehr.

Beitragsbefreiung — leise, aber wirksam

Die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ist eine der wirtschaftlich attraktivsten Risikobausteine, wird aber häufig übersehen. Funktionsweise: Tritt eine Berufsunfähigkeit nach den Vertragsbedingungen ein, übernimmt der Versicherer die Beiträge zur Fondspolice. Die Police läuft beitragsfrei weiter, das Vermögen wird im Hintergrund weiter aufgebaut.

Was passiert ohne Beitragsbefreiung im BU-Fall?

  • Variante 1: Police wird beitragsfreigestellt. Der bis dahin angesparte Wert bleibt im Vertrag, wächst nur noch durch Marktentwicklung weiter (kein neuer Sparbetrag fließt ein); der Endwert liegt meist deutlich unter der ursprünglichen Planung.
  • Variante 2: Police wird gekündigt mit Stornoabschlag. Der ausgezahlte Rückkaufswert kann gerade in den ersten Vertragsjahren erheblich unter den eingezahlten Beiträgen liegen.

Beispielhafte Wirkung der Beitragsbefreiung: 30-jährige Police, BU-Eintritt im Jahr 10, planmäßige Restlaufzeit 20 Jahre. Mit Beitragsbefreiung läuft die Police die folgenden 20 Jahre beitragsfrei weiter; das Endkapital fällt im Vergleich zum planmäßigen Verlauf nur geringfügig niedriger aus, weil die Beitragszahlungen vom Versicherer übernommen werden. Ohne Beitragsbefreiung kann das Endkapital, abhängig von Variante 1 oder 2, erheblich niedriger sein. Die Beitragsbefreiung ist ein vergleichsweise günstiger Zusatz im Verhältnis zu ihrer Schutzwirkung, weil sie nur die laufenden Beiträge versichert — keine zusätzliche BU-Rente.

Wichtig: Auch die Beitragsbefreiung greift nur bei einer BU im Sinne der Vertragsbedingungen. Der zugrundegelegte BU-Begriff sollte marktüblich sein, idealerweise mit Verzicht auf abstrakte Verweisung (siehe oben). Ohne klare Bedingungen kann die Schutzwirkung im Ernstfall geringer ausfallen als erwartet.

Beispielrechnung

Leo, 50, verheiratet, zwei Kinder

Leo (50, verheiratet, Frau im ähnlichen Alter, Kinder Lotta 22 und Luca 18, beide im Studium, gemeinsames Vermögen rund 600.000 €) entscheidet sich für eine Fondspolice mit 500 € Monatsbeitrag, Laufzeit 15 Jahre bis 65. Bei der Auswahl der Risikobausteine prüft er drei Varianten, passend zu seiner Lebensphase.

Modellrechnung — vereinfacht; Mehrkosten sind Größenordnungen, keine Tarif-Zusagen. Konkrete Konditionen variieren erheblich nach Anbieter, Alter, Gesundheitsprüfung und Versicherungssumme. Vor Vertragsabschluss individuelle Angebote einholen.

VarianteBausteineSchutzwirkungMehrkosten / Monat (Größenordnung)
Variante A — Pure Anlagenur SparkomponenteStandard-Todesfallleistung = je nach Vertragsart Fondsguthaben oder garantierte Mindestleistung0 € Mehrkosten, alles im Sparbeitrag
Variante B — Familienschutz+ erhöhte Todesfallleistung 100.000 € (Mindest-Auszahlung)Mindest-Auszahlung 100.000 € auch bei frühem Tod und niedrigem Fondsguthabenalters- und gesundheitsabhängig erheblich variabel, bei Vertragsabschluss mit 35 Jahren typisch 10–25 €, bei 50 Jahren eher 25–60 €
Variante C — VollschutzVariante B + Beitragsbefreiung bei BU + Pflege-OptionWie B; zusätzlich: Police läuft bei BU beitragsfrei weiter; Pflege-Leistung bei vereinbartem Pflegegradtypisch weitere 15–40 € (Beitragsbefreiung gering; Pflege-Option alters- und gesundheitsabhängig)

Was die Tabelle zeigt: Variante B ist für Leo wirtschaftlich vor allem in den ersten Vertragsjahren wichtig — solange das Fondsguthaben noch klein ist, sichert die Mindest-Todesfallsumme die Familie unabhängig vom Marktstand ab. Variante C ergänzt um Beitragsbefreiung und Pflege-Option. Die Pflege-Option gewinnt mit zunehmendem Alter an Relevanz; ein früher Abschluss vor Eintritt erster Vorerkrankungen sichert Versicherbarkeit zu vorteilhaften Konditionen.

BU-Rente als zusätzlicher Baustein ist mit 50 häufig deutlich teurer und sollte besonders genau geprüft werden. Eine Restlaufzeit von 15 Jahren rechtfertigt den höheren Beitrag vor allem in besonderen Konstellationen, etwa bei sehr starker Einkommensabhängigkeit ohne anderweitige Absicherung. Falls Leo bereits eine bestehende Standalone-BU hat, ist eine zweite BU-Rente in der Police meist redundant.

Wichtig — Standalone-Alternative bei höherem Todesfallschutz: Bei Versicherungsverantwortung für Familie kann eine separate Risiko-Lebensversicherung mit fester Versicherungssumme (z. B. 200.000 € über 15 Jahre) günstiger und kalkulierbarer sein als die police-integrierte Aufstockung. Risiko-Lebensversicherungen sind reine Risiko-Tarife — sie sparen kein Kapital an, sind dafür im Risiko-Beitrag deutlich günstiger.

Stolperfallen — was bei der Auswahl typisch schiefgeht

Doppelversicherung mit bestehendem BU-Vertrag. Wer bereits eine Standalone-Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt, braucht in der Police selten zusätzlich eine zweite BU-Rente. Eine Beitragsbefreiung kann sinnvoll sein. Eine zweite BU-Rente verteuert den Vertrag, ohne meist zusätzlichen Schutz zu liefern. Bestehende Verträge prüfen, bevor neue Bausteine hinzukommen.

Abstrakte Verweisung übersehen. Der klassische Fallstrick beim BU-Schutz. Ohne Verzicht auf abstrakte Verweisung kann der Versicherer im Leistungsfall darauf verweisen, dass der Versicherte theoretisch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben könnte — selbst wenn er sie tatsächlich nicht ausübt. Bei Bedingungsprüfung gezielt nach diesem Punkt fragen.

Gesundheitsprüfung — Vorerkrankungen unterschätzt. Bei Risikobausteinen ist eine Gesundheitsprüfung üblich. Vorerkrankungen können zu Ausschlüssen, Beitragszuschlägen oder vollständiger Ablehnung führen. Wer Bausteine plant, sollte sie früh anlegen — bevor sich die Gesundheitslage potenziell verschlechtert. Anonyme Voranfragen über Versicherungsvermittler vermeiden Einträge im Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherer im Falle einer Ablehnung.

Dynamische Anpassung nicht vereinbart. Eine Versicherungssumme verliert über 30 Jahre durch Inflation real an Wert, bei rund 2 Prozent Inflation halbiert sich die Kaufkraft etwa alle 35 Jahre (siehe Inflation und Rendite). Ohne vertraglich vereinbarte Dynamik (z. B. jährliche Anpassung um wenige Prozent ohne erneute Gesundheitsprüfung) sinkt die reale Schutzwirkung schleichend.

Pflegeoption mit zu hoher Hürde. Pflege-Bausteine in Fondspolicen leisten je nach Vertrag oft erst bei höheren Pflegegraden, also bei schwerer Pflegebedürftigkeit. Die finanzielle Belastung beginnt aber häufig schon bei niedrigeren Pflegegraden. Bedingungen genau prüfen, insbesondere ab welchem Pflegegrad geleistet wird, und ob die Leistung ein Einmalbetrag oder eine Rente ist.

„Ein Vertrag für alles“ als Selbstzweck. Bündelung in einer Police ist bequem, kann aber bei Wechselbedarf, etwa bei deutlich besseren Standalone-Tarifen, zu Reibungsverlusten führen. Wer ein Risikobaustein-Paket schließt, sollte die Wechselmöglichkeiten (Kündigung einzelner Bausteine, Standalone-Alternative) vorher kennen.

FAQ

Risikobausteine sind optionale Zusatzversicherungen, die in die Versicherung einer Fondspolice integriert werden können. Sie schützen vor biometrischen Risiken — Berufsunfähigkeit, Tod, Pflegebedürftigkeit oder Unfall — und ergänzen die Sparfunktion um klassische Versicherungsleistungen. Typische Bausteine sind die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, eine erhöhte Todesfallleistung über das Fondsguthaben hinaus, eine Berufsunfähigkeitsrente, Pflege-Optionen, Unfallzusatzversicherung und Hinterbliebenenrente. Welcher Baustein zu wem passt, hängt von Lebenssituation, Familienstand und Erwerbsstatus ab — nicht jeder Baustein ist für jeden sinnvoll.

Die Bedeutung hängt von der individuellen Lebenssituation ab. Für Berufstätige im Erwerbsalter gehört Berufsunfähigkeitsschutz statistisch zum wichtigsten Baustein, nach Branchenschätzungen (GDV) wird etwa jeder Vierte im Laufe des Erwerbslebens berufsunfähig. Wichtig zur Abgrenzung: Berufsunfähigkeit (BU, privatrechtlicher Begriff, knüpft an den zuletzt ausgeübten Beruf an) ist nicht identisch mit der gesetzlichen Erwerbsminderung (EM nach SGB VI, Maßstab ist der allgemeine Arbeitsmarkt). Die private BU greift in der Regel deutlich früher. Für Familien mit minderjährigen oder noch in Ausbildung befindlichen Kindern ist Todesfallschutz zentral, damit Hinterbliebene abgesichert sind. Für Selbständige ohne gesetzliche EM-Absicherung ist BU besonders kritisch. Mit fortschreitendem Alter gewinnen Pflege-Optionen und Hinterbliebenenrente an Bedeutung; BU-Schutz lohnt sich beim Neuabschluss meist nur, solange noch eine ausreichende Restlaufzeit bis zum Rentenalter besteht.

Der BU-Schutz innerhalb einer Fondspolice ist eine Möglichkeit, Vermögensaufbau und Berufsunfähigkeitsschutz in einem Vertrag zu kombinieren. Sinnvoll kann die Verbindung sein, wenn ohnehin eine Fondspolice angelegt wird und die BU-Bedingungen marktüblich sind, etwa Verzicht auf abstrakte Verweisung, marktübliche Karenzzeit, dynamische Anpassung. Wer sehr günstige BU-Konditionen über einen separaten Standalone-Vertrag erzielen kann, sollte die BU-Komponente getrennt prüfen. Tarife, Bedingungen und Beiträge unterscheiden sich teils erheblich. Ab etwa 50 Jahren ist ein BU-Neuabschluss häufig deutlich teurer und sollte besonders genau geprüft werden, weil Restlaufzeit und Beitragshöhe das Verhältnis von Beitrag zu möglicher Leistung verschieben.

Die Beitragsbefreiung ist ein Risikobaustein, bei dem der Versicherer im Falle einer eingetretenen Berufsunfähigkeit die Beiträge zur Fondspolice übernimmt. Die Police läuft beitragsfrei weiter, das Vermögen wird weiter aufgebaut. Ohne Beitragsbefreiung würde eine Police bei Berufsunfähigkeit oft beitragsfreigestellt mit deutlich niedrigerem Endwert, oder es käme zur Stornierung mit Stornoabschlag. Die Beitragsbefreiung ist ein vergleichsweise günstiger Zusatz im Verhältnis zu ihrer Schutzwirkung, weil sie nur die laufenden Beiträge versichert, nicht zusätzlich eine BU-Rente auszahlt. Bedingungen variieren, insbesondere der zugrundegelegte BU-Begriff, Karenzzeit und der Umgang mit abstrakter Verweisung sollten geprüft werden.

Die Standard-Todesfallleistung in einer Fondspolice ist je nach Vertragsart entweder das angesammelte Fondsguthaben oder eine garantierte Mindestleistung. Bei jungem Vertragsalter ist das Fondsguthaben gering, sodass die Todesfallleistung in der Aufbauphase niedrig ausfallen kann. Ein Risikobaustein kann eine erhöhte Mindest-Todesfallsumme ergänzen, beispielsweise 50.000 oder 100.000 Euro fest vereinbart, unabhängig vom aktuellen Fondswert. Diese Aufstockung kostet einen risikoabhängigen Zusatzbeitrag, der von Alter, Gesundheitszustand und Versicherungssumme abhängt. Für Familien mit Versorgungsverantwortung, etwa Ehepartner, minderjährige oder noch in Ausbildung befindliche Kinder, ist diese Aufstockung gerade in der frühen Vertragsphase besonders sinnvoll.

Eine spätere Ergänzung ist je nach Anbieter und Vertragsstand möglich, aber meist eingeschränkt. Beim Neuabschluss eines Risikobausteins ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Bei verschlechtertem Gesundheitszustand können Bausteine teurer werden, mit Ausschlüssen versehen oder gar nicht mehr abschließbar sein. Dynamische Anpassungen, also Erhöhungen der Versicherungssumme im Zeitablauf, sind in vielen Verträgen vertraglich vorgesehen und meist ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, wenn sie zum Vertragsbeginn vereinbart wurden. Vor diesem Hintergrund werden Risikobausteine in der Praxis meist direkt beim Vertragsabschluss mit aufgenommen, solange die Gesundheitslage es erlaubt.

Stand & Hinweis

Stand der Angaben: Mai 2026. Vertragsbedingungen, Tarif-Konditionen und gesetzliche Vorgaben — insbesondere zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und zu Pflegegraden — ändern sich regelmäßig. Prüfen Sie vor jedem Vertragsabschluss aktuelle Konditionen und holen Sie individuelle Angebote ein. Mehrkosten-Größenordnungen in diesem Ratgeber sind Bandbreiten und keine Tarif-Zusagen, konkrete Beiträge ergeben sich aus Tarif, Alter, Gesundheitsprüfung und Versicherungssumme.

Die prosperity solutions AG ist eine Vertriebsorganisation und erbringt weder Anlageberatung noch Steuer- oder Rechtsberatung. Dieser Ratgeber liefert eine strukturierte Übersicht und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Tarif-Konditionen, BU-Bedingungen, Versicherbarkeit und Gesundheitsprüfung ergeben sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Eine Gesundheitsprüfung kann erforderlich sein. Für individuelle steuerliche und rechtliche Fragen zu Bezugsrechten und Hinterbliebenenleistungen wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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