Altersvorsorge-Glossar

Die wichtigsten Fachbegriffe rund um Renten, Vorsorgeprodukte und Steuern in Deutschland, kompakt erklärt. Begriffe sind über das gesamte Ratgeber-Cluster hinweg verlinkt; hier finden Sie die Definition auf einen Blick.

A

Ablaufleistung

Die Ablaufleistung ist die Gesamtauszahlung bei Vertragsende einer Kapitallebensversicherung, bestehend aus der Garantiesumme (verbindliche Mindestauszahlung), der Überschussbeteiligung (Verzinsung über die Garantie hinaus) und ggf. Schlussüberschüssen. Bei klassischen Kapitallebensversicherungen ist die Ablaufleistung der zentrale Erfolgsindikator und wird oft schon bei Vertragsabschluss als Hochrechnung kommuniziert. Wichtig: Nur die Garantiesumme ist verbindlich zugesichert; Überschüsse hängen von Kapitalmarktentwicklung und Geschäftslage des Versicherers ab. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen entspricht die Ablaufleistung je nach Vertragsgestaltung dem Marktwert der Fondsanteile zum Vertragsende; Garantien können je nach Tarif zusätzlich vereinbart sein.

Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge privater Anleger in Deutschland. Sie beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf die Steuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer; der effektive Satz liegt bei rund 26,375 bis 27,995 Prozent. Sie wird automatisch vom inländischen Kreditinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Anders als die Einkommensteuer gilt sie pauschal und unabhängig vom persönlichen Steuersatz; wer einen niedrigeren persönlichen Steuersatz hat, kann mit einer Günstigerprüfung im Rahmen der Steuererklärung gegebenenfalls sparen. Bei Aktienfonds wirkt die Teilfreistellung von 30 Prozent steuermindernd.

Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ist die mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz (Bundestag-Beschluss 27. März 2026, Inkrafttreten 1. Januar 2027) eingeführte staatlich geförderte Privatvorsorge, konzipiert als Nachfolgemodell zur Riester-Rente. Förderfähig sind bis zu 1.800 Euro pro Jahr, mit einer maximalen Grundzulage von 540 Euro plus Sonderausgabenabzug (Günstigerprüfung durch das Finanzamt). Auszahlung ab dem 65. Lebensjahr: als Auszahlplan bis 85, lebenslange Rente oder Kombination aus 30 % Einmalzahlung und Verrentung. Das Gesetz sieht unterschiedliche Produktvarianten vor, darunter depotförmige und versicherungsförmige Lösungen. Beide stehen im Förderrahmen der Schicht 2; Unterschiede liegen vor allem in Kosten, Garantie, Auszahlungsstruktur, Rentenoption und Bezugsrechtslogik. Bestehende Riester-Verträge bleiben in der Regel als Altbestand erhalten.

Anlagestrategie

Die Anlagestrategie ist der strategische Rahmen, in dem Vorsorgekapital über die Sparphase hinweg investiert wird, also welcher Anteil in Aktien, Anleihen oder Cash fließt (Asset Allocation), wie breit die Anlage über Regionen und Branchen gestreut ist (Diversifikation), welcher Anlagestil verfolgt wird (passiv über ETFs oder aktiv über gemanagte Fonds), und wie die Strategie im Zeitablauf gepflegt wird (Rebalancing, Lebensphasen-Anpassung). Die wichtigsten Stellschrauben sind Risikoprofil, Anlagehorizont und Kosten; sie beeinflussen die langfristige Nettorendite meist stärker als die konkrete Fondsauswahl. Eine durchdachte Strategie hilft, regelmäßiges Sparen über Jahrzehnte konsistent durchzuhalten, ohne sich von Marktphasen zu emotionalen Fehlentscheidungen treiben zu lassen.

Asset Allocation

Asset Allocation bezeichnet die strategische Aufteilung des Vermögens auf verschiedene Anlageklassen, typischerweise Aktien, Anleihen, Cash und gegebenenfalls alternative Anlagen wie Immobilien-ETFs oder Rohstoffe. Studien zeigen, dass die Asset Allocation langfristig mehr Einfluss auf die Wertentwicklung hat als die konkrete Fondsauswahl. Faustregel nach Lebensphase: Je länger der Anlagehorizont, desto höher die Aktienquote — junge Sparer können meist 70 bis 90 Prozent Aktien tragen, im Übergang zur Rente wird typischerweise schrittweise in defensivere Anlagen umgeschichtet (sogenannte Glidepath-Logik). Bei Versicherungen wird das oft als integriertes Ablaufmanagement automatisch umgesetzt.

B

Basisrente (Rürup-Rente)

Die Basisrente (auch „Rürup-Rente" nach dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup) ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Schicht 1 des deutschen Drei-Schichten-Modells. Sie wurde 2005 als Pendant zur gesetzlichen Rente für Selbständige eingeführt, kann aber auch von Angestellten genutzt werden. Beiträge sind seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar, bis zum Höchstbetrag von 30.826 Euro (Ledige) bzw. 61.652 Euro (Verheiratete) im Jahr 2026. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange monatliche Rente; Kapitalauszahlung und vorzeitige Kündigung mit Auszahlung sind ausgeschlossen. Die Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.

Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensobergrenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. In der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt sie 2026 bundesweit einheitlich 101.400 Euro pro Jahr (8.450 Euro pro Monat). Einkommen oberhalb der BBG ist beitragsfrei und wirkt sich auch nicht rentensteigernd aus — wer deutlich mehr verdient als die BBG, baut über die gesetzliche Rente keine zusätzlichen Entgeltpunkte mehr auf und sollte private Vorsorge in Betracht ziehen. Eine separate, höhere BBG gilt für die knappschaftliche Rentenversicherung (2026: 124.800 Euro); sie dient als Berechnungsgrundlage für den Höchstbetrag der Basisrente.

Berufsunfähigkeit (BU)

Die Berufsunfähigkeit (BU) ist ein privatrechtlicher Versicherungsbegriff aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie liegt vor, wenn die versicherte Person den zuletzt konkret ausgeübten Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann; Maßstab sind der tatsächliche Beruf samt Anforderungen, nicht ein abstrakter Arbeitsmarkt. Eine BU-Rente wird von privaten Versicherern als monatliche Leistung gezahlt; moderne Tarife verzichten auf die sogenannte abstrakte Verweisung, d. h. der Versicherer darf nicht auf eine theoretisch zumutbare andere Tätigkeit verweisen. Je nach Quelle und Berechnung wird häufig von etwa jedem vierten Erwerbstätigen gesprochen, der im Laufe des Erwerbslebens berufsunfähig wird (Branchenschätzungen GDV, Morgen & Morgen); Hauptursachen sind psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats sowie Krebs. Wichtig zur Abgrenzung: Berufsunfähigkeit (privat, konkret ausgeübter Beruf) ist nicht identisch mit der gesetzlichen Erwerbsminderung (allgemeiner Arbeitsmarkt) — die private BU greift in der Regel deutlich früher.

Bezugsrecht

Das Bezugsrecht ist eine Regelung in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, die bestimmt, wer im Todesfall die Versicherungsleistung erhält. Ist eine bezugsberechtigte Person wirksam benannt, kann die Leistung in der Regel direkt an diese Person ausgezahlt werden, ohne zunächst Teil der Erbengemeinschaft zu werden. Das kann die Auszahlung beschleunigen und Streit vermeiden. Pflichtteils-, Förder- und Erbschaftsteuerfragen können trotzdem relevant bleiben und sollten im Einzelfall geprüft werden. Das Bezugsrecht kann widerruflich (jederzeit durch den Versicherungsnehmer änderbar) oder unwiderruflich (nur mit Zustimmung der bezugsberechtigten Person änderbar) gestaltet sein. Es ist eine zentrale Eigenschaft der Versicherung — Bank-Depots haben keine vergleichbare Mechanik.

C

Cost-Average-Effekt

Der Cost-Average-Effekt entsteht bei regelmäßigen Sparbeiträgen in volatile Anlagen: In Phasen niedriger Kurse werden mehr Anteile gekauft, in Phasen hoher Kurse weniger. Über lange Zeiträume ergibt sich daraus ein gewichteter Durchschnittseinstandspreis, der unter dem rein arithmetischen Durchschnitt der Kurse liegt. Der Effekt funktioniert nur bei regelmäßigen Sparraten und entfaltet sich langfristig; er ersetzt keine Anlagestrategie und garantiert keine Rendite. Bei kontinuierlich steigenden Kursen ist eine Einmalanlage rechnerisch oft günstiger; bei volatilen Kursen über lange Zeiträume gleicht der Cost-Average-Effekt Markt-Timing-Risiken ab.

D

Diversifikation

Diversifikation bedeutet die breite Streuung der Anlage über verschiedene Wertpapiere, Regionen, Branchen und Anlageklassen, mit dem Ziel, Klumpenrisiken zu vermeiden, ohne die Renditechancen aufzugeben. Drei Diversifikations-Ebenen sind bei der Altersvorsorge typischerweise relevant: geografisch (globale Streuung über mehrere Länder statt nur Heimatmarkt, Home Bias vermeiden), sektoral (Verteilung über Branchen wie Technologie, Gesundheit, Konsum, Industrie, Finanzen) und anlageklassen-übergreifend (Aktien, Anleihen, gegebenenfalls Immobilien-ETFs oder Rohstoffe). Ein einzelner global gestreuter Welt-Aktien-ETF (MSCI World, MSCI All-Country World) deckt typischerweise bereits 1.500 bis 4.000 Einzelaktien ab — als Basis-Diversifikation für viele Sparer ausreichend, ergänzt um passende Anleihen-Bausteine.

E

Entgeltpunkt

Der Entgeltpunkt (oft EP genannt) ist die Recheneinheit der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer im Kalenderjahr genau das durchschnittliche Bruttoeinkommen aller Versicherten verdient, sammelt einen Entgeltpunkt. Wer mehr verdient, sammelt anteilig mehr; wer weniger verdient, entsprechend weniger. Die spätere Brutto-Monatsrente errechnet sich aus der Summe der über das Erwerbsleben gesammelten Entgeltpunkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (ab 1. Juli 2026: 42,52 Euro je Entgeltpunkt) und dem Zugangsfaktor. Wer 45 Jahre lang das Durchschnittseinkommen verdient, kommt damit auf den Eckrentner-Wert von rund 1.910 Euro brutto im Monat.

Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge: Der Arbeitnehmer wandelt Teile seines Bruttogehalts direkt in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung um. Diese Beiträge sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und davon bis zu 4 Prozent zusätzlich sozialversicherungsfrei (Stand 2026: rund 8.112 Euro steuerfrei, davon 4.056 Euro sozialversicherungsfrei pro Jahr). Seit 2019 muss der Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen Verträgen mindestens 15 Prozent Zuschuss leisten, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart. Bei Auszahlung im Ruhestand werden die Leistungen voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert (nachgelagerte Besteuerung).

Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer wird in Deutschland auf den Vermögensübergang nach dem Tod erhoben. Maßgeblich sind das Verwandtschaftsverhältnis (drei Steuerklassen: I für Ehepartner und Kinder, II für Geschwister/Eltern, III für Nicht-Verwandte) und der zugehörige Freibetrag: 500.000 Euro pro Ehepartner, 400.000 Euro pro Kind, 200.000 Euro pro Enkel und 20.000 Euro für Nicht-Verwandte. Der Steuersatz steigt mit Erbsumme und ungünstigerer Steuerklasse: in Klasse I von 7 bis 30 Prozent, in Klasse III von 30 bis 50 Prozent. Versicherungsleistungen mit Bezugsrecht fallen rechtlich nicht in den Nachlass, sind aber dennoch erbschaftsteuerpflichtig.

Erwerbsminderung (EM)

Die Erwerbsminderung (EM) ist ein gesetzlicher Begriff aus § 43 SGB VI und Voraussetzung für die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Maßstab ist der allgemeine Arbeitsmarkt, also welche Erwerbstätigkeit überhaupt noch zumutbar möglich ist, unabhängig vom zuletzt ausgeübten Beruf. Es werden zwei Stufen unterschieden: volle EM liegt vor, wenn die Restleistungsfähigkeit unter 3 Stunden täglich liegt; teilweise EM bei einer Restleistungsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden täglich. Anspruch besteht in der Regel nur, wenn eine allgemeine Wartezeit von 5 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt ist und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der EM mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden; Selbständige ohne freiwillige Beiträge haben in der Regel keinen Anspruch. Die Höhe der EM-Rente liegt typischerweise deutlich unter 50 Prozent des letzten Bruttoeinkommens; pro Jahr gibt es rund 170.000 EM-Renten-Neuzugänge (DRV-Statistik 2023); Hauptursache sind mit rund 42 Prozent psychische Erkrankungen. Wichtig zur Abgrenzung: Erwerbsminderung (gesetzlich, allgemeiner Arbeitsmarkt) ist nicht identisch mit der privatrechtlichen Berufsunfähigkeit (zuletzt konkret ausgeübter Beruf) — die private BU greift in der Regel deutlich früher als die gesetzliche EM-Rente.

ETF (Exchange Traded Fund)

Ein ETF (Exchange Traded Fund) ist ein börsengehandelter Investmentfonds, der einen Index, etwa den MSCI World oder den DAX, passiv nachbildet. Die laufenden Kosten (Total Expense Ratio, TER) sind mit typischerweise 0,1 bis 0,3 Prozent pro Jahr deutlich niedriger als bei aktiv verwalteten Fonds. ETFs lassen sich über Online-Broker im Rahmen eines Sparplans regelmäßig oder als Einmal-Investment kaufen; die Anteile liegen direkt im Depot des Anlegers. Wichtig: Ein ETF ist kein Versicherungsprodukt — Steuern fallen jährlich über die Vorabpauschale und beim Verkauf über die Abgeltungsteuer an. Bei Aktien-ETFs greift eine Teilfreistellung von 30 Prozent.

F

Fondsgebundene Rentenversicherung (Fondspolice)

Eine fondsgebundene Rentenversicherung (kurz: Fondspolice) ist eine Lebensversicherung, deren Sparanteil in Investmentfonds (oft auch ETFs) angelegt wird. Rechtlich ist die Police der Fondsinhaber; der Versicherte ist Versicherungsnehmer. In der Ansparphase fällt keine Vorabpauschale an, Umschichtungen zwischen Fonds sind steuerneutral. Bei Auszahlung als Kapital nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und ab dem 62. Lebensjahr greift die hälftige Besteuerung — nur die Hälfte des Gewinns wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Alternativ kann der Vertrag in eine lebenslange Rente umgewandelt werden (Kapitalwahlrecht). Je nach Tarif ist dafür bereits bei Vertragsabschluss ein garantierter Mindest-Rentenfaktor vorgesehen.

G

Grenzsteuersatz

Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, den der Staat auf den letzten Euro Ihres zu versteuernden Einkommens erhebt — nicht auf das gesamte Einkommen. In Deutschland steigt der Einkommensteuertarif progressiv an: vom Eingangssteuersatz 14 Prozent über den Spitzensteuersatz 42 Prozent bis zum Reichensteuersatz 45 Prozent (ab rund 280.000 Euro Jahreseinkommen, Stand 2026). Wenn von „Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug" die Rede ist, etwa bei der Basisrente, ist immer der Grenzsteuersatz gemeint: Pro 1.000 Euro absetzbarem Beitrag spart, wer einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent hat, rund 420 Euro Steuer.

H

Hälftige Besteuerung

Die hälftige Besteuerung (umgangssprachlich auch Halbeinkünfteverfahren genannt) nach §20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ist eine besondere steuerliche Behandlung bei der Auszahlung kapitalgedeckter Lebens- und Rentenversicherungen. Wird die Versicherungssumme als einmalige Kapitalauszahlung ausgezahlt, sind unter bestimmten Bedingungen nur 50 Prozent des Gewinns steuerpflichtig, und das auch nur mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, nicht mit der pauschalen Abgeltungsteuer. Voraussetzung: Mindestlaufzeit des Vertrags von 12 Jahren und Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres. Bei Verträgen, die diese 12/62-Regel nicht erfüllen, wird der gesamte Ertrag normal versteuert. Die hälftige Besteuerung ist einer der zentralen steuerlichen Vorteile der Fondspolice gegenüber einem direkten Wertpapierdepot.

K

Kapitalwahlrecht

Das Kapitalwahlrecht ist eine Klausel in vielen Renten- und Lebensversicherungsverträgen, die dem Versicherten am Ende der Ansparphase die Wahl gibt: einmalige Kapitalauszahlung statt der vereinbarten lebenslangen Rente. Damit verlieren Anleger zwar die Garantie einer lebenslangen Rente, gewinnen aber Flexibilität, etwa um größere Anschaffungen zu finanzieren oder das Kapital selbst weiter anzulegen. Steuerlich greift bei der Kapitalauszahlung die hälftige Besteuerung (Mindestlaufzeit 12 Jahre, Auszahlung ab 62), bei Verrentung der niedrigere Ertragsanteil. Das Kapitalwahlrecht muss meist einige Monate vor Rentenbeginn ausgeübt werden.

N

Nachgelagerte Besteuerung

Die nachgelagerte Besteuerung ist das Grundprinzip der deutschen Renten- und Altersvorsorge-Besteuerung seit 2005: Beiträge in der Ansparphase werden steuerfrei oder steuerbegünstigt eingezahlt, im Gegenzug werden die Auszahlungen im Ruhestand voll mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente steigt dabei jahrgangsweise: Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent der Bruttorente versteuern; ab Renteneintritt im Jahr 2058 sind es 100 Prozent. Auch Auszahlungen aus betrieblicher Altersvorsorge und Basisrente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Wer im Ruhestand einen niedrigeren Steuersatz hat als in der Ansparphase, profitiert systematisch von dieser Regelung.

R

Realrendite

Die Realrendite ist die Rendite einer Anlage nach Abzug der Inflationsrate — sie zeigt, wie sich die Kaufkraft des angelegten Geldes tatsächlich verändert hat. Beispiel: Bei 5 Prozent nominaler Rendite und 2 Prozent Inflation beträgt die Realrendite rund 3 Prozent. Liegt die nominale Rendite unter der Inflation, ergibt sich eine negative Realrendite: Das Vermögen wächst nominal, verliert aber real an Kaufkraft. Bei der langfristigen Vorsorge ist die Realrendite der entscheidende Maßstab, weil sie zeigt, ob das Vermögen real wächst, stagniert oder schrumpft.

Rebalancing

Rebalancing ist die regelmäßige Wiederherstellung der ursprünglichen Vermögensaufteilung in einem Portfolio. Beispiel: Ein Portfolio mit 70 Prozent Aktien-ETFs und 30 Prozent Anleihen verschiebt sich nach Marktbewegungen, etwa zu 80/20, wenn Aktien deutlich gestiegen sind. Beim Rebalancing wird der Aktien-Überhang verkauft und in Anleihen umgeschichtet, bis wieder 70/30 erreicht ist. Rebalancing wirkt antizyklisch (verkauft Hochs, kauft Tiefs) und reduziert die Volatilität des Gesamtportfolios. Üblich sind jährliche Termin-Rebalancings oder Schwellenwert-Rebalancings ab etwa 5 Prozentpunkten Abweichung.

Rentenniveau

Das Rentenniveau ist eine rechnerische Vergleichsgröße, keine persönliche Rentenzusage: Es beschreibt das Verhältnis zwischen der Standardrente eines Eckrentners (45 Beitragsjahre mit Durchschnittseinkommen) und dem aktuellen durchschnittlichen Arbeitseinkommen, jeweils nach Abzug der Sozialabgaben, aber vor Steuern. Aktuell liegt es bei rund 48 Prozent. Die persönliche Rente kann je nach Erwerbsbiografie deutlich darüber oder darunter liegen, abhängig von Beitragszeit, Einkommen und Beitragslücken (etwa durch Kindererziehung). Das Rentenniveau wird offiziell als „Sicherungsniveau vor Steuern" ausgewiesen — es ist also keine Brutto-Quote des persönlichen Einkommens.

Rentenwert

Der Rentenwert ist der zweite Faktor in der Rentenformel der gesetzlichen Rentenversicherung (Rente = Entgeltpunkte × Rentenwert × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor). Er gibt den Geldwert eines Entgeltpunkts in Euro an. Ab 1. Juli 2026 beträgt der Rentenwert 42,52 Euro je Entgeltpunkt (bundesweit einheitlich seit der Ost/West-Vereinheitlichung im Juli 2023; +4,24 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Der Rentenwert wird jährlich zum 1. Juli angepasst; die Höhe der Anpassung orientiert sich an der Lohnentwicklung des Vorjahres, gedämpft durch demografische Faktoren. Beispiel: Wer 38 Entgeltpunkte gesammelt hat, erhält bei Zugangsfaktor 1,0 eine Brutto-Monatsrente von 38 × 42,52 Euro = rund 1.616 Euro.

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist die 2002 eingeführte staatlich geförderte Privatvorsorge, benannt nach Walter Riester (Bundesarbeitsminister 1998–2002). Sie war bis 2026 die wichtigste Schicht-2-Vorsorge für Angestellte und Beamte und kombinierte eigene Beiträge mit jährlichen Zulagen sowie Steuervorteilen über den Sonderausgabenabzug. Mit dem Altersvorsorge-Reformgesetz (Bundestag-Beschluss 27. März 2026, Inkrafttreten 1. Januar 2027) wird die Riester-Rente als Neuabschluss-Produkt durch das Altersvorsorgedepot ersetzt. Bestandsverträge bleiben in der Regel weiter förderfähig — Neuabschlüsse werden ab Januar 2027 über das neue Modell abgewickelt. Wer einen Riester-Vertrag hat, kann ihn meist beitragsfrei stellen, weiter besparen oder unter bestimmten Bedingungen in das Altersvorsorgedepot überführen.

S

Schenkungsteuer

Die Schenkungsteuer ist das Pendant zur Erbschaftsteuer für lebzeitige Vermögensübertragungen. Steuerklassen, Freibeträge und Sätze sind identisch — sie gelten aber pro 10-Jahres-Zeitraum: Wer alle zehn Jahre den persönlichen Freibetrag voll ausschöpft, kann erhebliche Vermögen sukzessive steuerfrei weitergeben. Beispiel: An ein Kind können alle zehn Jahre 400.000 Euro schenkungsteuerfrei übertragen werden. Schenkungen werden auf einen späteren Erbfall angerechnet, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod erfolgten; frühe Planung erhöht den nutzbaren Gesamt-Freibetrag deutlich. Schenkungsverträge sind in der Regel notariell zu beurkunden.

Sonderausgabenabzug

Der Sonderausgabenabzug ist die zentrale Steuermechanik für bestimmte Vorsorgeaufwendungen in Deutschland: Beiträge zur Basisrente, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zur gesetzlichen Rentenversicherung lassen sich von der Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage abziehen und reduzieren so die Steuerlast in der Ansparphase. Bei der Basisrente sind 2026 bis zu 30.826 Euro (Ledige) bzw. 61.652 Euro (Verheiratete) zu 100 Prozent absetzbar. Der Höchstbetrag wird über den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung berechnet. Der tatsächliche Steuervorteil hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab: Wer 42 Prozent versteuert, spart pro 1.000 Euro Beitrag rund 420 Euro Steuern. Die Auszahlungen werden später nachgelagert versteuert.

Sondervermögen

Der Begriff Sondervermögen bezeichnet eine rechtlich separierte Vermögensmasse; er ist je nach Rechtsgebiet unterschiedlich verankert und sollte nicht verwechselt werden:

Investment-Sondervermögen (KAGB § 92). Das Vermögen eines Investmentfonds, getrennt vom Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG). Schützt die Anteilseigner im Insolvenzfall der KVG: Fondsanteile bleiben werthaltig, weil sie nicht zur Insolvenzmasse gehören. Gilt für klassische Publikumsfonds, Spezialfonds und ETFs gleichermaßen. Dies ist die geläufigste Bedeutung im deutschen Anleger-Sprachgebrauch.

Versicherungs-Sondervermögen (Marketing-Begriff für den Deckungsstock). In der Versicherungsbranche wird der Deckungsstock einer Lebensversicherung (die Vermögensmasse, mit der die Versicherungsverpflichtungen unterlegt sind) umgangssprachlich als „Versicherungs-Sondervermögen" bezeichnet. Rechtlich präzise heißt der Schutzmechanismus Konkursprivileg: Versicherungsforderungen werden im Insolvenzfall des Versicherers vorrangig aus dem Deckungsstock befriedigt. In Liechtenstein ist das Konkursprivileg durch das Versicherungsaufsichtsgesetz besonders explizit ausgestaltet; in Deutschland greift § 125 VAG zusammen mit dem Sicherungsfonds Protektor.

In einer Fondspolice mit ETFs greifen beide Schutzschichten unabhängig voneinander: ETF-Anteile sind als KAGB-Sondervermögen vor KVG-Insolvenz geschützt; die Police-Forderung ist über das Konkursprivileg vor Versicherer-Insolvenz geschützt. Beides zusammen ergibt einen doppelten strukturellen Schutz für den Police-Sparer.

Steuerstundung

Die Steuerstundung ist die zeitliche Verschiebung einer Steuerzahlung in die Zukunft: Die Steuerschuld bleibt bestehen, fällt aber später an. In der Vermögensanlage entsteht Steuerstundung typischerweise durch den Versicherung einer Fondspolice: Erträge werden während der Vertragslaufzeit nicht jährlich besteuert, anders als im Direktdepot, wo die Vorabpauschale jährlich anfällt. Der gestundete Steuerbetrag bleibt im Vertrag investiert und produziert weiteren Zinseszins — ein Effekt, der bei langen Laufzeiten erheblich sein kann. Bei Auszahlung wird die Steuerschuld dann fällig, bei Erfüllung der 12-Jahres- und 62-Lebensjahres-Regel mit dem Vorteil der hälftigen Besteuerung (auch Halbeinkünfteverfahren genannt). Umgangssprachlich wird die Steuerstundung auch als „Steueraufschub" bezeichnet.

T

Teilfreistellung

Die Teilfreistellung ist eine pauschale Steuerermäßigung für Anteile an Investmentfonds, die seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt. Bei Aktien-ETFs und Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote sind im Direktdepot 30 Prozent der Erträge steuerfrei, sowohl bei der jährlichen Vorabpauschale als auch beim Verkauf. Bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktien beträgt die Teilfreistellung 15 Prozent, bei Immobilienfonds 60 oder 80 Prozent. Reine Anleihen-ETFs sind nicht teilfreigestellt. Wichtig für die Versicherung: Werden dieselben Aktienfonds oder Aktien-ETFs in einer Fondspolice gehalten, halbieren sich die genannten Teilfreistellungs-Sätze nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG — bei Aktien-Anlagen also auf 15 Prozent statt 30 Prozent, bei Mischfonds auf 7,5 Prozent statt 15 Prozent. Die Teilfreistellung gleicht steuerliche Belastungen aus, die schon auf Fondsebene anfallen; sie ist also kein Geschenk, sondern Vermeidung von Doppelbesteuerung.

Todesfallleistung

Die Todesfallleistung ist die Auszahlung einer Lebens- oder Rentenversicherung an die im Vertrag benannten Bezugsberechtigten, wenn die versicherte Person verstirbt. In einer Fondspolice entspricht die Standard-Todesfallleistung je nach Vertragsart entweder dem zum Todeszeitpunkt aktuellen Fondsguthaben oder einer garantierten Mindestleistung. Über einen optionalen Risikobaustein kann eine erhöhte Mindest-Todesfallsumme vereinbart werden, die unabhängig vom Fondsguthaben geleistet wird (z. B. 50.000 oder 100.000 Euro fest). Die Höhe und Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Eine klar geregelte Todesfallleistung mit eindeutigem Bezugsrecht erleichtert die Nachlassplanung, weil die begünstigte Person im Vertrag benannt ist. Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt von Freibeträgen, Verwandtschaftsgrad und Vertragsgestaltung ab.

U

Umlageverfahren

Das Umlageverfahren ist das Finanzierungsprinzip der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung: Die Beiträge der heutigen Erwerbstätigen werden direkt für die Renten der heutigen Rentner verwendet; sie werden nicht angespart oder am Kapitalmarkt investiert. Die kommende Rentnergeneration wird wiederum von der dann arbeitenden Generation finanziert. Das System setzt voraus, dass die Zahl der Beitragszahler im Verhältnis zur Zahl der Rentenempfänger nicht zu klein wird, was angesichts des demografischen Wandels (alternde Bevölkerung) seit Jahrzehnten unter Druck steht. Im Gegensatz dazu funktionieren private und betriebliche Vorsorgeprodukte überwiegend kapitalgedeckt.

V

Volatilität

Die Volatilität misst die Schwankungsbreite eines Anlagewerts über die Zeit, meist als Standardabweichung der Renditen. Hohe Volatilität bedeutet starke Kursschwankungen nach oben und unten; niedrige Volatilität bedeutet eine ruhigere Wertentwicklung. Aktien haben typischerweise eine annualisierte Volatilität zwischen 15 und 25 Prozent, breit gestreute Welt-Indizes wie der MSCI World eher am unteren Rand. Anleihen guter Bonität liegen meist bei 3 bis 8 Prozent. Wichtig: Volatilität ist nicht dasselbe wie langfristiges Verlustrisiko. Über sehr lange Anlagezeiträume konnten breit gestreute Aktienanlagen historisch häufig positive Realrenditen erzielen — das gilt aber nicht garantiert für jeden Markt, jeden Zeitraum oder jeden Kosten- bzw. Steuerfall.

Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist eine seit 2018 geltende jährliche Mindestbesteuerung von Investmentfonds-Anteilen im Direktdepot. Sie greift, wenn ein Fonds in einem Kalenderjahr keine oder nur geringe Ausschüttungen vorgenommen hat, insbesondere bei thesaurierenden ETFs. Bemessungsgrundlage ist ein Basisertrag, der aus dem von der Bundesbank veröffentlichten Basiszins, multipliziert mit 70 Prozent und dem Anteilswert zu Jahresbeginn, errechnet wird. Auf diesen Basisertrag wird Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) erhoben; bei Aktien-Fonds nach Berücksichtigung der 30-prozentigen Teilfreistellung. Im Versicherung einer Fondspolice fällt die Vorabpauschale nicht an — Erträge bleiben während der Vertragslaufzeit ungeschmälert investiert. Beim Verkauf im Direktdepot wird die bereits gezahlte Vorabpauschale auf die finale Steuerlast angerechnet.

Z

Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor ist einer der drei Faktoren in der Rentenformel der gesetzlichen Rentenversicherung (Rente = Entgeltpunkte × Rentenwert × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor). Er bildet ab, in welchem Verhältnis der tatsächliche Renteneintritt zum Regelaltersrentenalter steht. Bei Renteneintritt zum Regelalter beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Wer vorzeitig in Rente geht, hat einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat auf den Zugangsfaktor: bei einem Jahr früher beispielsweise einen Zugangsfaktor von 0,964 (also 3,6 Prozent dauerhaft niedrigere Rente). Wer den Renteneintritt aufschiebt, erhält einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat. Der Zugangsfaktor wirkt lebenslang: Einmal entstandene Abschläge oder Zuschläge bleiben über die gesamte Rentenphase erhalten.

Weiterführende Ratgeber

    Wenn die Rente nicht reicht: So groß ist Ihre Versorgungslücke

    Die ehrliche Berechnung der Versorgungslücke in vier Schritten, mit realistischen Annahmen für Inflation, Steuern und Lebensdauer.

    Altersvorsorge mit System: Drei Schichten für den Ruhestand

    Das Drei-Schichten-Modell macht die Altersvorsorge planbar. Erfahren Sie, wie Basis-, Zusatz- und Privatvorsorge zusammenwirken.

    Fondspolice oder ETF-Sparplan: Was passt zu welchem Profil?

    Beide setzen auf die Kapitalmärkte — die Unterschiede liegen bei Steuern, Kosten und Bindung. Welcher Weg passt zu welchem Profil?

    Stand & Hinweis

    Stand der Angaben: Mai 2026. Die Glossar-Einträge nutzen 2026er Werte (Höchstbeträge, Zinssätze, Freibeträge, Rentenniveau). Steuerliche und gesetzliche Rahmen können sich durch Gesetzesänderungen verändern; prüfen Sie bei jeder Vermögensentscheidung den aktuellen Stand.

    Die prosperity solutions AG ist eine Vertriebsorganisation und erbringt weder Anlageberatung noch Steuer- oder Rechtsberatung. Diese Glossar-Einträge liefern allgemeine Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Für individuelle Anlage-, Steuer- und Rechtsfragen wenden Sie sich an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Honorar-Anlageberater.

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